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Was gibt es für rechtliche Bestimmungen bei Kinofilmen?

Was gibt es für rechtliche Bestimmungen bei Kinofilmen?

Was gibt es für rechtliche Bestimmungen bei Kinofilmen?Wer Kinofilme produziert oder sie vorführt, muss sich an eine Reihe von Vorschriften halten, die aus ganz unterschiedlichen Gesetzbüchern stammen. Das Urheberrecht spielt natürlich eine große Rolle, aber auch der Jugendschutz muss berücksichtigt werden und auch vor allem im Internet gibt es einiges zu beachten für alle Filmfans, die den Gang ins Kino lieber vermeiden und gern vom eigenen Sofa aus die neuesten Filme sehen wollen.

Der Jugendschutz

Öffentliche Filmveranstaltungen dürfen nur für Kinder und Jugendliche zugänglich gemacht werden, wenn die oberste Landesbehörde oder eine Organisation zur freiwilligen Selbstkontrolle die Vorführung für sie freigegeben hat. Die Betreiber der Kinos haben sicherzustellen, dass diese Regelung eingehalten wird und können bei Verstößen haftbar gemacht werden. Zudem gibt es Zeitgrenzen, die eingehalten werden müssen und wenn ein Kind mit 12 Jahren einen Film sehen möchte, dessen Vorführung nach 22 Uhr endet, muss eine personensorgeberechtigte Person dabei sein.

Das Urheberrecht

Das Urheberrecht hat durch das moderne Medium Internet eine völlig neue Bedeutung gewonnen und die ganze Branche kämpft gegen den illegalen Download von Filmen, die zum Teil noch gar nicht in den deutschen Kinos erschienen sind. Verschiedene Plattformen bieten kostenfrei, aber illegal den Download an und nur selten können die Betreiber dingfest gemacht und zur Rechenschaft gezogen werden. Für alle, die illegal Filme downloaden, sei erwähnt, dass nicht nur das zur Verfügung stellen von Filmen auf diese Weise verboten ist, sondern auch deren Download unter Strafe gestellt werden kann. Es gibt aber auch Portale, über die sich Kinofilme legal streamen lassen, allerdings ist hier die Auswahl bisher meist gering.

Werbefilme

Nicht nur für die Filme selbst gibt es Vorschriften, sondern auch für die Werbung, die meist vor dem Film gezeigt wird. Werbeprogramme und Werbefilme, die für alkoholische Getränke oder Tabakwaren werben, dürfen erst nach 18 Uhr vorgeführt werden. Auch diese Regelung gilt es einzuhalten, da ein Verstoß dagegen empfindliche Geldstrafen nach sich ziehen kann.