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Patentrechtsverletzung: Canon verklagt Tonerproduzenten und -händler in den USA

Patentrechtsverletzung: Canon verklagt Tonerproduzenten und -händler in den USADer Markt bei Tonern und Druckern ist hart umkämpft. Viele Verbraucher nutzen deshalb die günstigen Angebote der kompatiblen Druckerpatronen. Immer mehr Firmen und auch Privatverbraucher setzen jedoch auf das Büro ohne Papier und Ordnerablagen. Die Umweltaktivisten freut diese Entwicklung natürlich, da es wertvolle Ressourcen schont.

Aus diesem Grund gehen die Drucke und damit auch der Verkauf von Tinte und Tonerkartuschen zurück. Kein Wunder, dass die Hersteller darauf achten, dass ein weniger werdender Kundenstamm möglichst in den eigenen Reihen gehalten werden soll.

Patentschutz der Hersteller

Zahlreiche Firmen in USA und natürlich auch weltweit stehen unter dem Verdacht Patentrechte von Canon verletzt zu haben. Vermutlich sind hiervon die gängigsten Kartuschen betroffen, da sich die Nachahmer hiervon große Profite versprechen. Allerdings müssen sie damit rechnen, rückwirkend Lizenzgebühren bezahlen zu müssen, falls die Gerichte der Ansicht der Hersteller folgen. In diesem Fall steht den Originalherstellern eine Entschädigung für den entgangenen Gewinn zu.

Auch Lexmark warnt zwischenzeitlich schon zahlreiche Nachahmer aus dem Ausland. Alle wollen die Rechte der Originalhersteller schützen. Da Canon diese Firmen verklagt hat, müssen nun wohl Gerichte klären, ob dies tatsächlich so geschehen ist.

Sind Patentrechtsverletzungen für Verbraucher wichtig?

Es ist allerdings für Verbraucher wichtig zu wissen, dass solche Patente nicht mehr relevant sind, sobald eine Kartusche leer ist. Man kann diese also ohne Sorgen, dass man sich in einem rechtlichen Graubereich bewegt, Wiederauffüllen lassen. Lediglich eine Reparatur von Verschleißteilen fällt unter die gültigen Gesetze, was jedoch auch nicht in allen Ländern der Erde der Fall ist. Der Nachbau von Kartuschen namhafter Hersteller ist allerdings heiß umstritten.

Die Hersteller klagen, um vor allem dem „Missbrauch“ ihrer Patente vorzubeugen. Sie sind damit erfolgreich, falls die betroffenen Recycle dazu verpflichtet werden, welche Kartuschen aus den USA stammen. Zudem könnte diese Wieder-Aufbereitung der Nachahmer mit einer Lizenzgebühr belegt werden, was für die Verbraucher allerdings einen deutlich höheren Preis nach sich ziehen würde, da diese die Gebühren mit Sicherheit in ihre Kalkulation einbauen müssten.

Bildquelle: pixabay.com; Public Domain CC0