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Sonderkündigungsrechte bei der KFZ-Versicherung

Sonderkündigungsrechte bei der KFZ-Versicherung

Sonderkündigungsrechte bei der KFZ-VersicherungAutofahrer erwarten oft sehnsüchtig den letzten Tag im vorletzten Monat eines Jahres – der 30. November eines jeden Jahres ist nämlich der normale Zeitpunkt für eine Kündigung der KFZ-Versicherung. Dieser Termin wird jährlich einige Wochen vorher in den Medien angesprochen und auch die Versicherungen selbst weisen in Spots darauf hin. Die eigene Autoversicherung lässt sich aber unter Umständen auch zu anderen Terminen kündigen, denn es gibt Sonderkündigungsrechte bei der KFZ-Versicherung.

Eine Beitragserhöhung führt zum Sonderkündigungsrecht

Laut Gesetz muss eine Versicherung mindestens vier Wochen vor Ablauf eines Jahres eine Beitragserhöhung mitteilen. Der Kunde kann dann innerhalb von vier Wochen von seinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen und die Autoversicherung wechseln. Auch für den Fall dass die Bedingungen des Vertrags verändert werden sollen und dies zu einer Erhöhung der Beiträge führt, spricht der Gesetzgeber dem Versicherten ein Sonderkündigungsrecht zu. Einige Versicherungen geben eine Beitragserhöhung vor dem Stichtag im November bekannt, andere erst danach, doch die Versicherung kann in jedem Fall gekündigt werden, wenn der Beitrag steigen soll.

Änderungen in der Typen- oder Regionalklasse

Fällt ein versicherter Wagen in eine andere Regionalklasse, hat  der Versicherungsnehmer nicht automatisch ein Sonderkündigungsrecht. Lediglich wenn eine Umstufung vorgenommen wurde und sie zu einer Erhöhung des Beitrags führt, darf sofort gekündigt werden. Eine Einstufung von Fahrzeugen in die Regionalklassen hängt von verschiedenen Faktoren wie Unfallhäufigkeit in der Region oder auch von den Straßenverhältnissen ab. Die Regionalklassen werden ebenfalls einmal jährlich geprüft und gegebenenfalls angepasst.  Ändert sich die Einstufung der Typenklasse, so hat der Versicherte ebenfalls ein Sonderkündigungsrecht, wenn sich dadurch die Beiträge erhöhen. Werden sie günstiger oder bleiben gleich, entfällt das Sonderkündigungsrecht.

Sonderkündigungsrecht bei Fahrzeugwechsel & im Schadenfall

Wird das Fahrzeug gewechselt, so entsteht ebenfalls ein Sonderkündigungsrecht, das ohne Einhaltung von Fristen gilt. Die Versicherung erlischt automatisch mit dem Tag der Abmeldung des Wagens und für das neue Fahrzeug kann man sich natürlich eine neue Versicherung aussuchen. Bei einem Schaden können beide Vertragsparteien den Versicherungsvertrag kündigen und zwar ohne Fristen einhalten zu müssen. Früher wurden dann vorausbezahlte Prämien von der Versicherung einbehalten, doch inzwischen dürfen die Gesellschaften Beiträge nur für den Zeitraum erheben, in dem der Vertrag aktiv war. So entstehen dem Versicherten keine finanziellen Nachteile, auch wenn er seine Beiträge jährlich im Voraus bezahlt.

Verdeckte Tariferhöhungen entdecken und Sonderkündigungsrecht erhalten

Es gibt Fälle, in denen zwar die Beiträge insgesamt sinken weil eine bessere Schadenfreiheitsklasse erreicht wurde, jedoch die Einstufung in der Typen- oder Regionalklasse sich zum schlechteren verändert. Dann haben Versicherte ebenfalls ein Sonderkündigungsrecht. Wenn also zum Ende des Jahres ein Schreiben von der Autoversicherung ins Haus flattert, lohnt sich ein genauer Blick darauf, denn in vielen Fällen kann die KFZ-Versicherung gekündigt werden, ohne dass hierfür der Stichtag abzuwarten wäre. Auf der passenden Internetseite gibt es noch jede Menge Erläuterungen und Tipps zum Sonderkündigungsrecht für Autoversicherungen.