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Haftungsfreizeichnungsklauseln für Eventagenturen

Haftungsfreizeichnungsklauseln für EventagenturenEine Eventagentur übernimmt das Planen und Organisieren von Veranstaltungen. Damit sind verschiedene Risiken verbunden und die Agentur haftet grundsätzlich für jedes deliktische Fehlverhalten und auch schuldhafte, vertragliche Fehlleistungen können ihr angelastet werden. Da reicht es bereits, wenn der Dozent zu spät erscheint oder das Catering vom beauftragten Sub-Unternehmer nicht rechtzeitig geliefert und aufgebaut werden konnte und der Veranstalter und Gastgeber des Events kann die Agentur dafür verantwortlich machen und Schadenersatz fordern. Damit solch unvorhersehbare Ereignisse nicht die Existenz einer Eventagentur gefährden, gibt es verschiedene Möglichkeiten der Absicherung. Haftfreizeichnungsklauseln können einen Veranstalter von verschiedenen Risiken befreien, doch der Gesetzgeber lässt nicht jede Klausel zu und dann muss entschieden werden, ob eine Haftpflichtversicherung einen eventuellen Schaden decken soll.

Was kann mit Haftfreizeichnungsklauseln eine Haftung ausgeschlossen werden?

Jede Eventagentur hat die Möglichkeit per Haftfreizeichnungsklausel für bestimmte Verhaltensweisen die Haftung auszuschließen. Dabei lassen sich aber nicht alle Risiken einfach ausschließen. Vor Gerichten wurden schon einige Fälle verhandelt, in denen eine Agentur jegliche Haftung für Gesundheitsschäden, die mit der Lautstärke zu tun haben, ausschließen wollte. Das Gericht befand hier stets, dass eine solche Klausel unzulässig ist. Auch andere gesundheitliche Beeinträchtigungen, die organisatorisch ausgeschlossen werden könnten, lassen sich nicht per Haftungsfreizeichnungsklausel von der Haftung ausschließen. Generell wird jede Haftfreizeichnungsklausel hinfällig, wenn eine Agentur sich grob fahrlässig verhalten hat und der Schaden deswegen entstanden ist. Erfüllungsgehilfen, die Fehler machen und andere Sub-Unternehmer, die direkt von der Agentur beauftragt wurden, dürfen sich ebenfalls nicht grob fahrlässig verhalten, wenn eine Haftfreizeichnungsklausel vor Gericht Bestand haben soll.

Die Haftpflichtversicherung für Agenturen

Incentive München und viele andere Agenturen arbeiten immer wieder mit einer Haftpflichtversicherung. Sie wird für jede Veranstaltung separat abgeschlossen, da die Prämien von den Risiken abhängen. Da sogar das Wetter als Risiko gewertet werden kann und natürlich auch behördliche Verfügungen oder Demonstrationen die Veranstaltung behindern könnten, müssen Agenturen für jede Veranstaltung errechnen, wie hoch ein jeweiliges Risiko ausfallen könnte. Anschließend kann eine Haftpflichtversicherung die möglichen Schäden in adäquater Höhe versichern und so vor größeren, finanziellen Problemen schützen. In der Regel schließen Agenturen wie die  Incentive München für größere Risiken immer eine Versicherung ab und wägen bei mittleren und kleinen Risiken sorgfältig ab, ob eine Nichtversicherung wirtschaftlich tragbar und eventuell sogar der attraktivere Weg sein kann. Dabei kommt es vor allem auf den Schadenumfang an, der eintreten könnte. Er bestimmt, ob eine Versicherung unterzeichnet wird oder die Agentur das Risiko auf sich nimmt und im Schadenfall selbst einspringt.

Bildquelle: pixabay.com; Public Domain CC0