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Das Erbrecht im 5. und letzten Buch des BGB

Das Erbrecht im 5. und letzten Buch des BGB

Das Erbrecht im 5. und letzten Buch des BGB Geht es um das Thema Erbrecht geht, ist es oft erforderlich, dass sich sowohl der Erblasser als auch der Erbe beziehungsweise die Erben fachlichen Rat einholen. Dafür stehen Fachanwälte zur Verfügung. Diese kennen die Gesetzeslage genau und können daher eine individuelle Beratung gewährleisten. Beide Parteien haben bei dieser Thematik ihre Rechte, sowie ihre Pflichten. So ist es gesetzlich vorgeschrieben, dass der Erblasser seinen letzten Willen in seinem Testament niederschreibt. Dort muss er einerseits angeben, welche Vermögensleistungen respektive Sachwerte er zu vererben hat. Möchte der Erblasser, dass eine bestimmte Person seinen Nachlass erhält, muss er auch dies in dem Schriftstück angeben. Macht er dies nicht, tritt automatisch die gesetzliche Erbfolge in Kraft. Der Erbende hat wiederum die Pflicht, die Erbschaft beim Finanzamt anzugeben und die erhaltenden Leistungen ordnungsgemäß zu versteuern. Alle wesentlichen Informationen, die sich mit dieser Thematik auseinandersetzen, sind im 5. Buch des BGB festgehalten worden. In den entsprechenden Gesetzen sind alle Bestandteile der Erbschaft genau geregelt. Des Weiteren sind auch alle Rechte und Pflichten von Erblasser und Erben dort einzusehen. In einem Erbfall stehen der erbenden Person gesetzlich verschiedene Rechte zu. Eines dieser Rechte ist das Auskunftsrecht. Die Anwendung dieses Rechts ist vor allem dann sinnvoll, wenn der Erbe keinen Kontakt zum Erblasser hatte. Alle Personen, die mit dem Erblasser in einer häuslichen Gemeinschaft gelebt haben, sind verpflichtet, einem Erben Auskünfte über den Nachlass zu erteilen. Ein weiteres Recht, welches eine erbende Person nutzen kann, ist das Herausgaberecht. Nach diesen Ausführungen ist jeder Mensch, der einen Teil des Nachlasses eines Erblassers besitzt, dazu verpflichtet, nicht nur über den Umfang, sondern auch über den Verbleib des Erbes zu informieren. Der Erbe kann demnach die Herausgabe des Erbgegenstandes verlangen. Zu den Pflichten eines Erben gehört beispielsweise auch die Haftungspflicht. Ebenso muss er Informationen darüber einholen, wie er die Erbschaft zu versteuern hat. Weiterhin können sich interessierte Menschen oder betroffene Personen erkundigen, wie der gesetzesmäßige Ablauf in einem Erbfall vonstattengeht. Auf jeden Fall ist festzuhalten, dass ein anwaltlicher Rat sinnvoll und hilfreich für beide Seiten sein kann.