Was hat der Vermieter für Rechte?
Nach dem Unterzeichnen eines Mietvertrags verliert der Vermieter nicht alle Rechte an seiner Wohnung, jedoch sind klare Grenzen vorhanden, die eingehalten werden müssen. So darf der Vermieter die Wohnung zwar betreten, doch das darf nur mit Voranmeldung geschehen. Nur in Ausnahmefällen kann ein Vermieter seine vermietete Wohnung auch ohne Voranmeldung betreten, nämlich wenn eine akute Gefahr für seinen Eigentum besteht. Das ist beispielsweise bei Bränden oder einem Wasserrohrbruch der Fall. In allen anderen Fällen kann der Vermieter die Wohnung betreten, wenn er sich zwei Tage vorher persönlich oder schriftlich beim Mieter angekündigt hat. Dann kann er die Wohnung auf Mängel überprüfen, neu vermessen oder mit Kaufinteressenten die Wohnung besichtigen. Dabei kann der Mieter verlangen, dass Vermieter und Begleitpersonen Überschuhe anziehen oder die Straßenschuhe ausziehen, wenn er selbst üblicherweise Hausschuhe trägt. Der Vermieter hat zwar keinen Anspruch auf einen Zweitschlüssel, jedoch muss der Mieter, wenn er mehrere Tage abwesend ist, eine Vertrauensperson bestimmen, die einen Schlüssel besitzt. Diese Person muss dem Vermieter auch genannt werden, da der Mieter sonst die Schäden übernehmen muss, die entstehen können, wenn akute Gefahr droht und der Vermieter sich anderweitig Zugang verschaffen muss. Des Weiteren hat der Vermieter auch das Recht ein Mietverhältnis zu beenden, wenn er Eigenbedarf anmelden kann. Wird die Wohnung für nahe Verwandte oder den Vermieter selbst gebraucht, so kann er das Mietverhältnis fristgerecht beenden. Auch das Recht auf Mieterhöhung kann der Vermieter in Anspruch nehmen. Dabei ist die Erhöhung natürlich an bestimmte Regelungen gebunden und darf nicht frei gewählt werden.Wo finde ich Vorlagen für die Kündigung einer Wohnung im Internet?
Möchte mal als Mieter einen Mietvertrag enden lassen, so geht das über eine ordentliche Kündigung. Dabei müssen nur die gesetzlichen Fristen eingehalten werden, die in der Regel drei Monate dauern und unabhängig von der Mietdauer sind. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und sie wird erst wirksam, wenn sie der Gegenpartei vorliegt. Da das Schreiben verschiedene Angaben wie die Wohnungsnummer, die Kündigungsfrist und eine Aufforderung zur Bestätigung der Kündigung enthalten muss, sind Vorlagen eine gute Möglichkeit. Diese Kündigungsmusterbriefe für Wohnungen findet man auf verschiedenen Internetseiten und auch Portale bieten sie zum Download an. Nicht alle Angebote sind kostenfrei und man sollte erst genau lesen und dann auf den Button zum Download drücken, damit keine ungewollten Kosten entstehen. Kostenlose Downloads bergen auch immer eine gewisse Gefahr, denn hier können Viren enthalten sein und man sollte seinen Rechner ausreichend gegen diese Angriffe von außen schützen. Alternativ findet man mit den großen Suchmaschinen auch kostenlose Vorlagen, die sich einfach kopieren und dann verwenden lassen. Hierbei sollte man allerdings darauf achten, dass eventuelle Platzhalter korrekt ausgefüllt werden und damit eine rechtlich wirksame Kündigung aufgesetzt wird. Oft stehen im Text Nullen oder Bindestriche anstelle der korrekten Datums- oder Zeitangaben und diese müssen natürlich korrigiert werden. Im Gegensatz zum Vermieter kann der Mieter ohne Angabe von Gründen fristgerecht kündigen und muss den Vermieter nicht informieren, warum er das Mietverhältnis beenden möchte. Mit einer handschriftlichen Unterschrift bestätigt man sein Kündigungsschreiben und kann es dem Vermieter per Einschreiben mit der Post zukommen lassen.Wie ist die gesetzliche Kündigungsfrist beim Mietvertrag geregelt?
Die Mietwohnung als Zuhause ist ein fester Bezugspunkt im Leben jedes Mieters und natürlich sollte man auch die gesetzlichen Kündigungsfristen dazu kennen. Wenn kein zeitlich begrenzter Mietvertrag abgeschlossen wurde, geht der Gesetzgeber von einer unbestimmten Vertragsdauer aus. Bis Juni 2005 galten gestaffelte Kündigungsfristen für die Seite des Mieters, doch inzwischen gilt eine dreimonatige Kündigungsfrist, egal wie lange das Mietverhältnis bestand. Nur wenn vor dieser Änderung individuelle Regelungen getroffen wurden, sind diese noch gültig. Der Vermieter muss längere Kündigungsfristen in Kauf nehmen, denn hier bestehen weiterhin gestaffelte Fristen. Für Mietverträge, die bis zu fünf Jahre dauern, gelten drei Monate als Kündigungsfrist. Bei Verträgen, die zwischen fünf und acht Jahren laufen, verdoppelt sich diese Frist auf 6 Monate und ab einer Mietdauer von 8 Jahren muss der Vermieter eine Frist von neun Monaten gewähren. Haben Mieter und Vermieter gesonderte, längere Fristen festgesetzt, so gelten diese Vereinbarungen nur für den Vermieter. Wurden kürzere Fristen festgelegt, so kann nur der Mieter davon Gebrauch machen. Bei Werkswohnungen gelten andere Regeln, denn hier kann nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses auch die Wohnung mit deutlich kürzeren Fristen gekündigt werden, wenn sie für dienstliche Zwecke zur Verfügung stehen muss. Wenn Mieter und Vermieter sich wegen der Kündigungsfristen nicht einigen können, bleibt nur der Weg zum Anwalt und da damit hohe Kosten verbunden sind, sollten beide Parteien versuchen sich gütlich zu einigen, vor allem weil die gesetzlichen Vorschriften fast alle Eventualitäten regeln und es in den meisten Fällen keinen echten Klärungsbedarf gibt.Fristlose Kündigung vom Mietvertrag
Eine fristlose Kündigung des Mietvertrags ist nur möglich, wenn die Gegenseite den Vertrag schwerwiegend verletzt hat. Dabei muss die Vertragsverletzung so schwer wiegen, dass eine Fortsetzung des Mietverhältnisses auf keinen Fall mehr zumutbar ist. Das kann der Fall sein, wenn eine Partei die andere grob beleidigt hat oder Vermieter oder Mieter während eines Streits handgreiflich geworden sind.Gesetzliche Regelungen zur Kündigung des Mietverhältnisses
Im § 543 des Bürgerlichen Gesetzbuchs steht dass eine außerordentliche Kündigung vom Mieter nur ausgesprochen werden kann wenn eine Fortsetzung des Mietvertrags nicht zumutbar ist oder wenn eine starke gesundheitliche Gefährdung für den Mieter vorliegt. Allerdings muss hier vorher dem Vermieter die Gelegenheit gegeben werden, den Mangel zu beseitigen. Erst wenn dies nicht geschehen ist, kann der Mieter fristlos seinen Mietvertrag kündigen. Der Vermieter seinerseits kann ebenfalls die fristlose Kündigung aussprechen, wenn die Fortsetzung des Mietverhältnisses unzumutbar ist oder wenn der Mieter die Wohnung auf unzumutbare Weise nutzt. Das kann der Fall sein, wenn ein 1-Zimmer-Appartment über mehrere Monate hinweg von mehreren Verwandten und dem Mieter selbst genutzt wird. Auch in diesem Fall muss der Vermieter dem Mieter erst die Gelegenheit geben, die Angelegenheit zu bereinigen. Ein Verstoß gegen das Haustierverbot oder häufige Störungen des Hausfriedens oder der wiederholte Verstoß gegen die Hausordnung sind ebenfalls Gründe für eine fristlose Kündigung des Mietvertrags seitens des Vermieters. Für beide Seiten allerdings gilt, dass eine fristlose Kündigung nur bei wirklich schwerwiegenden Gründen rechtsgültig ist und bei allen Unstimmigkeiten die Gegenpartei erst Gelegenheit zur Bereinigung des Problems erhalten muss.Was versteht man unter einer Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung?
Das Urheberrecht umfasst das Recht des Wertschöpfers an seinem geistigen Eigentum. Als geistiges Werk bezeichnet man die inhaltliche und äußerliche Form einer Schöpfung. Schriftsteller, Fotografen, Erfinder und viele andere halten also ein Urheberrecht an ihren Schöpfungen. In den letzten Jahren wurden immer mehr Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen erteilt und vor allem im Internet gibt es viele Berichte dazu.
Scheidung ohne Anwalt – ein gewagtes Unterfangen
Immer wieder hört man davon, dass Eheleute sich scheiden lassen wollen, ohne dafür einen Anwalt zu bemühen. Damit sollen die Kosten für eine Scheidung gesenkt werden, denn schnell laufen für eine Scheidung mehrere tausend Euro an Anwalts- und Gerichtskosten auf. Wer nun allerdings glaubt, dass in Deutschland eine Ehe gänzlich ohne Rechtsbeistand ausgelöst werden kann, befindet sich auf dem berühmten Holzweg.