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Tipps und Tricks zur Steuererklärung 2013

Tipps und Tricks zur Steuererklärung 2013Für viele Menschen ist das Ausfüllen der Steuererklärung eine äußerst lästige Pflicht, die noch dazu mit hohen Nachzahlungen einhergehen kann. Andere Steuerzahler hingegen fiebern dem Jahreswechsel entgegen, da sie eine Rückzahlung zu erwarten haben.

Beide Gruppen sollten sich jedoch gründlich informieren, denn bei einer Pflicht zur Abgabe kann man trotzdem einiges zu den eigenen Gunsten herausholen. Für die Glücklichen, die eine Rückzahlung zu erwarten haben sind auch weitere Absetzungsmöglichkeiten noch interessant.

Steuererstellung am Homecomputer

Heutzutage erstellen viele Steuerpflichtige die Erklärung am Computer und neben dem Download der Steuerformulare 2013 online bekommt man auf den Serviceseiten und beim Ausfüllen vielfältige Hilfen mitgeliefert. Das Finanzamt akzeptiert diese moderne Form der Steuererklärung gerne.

Fristen für die Abgabe der Steuererklärung 2013

Hierbei kommt es ganz darauf an, ob man in den Steuerjahren überhaupt verpflichtet ist, eine Erklärung abzugeben. Für Selbständige gelten hierbei gesonderte Regelungen, welche man am Besten mit dem Finanzamt oder einem Steuerberater abklären sollte. Auch ein Lohnsteuerhilfeverein wäre hierbei ein guter Ansprechpartner für Jungunternehmer. Überschreitet das Erwerbseinkommen einen gewissen Freibetrag und hat man vergünstigte Lohnsteuerklassen oder den Job gewechselt, so wird auf jeden Fall eine Abgabe zwingend notwendig.

Termine zur Erklärung der Steuer:

Termine für Abgabepflichtige 

  • Termin: 31.5.2014 oder 2.6.2014
  • Sind Helfer (Steuerberatung, Lohnsteuerhilfe) beteiligt bis 31.12.2014

Wer nicht zur Abgabe herangezogen werden kann, der kann sich einen großen Zeitraum von vier Jahre einräumen, denn für diesen Personenkreis gilt für die Steuererklärung 2013 als spätester Abgabetermin der 31.12.2017. Nach den derzeit gültigen Regelungen sind diese Termine für weitere Steuererklärungen 1 : 1 übertragbar auf Folgejahre.

Was kann ich absetzen im Jahr 2013?

Alle Kosten, die ein Arbeitnehmer aufwenden muss, um seinen nicht selbständigen Arbeitsplatz zu erhalten, gehören zu den Werbungskosten. Hier hinein fallen der Arbeitnehmer Pauschbetrag, der vom Gesetzgeber immer wieder angepasst wird. Im Jahr 2013 beträgt dieser 1.000 €. Zudem sind auch die Entfernungspausche oder der Arbeitsweg ein häufig hoher Absetzposten für die Steuerzahler. Quittungen für Arbeitsmittel, ein bereitgestelltes Zimmer, Kosten für eine Fortbildung oder Dienstreisen, die nicht vom Arbeitgeber erstattet wurden.

Zusätzlich sollte man sich noch mit den Sonderausgaben, der außergewöhnlichen Belastung und Kosten für die Familie (Betreuung, Kinderversorgung usw.) auseinandersetzen.

Bildquelle: pixabay.com; Public Domain CC0