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Rechtliches rund um das Pfändungsschutzkonto

Rechtliches rund um das PfändungsschutzkontoEin Pfändungsschutzkonto muss bei der Hausbank beantragt werden. Es kann nur von natürlichen Personen und auch nur von Einzelpersonen genutzt werden. Im Prinzip hat die Bank mehr Arbeit mit diesem Konto darf aber nicht mehr Gebühren dafür verlangen. Verständlicherweise ist deshalb keine Bank besonders begeistert, um ein solches Konto gebeten zu werden. Kunden die ein neues Konto suchen haben schlechte Karten, wenn sie gleich mit einem P-Konto – Verlangen ankommen. Die Bank hat in diesem Fall sehr wohl das Recht eine solche Kontoeröffnung abzulehnen, da sie im Vorhinein einen schwierigen oder teuren Kunden vermuten könnte.

Generell freuen sich Banken über Kunden, die ihr Konto überziehen, da die Überziehungszinsen sehr hoch sind und die Banken gut daran verdienen. Dies gilt jedoch alles nur, so lange sich das Kreditlimit im Rahmen hält. Wenn man allerdings bei einer Bank ein bestehendes Konto hat wird diese in der Regel dem Antrag des Kunden auf ein Pfändungsschutzkonto folgen.

Gesetzgebung zum Pfändungsschutzkonto

Früher war es noch wichtig, aus welchen Einnahmequellen das Geld auf dem Konto stammte, heute sind aus allen Einnahmen die gesetzlichen Grundbeträge gesichert.

Die Grundlagen zu den Rechtsgebieten der Zwangsvollstreckung und einem Pfändungsschutzkonto finden Sie in der deutschen Zivilprozessordnung. Vorschriften zum Pfändungsschutz-Konto sind beschrieben in § 850k der Zivilprozessordnung. Alle Beteiligten sind verpflichtet, sich an die Gesetzes-Vorgaben zu halten. Der Gesetzgeber hat den Schuldnern zum Lebensunterhalt pfändungsfreie Beträge zugestanden. Auch wenn ein gültiger Pfändungsbeschluss vorliegt, bleiben diese Beträge zuverlässig auf dem Konto.

Ein Haushalt mit Kindern, darf natürlich ein höheres Guthaben auf dem Konto behalten. Im Gesetz kann man die vorgeschriebenen Beträge nachlesen. Auch Unterhaltsverpflichten werden hierbei berücksichtigt.

Wozu dient ein Pfändungsschutzkonto?

Bevor man mit Gerichten und Gerichtsvollziehern Ärger bekommt  und diverse Gläubiger das Girokonto plündern sollte man rasch handeln. Den Menschen die zu Schuldnern wurde soll, durch Gesetze gesichert, ein Minimum zum Leben bleiben. Hierzu hat der Gesetzgeber das so genannte Pfändungsschutzkonto benannt. Wie in der Sozialhilfe werden hierbei auch feste Beträge, die der Mensch zum Leben haben muss geschützt. Die Beträge werden ständig nach den Grundbedürfnissen ausgerichtet. Die Schuldner dürfen nur auf den darüber gehenden Betrag auf dem Konto zugreifen und Banken unterliegen der Auskunftspflicht. Es hat also keinen Sinn durch Tricksereien den Gläubigern zu entkommen. Viel sinnvoller ist es ein solches Konto beizeiten einzurichten.

Räumen die Gläubiger ein Girokonto läuft man Gefahr am Kassenautomaten kein Bargeld mehr zu bekommen. Zudem könnte auch die Karte eingezogen werden. Sozialhilfeempfängern bleibt ebenfalls der notwendigste Betrag zum Lebensunterhalt auf dem Pfändungsschutzkonto. Die selben regeln wie für Arbeitnehmer gelten auch für Lohnersatzleistungen wie Krankengeld, Arbeitslosengeld, Bafög oder niedrige Renten. Beträge unterhalb der Sozialleistungen werden in aller Regel nicht angetastet. Die Interessen des Gläubigers müssen zurückstehen hinter den Interessen der Gläubiger. Allerdings sollte man mit solch einem Konto, künftig besser keine weiteren Schulden mehr machen.

Bin ich eingeschränkt wenn ich ein P-Konto habe?

Ob man in Gelddingen eingeschränkt ist hängt allerdings auch davon ab ob die Schufa von dem neuen Pfändungsschutzkonto erfährt. Eine Auskunft der Banken hierzu ist rechtlich möglich, sie sind allerdings nicht verpflichtet dies zu tun. Bankkunden müssen in aller Regel jedoch davon ausgehen, dass dies geschieht, auch ohne dass sie davon erfahren. Manche Banken rückversichern sich in Klauseln und der Kunde muss dies unterschreiben. So ist zwar nicht sicher, dass die Kreditwürdigkeit darunter leidet, doch die Gefahr besteht allemal.

Viele Anbieter haben sich gerade auf diese Kunden eingerichtet und bieten bestimmte Dienstleistungen oder Waren auch für Inhaber von P-Konten ein.

Vorsicht ist allerdings geboten bei Kredithaien, denn diese nutzen die Situation zumeist weidlich aus und man hat hinterher mehr Schulden und Probleme als zuvor.

Bildquelle: pixabay.com; Public Domain CC0