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Vorschriften zur Rechtsschutzversicherung

Vorschriften zur Rechtsschutzversicherung

Vorschriften zur RechtsschutzversicherungDa alle Lebensbereiche immer mehr gesetzlich geregelt werden, steigt bei Privatpersonen und Gewerbetreibenden der Wunsch nach einer Rechtschutzversicherung. Bei der Rechtschutzversicherung handelt es sich um eine Schadenversicherung und damit gelten die Vorschriften des Versicherungsvertragsgesetzes. Hier werden verschiedene Punkte geregelt und vor allem die Paragraphen 125 bis 129 des VVG (Versicherungsvertragsgesetzes) sind hier gültig. Auch die Aufgaben, die eine Versicherung gegenüber ihrem Versicherungsnehmer wahrnehmen muss, werden geregelt. Beispielsweise sind die Versicherer verpflichtet, einen gemeldeten Rechtschutzfall unverzüglich zu bearbeiten und alle diesbezüglich notwendigen Erhebungen zu veranlassen. Sollte der Versicherer dann seine Leistungspflicht oder einen Teil davon wegen berechtigter Gründe verneinen, so darf er den Versicherungsnehmer darüber nicht längere Zeit im Unklaren lassen. Deckungssummen und Geltungsbereiche unterliegen ebenfalls bestimmten Vorschriften und auch das Rücktrittsrecht ist eindeutig geregelt. Sondertarife, Selbstbeteiligungsgrenzen und Regelungen zur Kündigung eines Rechtschutzvertrags werden ebenfalls rechtlich geregelt und wer hier gut informiert ist, hat viele Vorteile. Da nicht jede Rechtschutzversicherung alle Bereiche des Lebens abdeckt, lohnt sich ein genauer Blick auf die eigenen Bedürfnisse. Verkehrsrecht, Mietrecht oder Vermieter Rechtschutz sind nicht für jeden sinnvoll oder notwendig und nur mit den richtigen Geltungsbereichen lassen sich möglichst günstige Konditionen bei umfassendem Schutz finden. Schon beim Vergleich der verschiedenen Angebote sollte man alle Einzelpunkte betrachten und online einen Versicherungsvergleich nutzen. Online gibt es dazu weiterführende Informationen hier lassen sich auch relevante Angebote für verschiedene Bedürfnisse mit dem Rechtschutz Vergleich herausfiltern. Daneben hält die Seite Informationen zu den verschiedenen Bereichen der Rechtschutzversicherung bereit und man kann Grundsätzliches zum Privatrechtschutz dem Strafrechtsschutz oder auch dem Mietrechtschutz nachlesen.