logo e-gesetze
Darf man ein Inkassounternehmen ohne vorhergehende Abmahnung einschalten?

Darf man ein Inkassounternehmen ohne vorhergehende Abmahnung einschalten?

Darf man ein Inkassounternehmen ohne vorhergehende Abmahnung einschalten?Viele Unternehmen haben schon einmal vor der Situation gestanden, dass sie einem Kunden für eine erbrachte Leistung eine Rechnung ausgestellt haben, und dass diese nicht im vertraglich vereinbarten Zeitraum beglichen wurde. In diesem Fall stehen Unternehmen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung. Wurde die Rechnung nicht innerhalb der vereinbarten Frist bezahlt, kann der Auftraggeber dem Kunden eine Mahnung aussprechen. Auf den Rechnungsbetrag werden dann Mahngebühren erhoben und der Kunde erhält zusätzliche Zeit, in welcher er den Rechnungsbetrag begleichen kann. Die Erfahrung hat jedoch gezeigt, dass Mahnungen von Unternehmen oftmals ohne Wirkung bleiben. Deshalb gehen immer mehr Unternehmen verstärkt den Weg über ein Inkassounternehmen. Dieses kann schon vor der Aussprache einer Mahnung beauftragt werden und der Unternehmer kann dabei frei wählen, ob er den gesamten Mahnbereich an das Inkassobüro abgibt oder ob er eine Vollmacht ausstellt, die das Inkassounternehmen dazu berechtigt, nur die vermeintlich uneinbringlichen Forderungen beim Kunden einzutreiben. Sofern ein Inkassounternehmen beauftragt wird, liegen die Kosten für die Streitigkeit beim Kunden. Spricht der Unternehmer vorab eine Mahnung aus, dann muss der Kunde die entstehenden Kosten erst ab dem Zeitpunkt der Beauftragung übernehmen.

Von langjähriger Erfahrung profitieren

Inkassounternehmen, wie inkasso bfs, haben zumeist jahrelange Erfahrungen am Markt vorzuweisen. Die Mitarbeiter sind hier nicht nur juristisch geschult, offene Forderungen beim Schuldner geltend zu machen, denn im Rahmen ihrer Berufsausbildung lernen die Mitarbeiter eines Inkassobüros auch, wie sie mit ihren Gläubigern und wie sie mit Schuldner umgehen müssen. Sie lernen, wie Mahnungen ausgesprochen werden und welche Möglichkeiten zur Verfügung stehen, um die ausstehende Zahlung einzuziehen. Bei Bedarf ist es dem Inkassounternehmen auch erlaubt, einen Anwalt zu beauftragen. Häufig landen derartige Streitigkeiten vor Gericht. Das Inkassobüro sollte dabei eng mit dem beauftragten Rechtsanwalt zusammenarbeiten, um die Erfolgschancen bei einem gerichtlichen Prozess zu steigern. Nicht immer ist die Arbeit eines Inkassounternehmens von Erfolg gekrönt. Die Unternehmen stehen jedoch dafür, ihren Gläubigern Arbeit abzunehmen und sich gewissenhaft um die Eintreibung von Außenständen zu kümmern.