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Familienrecht: Regelung der Rechtsverhältnisse von Ehe, Lebenspartnerschaft, Familie und Verwandtschaft

Familienrecht: Regelung der Rechtsverhältnisse von Ehe, Lebenspartnerschaft, Familie und Verwandtschaft Familienstreitigkeiten führen nicht selten vor ein Gericht. Viele Menschen sehen sich außerstande, Probleme mit Verwandten auf privater Ebene zu klären und beauftragen daher einen Juristen mit der Klärung des Sachverhalts.

Darüber hinaus ist ein Besuch in der Anwaltskanzlei natürlich auch bei Ehescheidungen und Erbschaftsangelegenheiten unumgänglich, möchte man die persönlichen Rechte und eigenen Interessen adäquat vertreten wissen.

Hat der Mandant einen Fachanwalt aufgesucht, so darf er sich sicher sein, dass er es hier mit einem Anwalt zu tun hat, der familiäre Streitfälle kompetent bearbeiten wird. Gerichtliche Vertreter, die als Fachanwälte praktizieren, haben zuvor an Fortbildungsmaßnahmen teilgenommen und mussten eine theoretische Ausbildung durchlaufen, deren Bestehen mit schriftlichen Prüfungen zu belegen ist.

Der Titel des Fachanwalts für Familienrecht wird ausschließlich auf Antrag verliehen. Um diesen Titel letztendlich jedoch tragen zu dürfen, muss der Jurist einen Fachanwaltslehrgang mit mindestens 120 Stunden absolviert und an 15 Prüfungen erfolgreich teilgenommen haben. Darüber hinaus muss eine mehrjährige Berufserfahrung belegt sein. Die Aus- und Weiterbildung selbst darf zudem nicht mehr als vier Jahre zurückliegen.

Wurde der Antrag vor diesem Zeitpunkt gestellt und hat der Jurist die entsprechende Fortbildungsmaßnahme ebenfalls zu diesem Zeitpunkt absolviert, so darf er den Titel nur dann noch tragen, wenn er einmal jährlich wenigstens an 10 Stunden seine beruflichen Kenntnisse mittels Lehrgang bestätigt hat. Des Weiteren muss der Anwalt vor der Antragstellung mindestens drei Jahre ununterbrochen zugelassen gewesen sein, und während diesen Zeitraums mindestens 120 Fälle des Familienrechts bearbeitet haben.

Kompetenter Rechtsbeistand in allen Familienangelegenheiten

Aufgrund der umfangreichen Aus-, Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen darf sich der Fachanwalt für Familienrecht also getrost als der richtige Partner seiner Mandanten bezeichnen. Er verfügt über Fachwissen, mit dem er juristische Angelegenheiten kompetent bearbeiten und vor Gericht vertreten kann. Die meisten Fachanwälte für Familienrecht sind Spezialisten für Ehescheidungen, Unterhalts- und Sorgerechtsangelegenheiten sowie für Eheverträge und für Adoptionen.

Hinsichtlich des Honorars orientiert sich der Fachanwalt an der Gebührenordnung. Vor der Mandatsübernahme werden dem Mandanten die voraussichtlichen Gebühren für die Rechtsberatung sowie für allen weiteren anfallenden Kosten genannt. Auch wird der Mandant über Themen wie Prozesskosten und Prozesskostenhilfe informiert.

Da es so gut wie in jeder Stadt auch niedergelassene Juristen gibt, wird es dem Mandanten nicht schwerfallen, den passenden Anwalt für Familienangelegenheiten zu finden. Ein Vergleich ist jedoch trotzdem angeraten und sollte als erste Maßnahme vor dem Besuch in der Kanzlei angestrebt werden. Gute Erfahrungswerte liefern beispielsweise andere Mandanten, die über die geleistete Arbeit des Anwalts für Familienrecht online berichten.

Bildquelle: pixabay.com; Public Domain CC0