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Zahlt die Rechtsschutzversicherung jeden Anwalt?

Zahlt die Rechtsschutzversicherung jeden Anwalt?Entsteht ein Streifall, der juristisch geklärt werden muss, möchte man als Betroffener natürlich einen Vertreter, dem man vertraut und sucht sich daher einen Anwalt nach den eigenen Vorstellungen aus – hier finden Sie weiterführende Informationen dazu. Das gilt auch, wenn eine Rechtschutzversicherung abgeschlossen wurde und die Kosten für den Streitfall übernehmen soll. Grundsätzlich kann jeder, der eine Rechtsschutzversicherung hat, seinen Anwalt frei wählen. Die Versicherung darf zwar mehrere Anwälte vorschlagen, doch dieser Empfehlung muss der Versicherte nicht folgen und es dürfen ihm dadurch auch keine Nachteile entstehen. Laut Gesetz kann sich die notwendige Vertrauensgrundlage zwischen Mandant und Anwalt nur entwickeln, wenn der Mandant seinen Anwalt frei und ohne Einschränkungen wählen darf. Die Versicherungen versuchen allerdings durch Sonderverträge die Kosten zu senken und dann findet sich im Vertrag ein Vermerk über ein Rationalisierungsabkommen.

Die Versicherungen wollen Kosten senken

Viele Versicherungen schließen Verträge mit Rechtsanwälten ab, die sicherstellen sollen, dass die Kosten gesenkt werden können. Dann werden dem Versicherten natürlich genau diese Anwälte  vorgeschlagen und man drängt darauf, einen Anwalt aus der Liste zu nehmen. Hier werden viele Versicherungsnehmer unsicher und lassen sich auf die Forderungen der Gesellschaft ein, obwohl ihnen das Gesetz eine freie Wahl zusichert. Allerdings muss der Mandant seinen Anwalt bereits beim ersten Beratungsgespräch darauf hinweisen, dass auf Rechtschutzversicherung gearbeitet werden soll und er alle Honorarforderungen nur gegenüber der Versicherung geltend machen darf.

Als Versicherter muss man auf sein Recht pochen

Zum Teil versuchen die Versicherungen ihre Vorstellungen mit großem Nachdruck zu realisieren. Als Versicherter darf man dann nicht einfach nachgeben, sondern muss auf sein Recht pochen. Das Recht den Anwalt frei zu wählen, ist gesetzlich verankert und keine Versicherung kann sich darüber hinwegsetzen. Meist genügt bereits ein Hinweis auf das Gesetz und die Versicherungen geben nach, weil sie wissen, dass keine rechtliche Grundlage für ihre Forderung existiert. Daher können Schreiben, die eine kleine Auswahl an Anwälten vorschlagen, einfach ignoriert werden.

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