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BAG-Urteil vom 16. Februar 2012: Frage nach der Schwerbehinderung im bestehenden Arbeitsverhältnis

BAG-Urteil vom 16. Februar 2012: Frage nach der Schwerbehinderung im bestehenden Arbeitsverhältnis

BAG-Urteil vom 16. Februar 2012: Frage nach der Schwerbehinderung im bestehenden ArbeitsverhältnisNach einem aktuellen Urteil des Bundesarbeitsgerichts ist es zulässig, dass der Arbeitgeber einen Mitarbeiter bei einem bestehenden Arbeitsverhältnis nach einer/seiner Behinderung fragt. Bisher haben Arbeitsrechtler immer davor gewarnt, dass dies als Diskriminierung angesehen würde. Im konkreten Fall befand sich der Kläger mit einem Behinderungsgrad von 60 in einem befristeten Arbeitsverhältnis. Als über das Vermögen des Arbeitgebers das Insolvenzverfahren eröffnet wurde, gab der Insolvenzverwalter an die Mitarbeiter einen Fragebogen aus, indem auch nach einer eventuellen Behinderung bzw. einer Gleichstellung mit Behinderten gefragt wurde. Der Kläger antwortet auf beide Fragen mit Nein. Daraufhin kündigte der Insolvenzverwalter das Arbeitsverhältnis fristgemäß. Nachdem der Kläger in erster Instanz mit seiner Kündigungsschutzklage Erfolg hatte, wurde diese nun jedoch vom Bundesarbeitsgericht abgelehnt. Nach Ansicht der zuständigen Richter hat das Unternehmen ein berechtigtes Interesse daran zu erfahren, ob bei einem Mitarbeiter eine Behinderung vorliegt. Diese Forderung steht insbesondere in Verbindung mit der Pflicht, Bewerber mit einer Behinderung bei einer internen Stellenausschreibung zu bevorzugen. Somit dient die Frage nach einer Behinderung der Wahrnehmung der Interessen des Mitarbeiters und stellt keine Diskriminierung dar.