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Onlineshop eröffnen - Gesetzliche Vorgaben

Onlineshop eröffnen – Gesetzliche Vorgaben

Onlineshop eröffnen - Gesetzliche VorgabenGrundsätzlich kann jeder Erwachsene eine Onlineshop eröffnen, wenn er einen Gewerbeschein vorlegen kann. Ihn kann die zuständige Gemeinde auf Anfrage ausstellen und meist gibt es hier keinerlei Probleme. Allerdings sollte man vorher überlegen, ob der Onlineshop als Haupt- oder Nebentätigkeit laufen soll, denn davon hängen einige wichtige Punkte ab. Als Selbstständiger mit Hauptgewerbe muss man sich selbst versichern, das bedeutet dass die Krankenversicherung und auch alle andere Versicherungen, die normalerweise im Rahmen eines Angestelltenverhältnisses bestehen, selbst bezahlt werden müssen. Zu Beginn sollte man daher ein Nebengewerbe beantragen, vor allem wenn noch einen festen Job nachgegangen wird, der das Einkommen garantiert. Als gewerblicher Verkäufer, und ein solcher ist man mit einem eigenen Onlineshop immer, muss man dem Verbraucher bestimmte Informationen zur Verfügung stellen. Welche das sind, lässt sich auf verschiedene Webseiten nachlesen. Eine Einzelhandelserlaubnis ist ebenfalls notwendig und sie wird von der IHK (Industrie und Handelskammer) ausgestellt (Korrektur Die Aussage über eine Einzelhandeserlaubnis ist falsch. In Deutschland kann jeder einen Shop eröffnen. Vielen Dank an die IHK Mittlerer Niederrhein für den Hinweis). Eine Haftpflichtversicherung sollte ebenfalls abgeschlossen werden und damit sind die grundsätzlichen Voraussetzungen bereits erfüllt. Bei der Arbeitsagentur gibt es Broschüren und Kontaktadressen mit weiterführenden Informationen zu den gesetzlichen Vorgaben für Onlineshops, denn nicht für jede Branche gelten die gleichen Regeln. Der Lebensmittelmarkt unterliegt speziellen Regelungen und beim Verkauf von Markenware kann es ebenfalls zu zusätzlichen Vorgaben kommen, die erfüllt werden müssen. Auch das originale Bundesligatrikot von Schalke 04 lässt sich, wenn alle Voraussetzungen für einen Onlineshop erfüllt sind, im Netz verkaufen. Dazu müssen Kunden den Shop allerdings erst einmal finden und um das Thema Marketing sollte man sich schon vor der Beantragung eines Gewerbescheins für einen Onlineshop Gedanken machen, denn diese Investition soll sich am Ende ja auch lohnen.