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Privatrechtliche Versicherungsverträge

Privatrechtliche Versicherungsverträge

Privatrechtliche VersicherungsverträgeDas Prinzip von Versicherungen ist relativ einfach nachvollziehbar. Ein Versicherer bietet dem Versicherungsnehmer eine finanzielle Absicherung gegen diverse Risiken, die Bestand des Versicherungsvertrages sind. Diese Risiken können unterschiedlichster Natur sein, beispielsweise kann es sich um Krankheiten, Unfälle oder Sachschäden handeln. Tritt ein solcher im Vertrag festgelegter Schadenfall ein, bezahlt die Versicherung dem Versicherungsnehmer den entstandenen Schaden. Dabei wird seitens der Versicherung davon ausgegangen, dass über die große Menge der Versicherungsnehmer, von denen nur ein kleiner Teil einen solchen Schadenfall erlebt, ein großer Topf mit Rücklagen entsteht, der einerseits den Versicherten ermöglicht, über einen günstigen monatlichen Versicherungsbeitrag zu einem angemessenen Preis ein hohes Risiko zu vermeiden, andererseits aber dennoch Gewinne für die Versicherungsunternehmen möglich sind. Die Art von Versicherungen, die nahezu jedem schon einmal irgendwo begegnet ist, ist die privatrechtliche Versicherung. Dabei handelt es sich um eine sogenannte Individualversicherung, die ein einzelnes Risiko oder eine spezielle Risikogruppe absichert. Ein Beispiel dafür wäre die Haftpflichtversicherung. Diese deckt vom Versicherungsnehmer verursachte Schäden ab, die nicht absichtlich, sondern durch einen Unfall oder ein Versehen zustande gekommen sind. Beispielsweise wäre es ein klassischer Haftpflichtversicherungsfall, wenn der Versicherungsnehmer zu Gast in einem Haushalt ist, stolpert und dabei eine Vase mit zu Boden reißt, die dabei zerbricht. Weitere gängige privatrechtliche Versicherungsverträge liegen darüber hinaus beispielsweise der Hausratversicherung, der Kfz-Versicherung, der Wohngebäudeversicherung oder der Rechtsschutzversicherung zugrunde. Letztere ist relevant für aufkommende Rechtsfragen und juristische Auseinandersetzungen. Allerdings ist hier vor dem Abschluss zu berücksichtigen, dass in einem Rechtsschutzvertrag nicht alle Arten des Rechts enthalten sein müssen. Daher gilt es, vor der Unterschrift zu kontrollieren, ob alle gewünschten Risiken berücksichtigt sind. Die Hausratversicherung sichert den eigenen Haushalt ab und greift bei Einbruchsschäden oder nicht selbst verursachtem Brand, beispielsweise per Kurzschluss. Die Wohngebäudeversicherung hingegen ist nahezu unumgänglich, wenn jemand Immobilien als Eigentum besitzt. Um eine Pflichtversicherung handelt es sich bei der Kfz-Haftpflichtversicherung, wenn ein Auto angeschafft wird. Darüber hinaus ist aber auch weiterer Schutz per Kaskoversicherung möglich. Auch für die eigene Gesundheit sind diverse privatrechtliche Versicherungsverträge möglich, beispielsweise in Form einer privaten Krankenversicherung als Voll- oder Zusatzvariante, einer Unfallversicherung oder einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Vor allem einige Krankenzusatzversicherungen sind sehr beliebt, da sie beispielsweise den Krankenversicherungsschutz auf das Ausland erweitern oder teuren Zahnersatz bezuschussen. Komplettiert werden die privaten Versicherungen durch Bereiche wie die Glasversicherung oder die Lebensversicherung.