Onlineshop eröffnen – Gesetzliche Vorgaben
Grundsätzlich kann jeder Erwachsene eine Onlineshop eröffnen, wenn er einen Gewerbeschein vorlegen kann. Ihn kann die zuständige Gemeinde auf Anfrage ausstellen und meist gibt es hier keinerlei Probleme. Allerdings sollte man vorher überlegen, ob der Onlineshop als Haupt- oder Nebentätigkeit laufen soll, denn davon hängen
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