In Deutschland gibt es insgesamt sechs Steuerklassen. Diese ordnet das Finanzamt jedem Arbeitnehmer zu. Mit Hilfe der Steuerklasse wird die Lohnsteuer dann berechnet. Wer in welche Steuerklasse eingruppiert wird, richtet sich vor allem nach dem Familienstand. So erhalten Alleinstehende die Steuerklasse I. Ehepaare können zwischen verschiedenen Steuerklassen wählen, je nachdem, was für sie vorteilhafter ist.
Das sind die Steuerklassen in Deutschland
Alleinstehende werden in die Steuerklasse I eingeordnet. Auch Verheiratete, die dauerhaft von ihrem Ehepartner getrennt leben, werden in Steuerklasse I geführt. Alleinerziehende erhalten die Steuerklasse II. Verwitwete sind in Steuerklasse III eingeordnet. Diese Steuerklasse können Verheiratete ebenfalls wählen, wenn der Partner nicht arbeitet oder wenn er Steuerklasse V gewählt hat. Steuerklasse IV ist für Verheiratete vorgesehen, wenn der Partner auch Steuerklasse IV wählt. Verheiratete können auch Steuerklasse V wählen, das geht allerdings nur dann, wenn sich der Partner für Steuerklasse III entscheidet. Für Ledige und Verheiratete kann in Sonderfällen auch Steuerklasse VI gelten. Das ist dann der Fall, wenn jemand zwei oder mehrere Jobs hat und entsprechend mehrere Lohnsteuerkarten vorlegen muss oder wenn die Lohnsteuerkarte nicht vorgelegt wird. Näheres zum Thema Lohnsteuerklassen gibt es auf den entsprechenden Webseiten.
Ändern der Steuerklasse
Eine einmal vergebene Lohnsteuerklasse gilt natürlich nicht bis zum Renteneintritt. Ändern sich die persönlichen Verhältnisse, muss die Steuerklasse geändert werden. Das ist dann der Fall, wenn jemand heiratet, ein Kind bekommt oder sich von seinem Ehepartner trennt oder scheiden lässt. Auch wenn der Ehepartner stirbt, hat das Einfluss auf die Steuerklasse. Wer zusätzlich zu seinem Hauptjob einen Nebenjob annimmt, für die er eine zweite Lohnsteuerkarte braucht, wird ebenfalls in eine andere Lohnsteuerklasse eingruppiert. Änderungen sind immer bis zum 30. November an das zuständige Finanzamt zu melden. Dort werden die Änderungen dann vorgenommen. Wer seine Steuerklasse auswählen kann und nicht genau weiß, welche Kombination für ihn sinnvoll ist, sollte sich auf jeden Fall vorher beraten lassen, denn ein Wechsel der Lohnsteuerklasse kann unter Umständen eine niedrigere Steuerlast mit sich bringen.