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Gesetze und Verordnungen bei OP-Risiken

Gesetze und Verordnungen bei OP-Risiken

Gesetze und Verordnungen bei OP-RisikenJede Operation birgt verschiedene Risiken und der Gesetzgeber schreibt vor, dass der Patient vor jedem Eingriff umfassend aufgeklärt werden muss, damit er die für ihn richtige Entscheidung treffen kann. Natürlich geht man davon aus, dass eine einfache Blinddarm-OP keine Komplikationen mit sich bringt, doch schon bei der Narkose kann es zu unerwarteten Schwierigkeiten kommen. Bereits vor dem obligatorischen Arzt-Patientengespräch muss der Fragebogen vom Patienten ausgefüllt werden. Darin wird nach der Einnahme von Medikamenten gefragt und auch Vorerkrankungen oder bekannte Allergien müssen angegeben werden. Blutgerinsel, Herzkrämpfe, Chronische Bronchitis oder Asthma sind Krankheiten, die unbedingt angegeben werden müssen und auch über erhöhten Blutdruck muss der Arzt informiert werden. Beim Gespräch selbst weist der Arzt auf vorhandene Risiken hin und geht dabei auch genau auf die Risiken ein die für den betreffenden  Patienten besonders groß sein könnten. Die Unterschrift auf der Einwilligungserklärung ist nur dann gültig, wenn der Arzt seinen Patienten vollständig aufgeklärt hat und der Patient dabei nicht unter Beruhigungsmitteln stand. Das Augenlaser Risiko beispielsweise beinhaltet auch immer eine mögliche Verschlechterung und der behandelnde Arzt muss vor der Operation darauf zu sprechen kommen. Er ist verpflichtet seinen Patienten über alle möglichen Komplikationen und Ergebnisse aufzuklären und sollte dabei auch interessiert auf Fragen seines Patienten eingehen. Gesetzlich geregelt werden dabei verschiedene Punkte rund um die Einverständniserklärung und die Belehrungen zu den Risiken sind vom Gesetzgeber detailliert festgehalten worden. Verstöße dagegen können den Arzt seine Approbation kosten. Trotzdem sollte man sich als Patient vor einer geplanten OP selbst gut informieren, damit man beim Arzt-Patientengespräch gezielt nachfragen kann wenn es noch ungeklärte Details gibt.