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Gesetzliche Begrifflichkeiten rund ums Bauen

Gesetzliche Begrifflichkeiten rund ums BauenDer Traum vom Eigenheim motiviert immer mehr Menschen, selbst zu bauen, anstatt bereits fertige Häuser zu erwerben. Der Wunsch, alles nach eigenen Vorstellungen gestalten zu können, lässt viele jedoch vergessen, dass der Aufwand beim Bau eines Hauses die Mühe bei der Suche nach einem kaufbaren Objekt deutlich übersteigt. Ist jedoch der erste Stein bereits gesetzt, sollten vor allem rechtliche Dinge beachtet werden, die beim Hausbau eine wichtige Rolle spielen. Einige der häufigsten Begriffe rund ums Bauen sollen im Folgenden näher betrachtet werden.

Die Bauaufsichtsbehörde

Diese Behörde hat den Auftrag, alle gesetzlichen Rahmenbedingungen, die beim Hausbau zu beachten sind, zu überprüfen, insofern nicht anderweitige Sachverständige damit beauftragt worden sind. Dies kann beispielsweise auch ein Architekt sein. Weiterhin erteilt sie sämtliche Genehmigungen, die den Hausbau betreffen. Mit der Bauaufsichtsbehörde werden daher alle Häuslebauer über kurz oder lang konfrontiert.

Nachbarn

Ein Hausbau ist äußerst umfangreich und beschränkt sich zumeist nicht auf eine festgelegte Fläche, da auch Materialien und Werkzeuge geparkt werden müssen. Häufig werden dabei Grundstücksrechte verletzt. Damit es nicht bereits vor Entstehung des Hauses zu Missverständnissen kommt, sollten Gespräche mit Nachbarn stattfinden. Denn das Gesetz räumt den Angrenzern das Recht zu, dass auch deren Belange berücksichtigt werden müssen.

Baulast

Baulasten sind Verpflichtungen, die ausgefertigt und von Betroffenen unterzeichnet werden müssen, wenn beim Bau Richtlinien der Bauordnung verletzt werden. Diese können jedoch durch die Hinterlegung einer Baulast genehmigt werden. Ein Beispiel hierfür wäre ein Wegerecht auf einem fremden Grundstück, welches der Genehmigung bedarf, stets aber notwendig ist, um die Baufläche zu erreichen.

Brandschutz

Der Brandschutz ist beim Bau eines Hauses ebenfalls zu beachten. Dieser sollte im Rahmen der eigenen Sicherheit stets schon vor der Planung von Objekten, beim Kauf des Grundstücks und auch bei der Bestellung von Materialien bedacht werden. Sorgt der Bauherr hier nicht entsprechend vor, kann es im Schadensfall zu großen finanziellen Belastungen kommen.

Doch es gibt noch viele weitere gesetzliche Begrifflichkeiten rund ums Bauen, zu denen beispielsweise die Bereitstellung von Rettungswegen oder bestimmte Abweichungen bezüglich der Bauordnung gehören. Jedem Bauherrn ist daher dringend anzuraten, sich stets schon vor dem Bau des Eigenheims über alle gesetzlichen Bestimmungen zu informieren und Kosten zu vermeiden, die bei Widerhandlung durch die Bauaufsichtbehörde in Form Ordnungsmaßnahmen durchgesetzt werden können.

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