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Gesetze

Ein Gesetz ist eine Sammlung von allgemein verbindlichen Rechtsnormen, die in einem förmlichen Verfahren von dem dazu ermächtigten staatlichen Organ – dem Gesetzgeber – erlassen worden ist. Das Bedürfnis zur dauerhaften und gleichmäßigen Regelung der Verhältnisse innerhalb einer Gemeinschaft durch Gesetze ist alt – verändert hat sich im Laufe der Zeiten lediglich die Person oder Legitimation des Gesetzgebers. Sehr alte Gesetze finden sich zum Beispiel in Rechtsbüchern wie dem Codex Hammurapi. Nach der Wortherkunft bezeichnet der Begriff Gesetz etwas Gesetztes, etwas Festgelegtes. Ein Gesetz ist also im eigentlichen Sinn des Wortes eine Festlegung von Regeln. Daher bezeichnet man den Gesetzgebungsvorgang auch als Rechtsetzung – im Gegensatz zur Rechtsprechung. Laut Duden ist das Gesetz “eine vom Staat festgesetzte, rechtlich bindende Vorschrift”. Von dem Verb „setzen“ leitet sich der Begriff Satzung ab. Die rechtswissenschaftliche Terminologie unterscheidet zwischen dem Gesetz im formellen Sinne und dem Gesetz im materiellen Sinne. Dieses Begriffspaar ist nicht zu verwechseln mit dem Begriffspaar „formelles Recht“ und „materielles Recht“.

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