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Gesetzliche Pflicht zum Auflegen der Winterreifen

Gesetzliche Pflicht zum Auflegen der Winterreifen

Gesetzliche Pflicht zum Auflegen der WinterreifenAlle Jahre wieder heißt es für alle Autofahrer, Anfang November die Sommerreifen gegen die Winterreifen am Fahrzeug einzutauschen. Der Gesetzgeber hat hierzu eine Verordnung erlassen, wonach alle Autofahrer bei winterlichen Straßenverhältnissen wie Schnee, Eisglätte und Schneematsch nicht mehr mit Sommerreifen im Straßenverkehr unterwegs sein dürfen. Bei Zuwiderhandlung kann sogar ein Bußgeld verhängt werden. Ein konkreter Zeitraum für die Winterreifenpflicht ist in der StVO allerdings nicht festgelegt, Experten jedoch empfehlen, die Winterreifen von Oktober an bis zum Wochenende nach Ostern auf dem Fahrzeug zu belassen. Auch auf den verschiedensten Internetseiten, etwa von Reifenherstellern und Autoversicherern, finden sich viele nützliche Winterreifen Tipps. Doch woran erkennt man eigentlich einen Winterreifen? Winterreifen sind an der Seitenfläche mit M+S gekennzeichnet, was soviel wie Matsch und Schnee bedeutet. Der Grund für die Winterreifenpflicht liegt im Fahr- und Bremsverhalten bei winterlichen Straßenverhältnissen. Bedingt durch eine entsprechende Wahl des Werkstoffes sowie der Profilierung der Lauffläche haben Fahrzeuge mit Winterreifen im Vergleich zu Sommerreifen bei gleicher Geschwindigkeit einen wesentlich kürzeren Bremsweg. Hinzu kommt, dass Winterreifen auf glatten und vereisten Fahrbahnen wesentlich besser greifen und somit auch während der Fahrt das Fahrzeug sicher in der Spur bleibt. Gleiches gilt ebenso beim Anfahren, vor allem an einer Steigung, da die Räder nicht so schnell durchdrehen. Plant man einen Winterurlaub in den Bergen, kommt man an Winterreifen keinesfalls vorbei. Besonders in Österreich drohen bei Nichtbefolgung hohe Bußgelder. Sogenannte Ganzjahresreifen sind absolut kein Kompromiss, da neben dem Profil auch die Außentemperaturen eine wesentliche Rolle spielen. Immerhin besteht zwischen Sommer und Winter ein Temperaturunterschied von bis zu 50 °C und das Reifenmaterial hat bei niedrigen Temperaturen ganz andere Eigenschaften als bei hohen. Dass man trotz Winterreifen die Fahrweise, insbesondere die Höchstgeschwindigkeit, an die gegebenen Verhältnisse anpassen muss, versteht sich von selbst.