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Wie wird man Fachanwalt?

Wie wird man Fachanwalt?

Wie wird man Fachanwalt? Anwälte dürfen auf Antrag die Bezeichnung Fachanwalt führen, wenn sie bestimmte Kriterien erfüllen. Besondere theoretische Kenntnisse auf einem Gebiet müssen nachgewiesen werden. Das lässt sich beispielsweise durch die Teilnahme an einem mindestens 120stündigen Kurs belegen. In dessen Rahmen müssen drei Leistungskontrollen erfolgen, die eine jeweilige Dauer von fünf Stunden aufweisen. Da natürlich auch eine praktische Erfahrung nachgewiesen werden muss, ist eine bestimmte Anzahl an bearbeiteten Fällen aus dem zukünftigen Fachgebiet notwendig. Erst wenn diese Voraussetzungen erfüllt wurden, kann ein Rechtsanwalt bei der zuständigen Rechtsanwaltskammer den Antrag einreichen, dessen Bewilligung ihm das Führen der Bezeichnung Fachanwalt erlaubt. In der Regel bewerten fünf Anwälte den Antrag und geben beim Vorstand ihr Votum ab. Der Vorstand der Rechtsanwaltskammer bestimmt dann darüber, ob der Antrag genehmigt werden kann. Ein Rechtsanwalt kann insgesamt zwei Fachanwaltsbezeichnungen führen. Allerdings muss er dafür mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt praktiziert haben und diese Zeitspanne muss innerhalb der letzten sechs Jahre vor Antragstellung erfüllt worden sein. Anwälte, die das Versicherungsrecht als Fachgebiet angeben wollen, müssen beispielsweise nachweisen, dass sie 80 Fälle aus ihrem Fachgebiet in den letzten drei Jahren vor Antragsstellung bearbeitet haben und davon mindestens zehn Fälle gerichtliche Verfahren enthielten. Nach dem Jahr, das auf einen Fachanwaltskurs folgt, muss der Rechtsanwalt jährlich an Fortbildungen auf seinem Fachgebiet teilnehmen. Dabei müssen mindestens zehn Seminarstunden entweder dozierend oder hörend geleistet werden oder eine wissenschaftliche Publikation auf dem gewählten Fachgebiet erfolgen. Aus diesen Angaben kann jeder Laie ersehen, dass die Bezeichnung Fachanwalt kein schmückendes Beiwerk ist, sondern hart erarbeitet werden muss und jeder der einen Fachanwalt mit seinen persönlichen Belangen betrauen will, kann davor ausgehen, dass dessen Qualifikation sicher ausreichend ist und auf einer soliden Ausbildung beruht.