logo e-gesetze

Leistungsumfang von einem Anwalt für Reise- und Verkehrsrecht

Leistungsumfang von einem Anwalt für Reise- und VerkehrsrechtIn vielen Situationen des täglichen Lebens kann die kompetente Beratung eines Fachanwalts weiterhelfen. So zum Beispiel bei Rechtsstreitigkeiten mit dem Arbeitgeber oder in einem Erbfall. Aber auch bei Reisen und beim Thema Verkehrsrecht, kann ein Anwalt in einem Notfall beratend zur Seite stehen.

Das Leistungsangebot eines Anwalts für beispielsweise das Reise- und Verkehrsrecht richtet sich an Unternehmer und Privatpersonen gleichermaßen. Immer, wenn es um eine Vertragsunterzeichnung in diesem Bereich geht, kann anwaltlicher Rat Kosten, Zeit und Mühe sparen. Oftmals versuchen Firmen, die in diesem Bereich tätig sind, mit Verträgen „von der Stange“ ihre Vertragspartner übers Ohr zu hauen oder ihren eigenen Vorteil daraus zu ziehen. Wird ein Vertrag jedoch bereits vor der Unterzeichnung von einem Anwalt überprüft, so sinkt dieses Risiko meist erheblich. Aber auch im umgekehrten Falle kann der Anwalt behilflich sein. Möchte man einen Vertrag, etwa über ein Reiseangebot oder über die Inanspruchnahme einer Reiserücktrittsversicherung aufsetzen, dann sollte dieser in jedem Fall lückenlos sein, keine Tücken in sich bergen und zudem natürlich auch den gesetzlichen Vorschriften entsprechen.

Reisemängel geltend machen

Ist der Betroffene in seinem letzten Urlaub böse überrascht worden, sah beispielsweise das Hotel anders aus als im Reiseprospekt oder kamen versteckte, nicht eindeutig ausgewiesene Kosten auf ihn zu, so kann der Fachanwalt prüfen, ob der Urlauber Ansprüche gegen den Reiseveranstalter geltend machen kann. Ist dies der Fall, dann wird er seinen Mandanten, gegenüber dem Reiseveranstalter oder gegebenenfalls vor einem Gericht auch entsprechend vertreten und die Interessen des Mandanten explizit wahrnehmen.

Aber auch um Probleme mit Fluggesellschaften kann sich der Anwalt für Reise- und Verkehrsrecht kümmern. Konnte der Fluggast beispielsweise einen wichtigen Termin nicht wahrnehmen, weil sein Flugzeug nicht starten konnte, traten aber keine Versäumnisse seinerseits auf, kann der professionelle Anwalt prüfen, ob der Mandant zumindest seine Kosten in irgendeiner Form erstattet bekommen kann.

Häufig passiert es zudem immer wieder, dass eine gebuchte Reise nicht wie vereinbart angetreten werden kann. In diesem Fall kann der Reisende die Buchung grundsätzlich stornieren, einige Reiseveranstalter erheben jedoch dann eine hohe Stornogebühr, deren Höhe sich der Betroffene kaum erklären kann. Hier ist es wichtig, den Betrag jedoch nicht einfach zu zahlen, sondern sich vorher anwaltlichen Rat zu holen. Der Anwalt für Reise- und Verkehrsrecht kann seinerseits in Erfahrung bringen, ob diese Stornogebühr überhaupt angemessen ist und vom Reisenden wirklich in voller Höhe gezahlt werden muss.

Gibt es hingegen Probleme mit Reiseversicherungen, so kann der Anwalt auch diesbezüglich beraten. Tipp: Auf der Seite von Kanzleien und Rechtsanwälten finden Interessenten fachlich versierten Rat, bei allen Fragen, die sich mit dem Reise- und Verkehrsrecht beschäftigen.

Bildquelle: pixabay.com; Public Domain CC0