Lkw-Fahrer haben einen sehr schweren Beruf. Auch wenn es so aussieht, als wenn sie den ganzen Tag bequem hinter ihrem Lenkrad hocken, haben sie doch eine sehr schwere Arbeit. Sie müssen den ganzen Tag konzentriert fahren, können sich keinen Moment ablenken lassen und haben einen Haufen an Vorschriften und Gesetzen einzuhalten. So gelten zum Beispiel seit einiger Zeit neue und noch strengere Richtlinien, die die Fortbildung in Sachen Fahrsicherheit betreffen. Berufskraftfahrer müssen alle fünf Jahre laut Gesetz an einer Fahrerqualifikation teilnehmen, die über 35 Stunden geht. Durchführen darf diese Schulungsmaßnahmen natürlich nur ein autorisierter Fahrlehrer, wie er zum Beispiel vom ADAC gestellt wird. Als Nachweis für die Teilnahme an der Weiterbildung wird sie in den Führerschein eingetragen.
Diese Maßnahme ist natürlich nicht ganz billig, aber zum Glück wird sie vom Bundesamt für Güterverkehr mit bis zu 70 % bezuschusst. Ohne einen Eintrag im Führerschein darf in Zukunft kein Berufskraftfahrer einen LKW oder einem Bus mehr bewegen.
Viele neue und alte Regelungen
Die fünf Jahre entsprechen genau dem Zeitraum, in dem Fahrer über 50 Jahre ihre Gesundheitsprüfung über sich ergehen lassen müssen. Auch das ist gesetzlich geregelt, dass diese Fahrer einen ausführlichen Gesundheitsscheck beim Hausarzt, beim Augenarzt und beim Hals Nasen Ohren Arzt machen müssen. Auf Grundlage dieses Gesundheitsscheckes bekommen Sie alle fünf Jahre eine neue Führerscheinkarte, auf der bestätigt ist, dass sie gesundheitlich noch in der Lage sind, einen LKW oder einen Bus zu fahren. Diese Untersuchungen sind nicht nur für den Fahrer wichtig, sondern auch für alle anderen Verkehrsteilnehmer. Die vielen gesetzlichen Maßnahmen befreien den Unternehmer natürlich nicht von einer Versicherung. Damit diese Versicherung nicht auch noch teuer wird, können Unternehmer online nachsehen, wer die besten Angebote macht. Neben den genannten gesetzlichen Regelungen bleiben natürlich solche Vorschriften wie zum Beispiel die Transportsicherung oder die Einhaltung der Fahrt-und Lenkzeiten auch weiterhin bestehen.