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Tipps rund um den Mieterschutz

Tipps rund um den Mieterschutz

Tipps rund um den MieterschutzWenn es die ersten Probleme mit der Mietwohnung aufkommen, sollte man sich vor dem ersten Schritt umfassend informieren, damit alle Fristen eingehalten werden können. Der Mieterschutz soll den Mieter vor nicht angemessenen Forderungen des Vermieters schützen und es gibt mehrere gemeinnützige Vereine, die sich um den Schutz von Mietern bemühen. Der Mieterschutzbund ist sicherlich eine der bekanntesten Institutionen, aber auch andere Vereine beraten ihre Mitglieder umfassend bei allen mietrechtlichen Problemen. Interessenverbände, wie der DMB (Deutscher Mieterschutzbund) helfen Mietern dabei, Streitfälle mit dem Vermieter außergerichtlich zu klären und sie erklären ihren Mitgliedern die rechtliche Situation umfassend. Mit viel Erfahrung und Fachwissen können die Berater in jedem konkreten Streifall die bestmögliche Verfahrensweise darlegen und sie klären den Mieter auch über seine Rechte und Pflichten auf. Betriebskostenabrechnungen können geprüft, Verträge auf unwirksame Klauseln untersucht werden und auch im Fall einer notwendigen Reparatur kann ein Mieterschutz-Verein seine Mitglieder beraten, wenn es um die Bezahlung der Rechnung geht. Streitigkeiten bei Modernisierungen und anschließende Mieterhöhungen sind ebenfalls ein wichtiger Punkt, über den man sich als betroffener Mieter umfassend informieren sollte und man kann sich auch vorab informieren, ob bestimmte Verwaltungskosten in den Betriebskosten enthalten sein dürfen oder nicht. Der Mieterschutz sieht vor, dass der Mietzins bei Sach- oder Rechtsmängeln gemindert werden kann und auch bei diesem Problem gibt es genaue Regeln und Vorschriften, die die Höhe der Mietminderung festschreiben. Ab wann der Mietzins gemindert werden kann, ist ebenfalls genau im Mieterschutzrecht festgehalten. Als Mieter hat man also viele Rechte, die man durchsetzen kann und mit der richtigen Beratung kann man alle Möglichkeiten fristgerecht nutzen.
Was hat der Vermieter für Rechte?

Was hat der Vermieter für Rechte?

Was hat der Vermieter für Rechte? Nach dem Unterzeichnen eines Mietvertrags verliert der Vermieter nicht alle Rechte an seiner Wohnung, jedoch sind klare Grenzen vorhanden, die eingehalten werden müssen. So darf der Vermieter die Wohnung zwar betreten, doch das darf nur mit Voranmeldung geschehen. Nur in Ausnahmefällen kann ein Vermieter seine vermietete Wohnung auch ohne Voranmeldung betreten, nämlich wenn eine akute Gefahr für seinen Eigentum besteht. Das ist beispielsweise bei Bränden oder einem Wasserrohrbruch der Fall. In allen anderen Fällen kann der Vermieter die Wohnung betreten, wenn er sich zwei Tage vorher persönlich oder schriftlich beim Mieter angekündigt hat. Dann kann er die Wohnung auf Mängel überprüfen, neu vermessen oder mit Kaufinteressenten die Wohnung besichtigen. Dabei kann der Mieter verlangen, dass Vermieter und Begleitpersonen Überschuhe anziehen oder die Straßenschuhe ausziehen, wenn er selbst üblicherweise Hausschuhe trägt. Der Vermieter hat zwar keinen Anspruch auf einen Zweitschlüssel, jedoch muss der Mieter, wenn er mehrere Tage abwesend ist, eine Vertrauensperson bestimmen, die einen Schlüssel besitzt. Diese Person muss dem Vermieter auch genannt werden, da der Mieter sonst die Schäden übernehmen muss, die entstehen können, wenn akute Gefahr droht und der Vermieter sich anderweitig Zugang verschaffen muss. Des Weiteren hat der Vermieter auch das Recht ein Mietverhältnis zu beenden, wenn er Eigenbedarf anmelden kann. Wird die Wohnung für nahe Verwandte oder den Vermieter selbst gebraucht, so kann er das Mietverhältnis fristgerecht beenden. Auch das Recht auf Mieterhöhung kann der Vermieter in Anspruch nehmen. Dabei ist die Erhöhung natürlich an bestimmte Regelungen gebunden und darf nicht frei gewählt werden.
Wo finde ich Vorlagen für die Kündigung einer Wohnung im Internet?

Wo finde ich Vorlagen für die Kündigung einer Wohnung im Internet?

Wo finde ich Vorlagen für die Kündigung einer Wohnung im Internet? Möchte mal als Mieter einen Mietvertrag enden lassen, so geht das über eine ordentliche Kündigung. Dabei müssen nur die gesetzlichen Fristen eingehalten werden, die in der Regel drei Monate dauern und unabhängig von der Mietdauer sind. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und sie wird erst wirksam, wenn sie der Gegenpartei vorliegt. Da das Schreiben verschiedene Angaben wie die Wohnungsnummer, die Kündigungsfrist und eine Aufforderung zur Bestätigung der Kündigung enthalten muss, sind Vorlagen eine gute Möglichkeit. Diese Kündigungsmusterbriefe für Wohnungen findet man auf verschiedenen Internetseiten und auch Portale bieten sie zum Download an. Nicht alle Angebote sind kostenfrei und man sollte erst genau lesen und dann auf den Button zum Download drücken, damit keine ungewollten Kosten entstehen. Kostenlose Downloads bergen auch immer eine gewisse Gefahr, denn hier können Viren enthalten sein und man sollte seinen Rechner ausreichend gegen diese Angriffe von außen schützen. Alternativ findet man mit den großen Suchmaschinen auch kostenlose Vorlagen, die sich einfach kopieren und dann verwenden lassen. Hierbei sollte man allerdings darauf achten, dass eventuelle Platzhalter korrekt ausgefüllt werden und damit eine rechtlich wirksame Kündigung aufgesetzt wird. Oft stehen im Text Nullen oder Bindestriche anstelle der korrekten Datums- oder Zeitangaben und diese müssen natürlich korrigiert werden. Im Gegensatz zum Vermieter kann der Mieter ohne Angabe von Gründen fristgerecht kündigen und muss den Vermieter nicht informieren, warum er das Mietverhältnis beenden möchte. Mit einer handschriftlichen Unterschrift bestätigt man sein Kündigungsschreiben und kann es dem Vermieter per Einschreiben mit der Post zukommen lassen.
Wie ist die gesetzliche Kündigungsfrist beim Mietvertrag geregelt?

Wie ist die gesetzliche Kündigungsfrist beim Mietvertrag geregelt?

Wie ist die gesetzliche Kündigungsfrist beim Mietvertrag geregelt? Die Mietwohnung als Zuhause ist ein fester Bezugspunkt im Leben jedes Mieters und natürlich sollte man auch die gesetzlichen Kündigungsfristen dazu kennen. Wenn kein zeitlich begrenzter Mietvertrag abgeschlossen wurde, geht der Gesetzgeber von einer unbestimmten Vertragsdauer aus. Bis Juni 2005 galten gestaffelte Kündigungsfristen für die Seite des Mieters, doch inzwischen gilt eine dreimonatige Kündigungsfrist, egal wie lange das Mietverhältnis bestand. Nur wenn vor dieser Änderung individuelle Regelungen getroffen wurden, sind diese noch gültig. Der Vermieter muss längere Kündigungsfristen in Kauf nehmen, denn hier bestehen weiterhin gestaffelte Fristen. Für Mietverträge, die bis zu fünf Jahre dauern, gelten drei Monate als Kündigungsfrist. Bei Verträgen, die zwischen fünf und acht Jahren laufen, verdoppelt sich diese Frist auf 6 Monate und ab einer Mietdauer von 8 Jahren muss der Vermieter eine Frist von neun Monaten gewähren. Haben Mieter und Vermieter gesonderte, längere Fristen festgesetzt, so gelten diese Vereinbarungen nur für den Vermieter. Wurden kürzere Fristen festgelegt, so kann nur der Mieter davon Gebrauch machen. Bei Werkswohnungen gelten andere Regeln, denn hier kann nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses auch die Wohnung mit deutlich kürzeren Fristen gekündigt werden, wenn sie für dienstliche Zwecke zur Verfügung stehen muss. Wenn Mieter und Vermieter sich wegen der Kündigungsfristen nicht einigen können, bleibt nur der Weg zum Anwalt und da damit hohe Kosten verbunden sind, sollten beide Parteien versuchen sich gütlich zu einigen, vor allem weil die gesetzlichen Vorschriften fast alle Eventualitäten regeln und es in den meisten Fällen keinen echten Klärungsbedarf gibt.
Fristlose Kündigung vom Mietvertrag

Fristlose Kündigung vom Mietvertrag

Fristlose Kündigung vom MietvertragEine fristlose Kündigung des Mietvertrags ist nur möglich, wenn die Gegenseite den Vertrag schwerwiegend verletzt hat. Dabei muss die Vertragsverletzung so schwer wiegen, dass eine Fortsetzung des Mietverhältnisses auf keinen Fall mehr zumutbar ist. Das kann der Fall sein, wenn eine Partei  die andere grob beleidigt hat oder Vermieter oder Mieter während eines Streits handgreiflich geworden sind.

Gesetzliche Regelungen zur Kündigung des Mietverhältnisses

Im § 543 des Bürgerlichen Gesetzbuchs steht dass eine außerordentliche Kündigung vom Mieter nur ausgesprochen werden kann wenn eine Fortsetzung des Mietvertrags nicht zumutbar ist oder wenn eine starke gesundheitliche Gefährdung für den Mieter vorliegt. Allerdings muss hier vorher dem Vermieter die Gelegenheit gegeben werden, den Mangel zu beseitigen. Erst wenn dies nicht geschehen ist, kann der Mieter fristlos seinen Mietvertrag kündigen. Der Vermieter seinerseits kann ebenfalls die fristlose Kündigung aussprechen, wenn die Fortsetzung des Mietverhältnisses unzumutbar ist oder wenn der Mieter die Wohnung auf unzumutbare Weise nutzt. Das kann der Fall sein, wenn ein 1-Zimmer-Appartment über mehrere Monate hinweg von mehreren Verwandten und dem Mieter selbst genutzt wird. Auch in diesem Fall muss der Vermieter dem Mieter erst die Gelegenheit geben, die Angelegenheit zu bereinigen. Ein Verstoß gegen das Haustierverbot oder häufige Störungen des Hausfriedens oder der wiederholte Verstoß gegen die Hausordnung sind ebenfalls Gründe für eine fristlose Kündigung des Mietvertrags seitens des Vermieters. Für beide Seiten allerdings gilt, dass eine fristlose Kündigung nur bei wirklich schwerwiegenden Gründen rechtsgültig ist und bei allen Unstimmigkeiten die Gegenpartei erst Gelegenheit zur Bereinigung des Problems erhalten muss.

Was versteht man unter einer Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung?

Was versteht man unter einer Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung?Das Urheberrecht umfasst das Recht des Wertschöpfers an seinem geistigen Eigentum. Als geistiges Werk bezeichnet man die inhaltliche und äußerliche Form einer Schöpfung. Schriftsteller, Fotografen, Erfinder und viele andere halten also ein Urheberrecht an ihren Schöpfungen. In den letzten Jahren wurden immer mehr Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen erteilt und vor allem im Internet gibt es viele Berichte dazu.

Scheidung ohne Anwalt - ein gewagtes Unterfangen

Scheidung ohne Anwalt – ein gewagtes Unterfangen

Scheidung ohne Anwalt - ein gewagtes UnterfangenImmer wieder hört man davon, dass Eheleute sich scheiden lassen wollen, ohne dafür einen Anwalt zu bemühen. Damit sollen die Kosten für eine Scheidung gesenkt werden, denn schnell laufen für eine Scheidung mehrere tausend Euro an Anwalts- und Gerichtskosten auf. Wer nun allerdings glaubt, dass in Deutschland eine Ehe gänzlich ohne Rechtsbeistand ausgelöst werden kann, befindet sich auf dem berühmten Holzweg.

Was versteht man unter dem Begriff nachehelicher Unterhalt?

Was versteht man unter dem Begriff nachehelicher Unterhalt?

Was versteht man unter dem Begriff nachehelicher Unterhalt? Der nacheheliche Unterhalt soll ehebedingte finanzielle Nachteile ausgleichen. Damit unterscheidet er sich vom Trennungsunterhalt, denn hier reicht ein Einkommensunterschied aus um einen Anspruch zu erhalten. Der häufigste Grund für einen nachehelichen Unterhalt sind gemeinsame Kinder. Wäre die Ehe kinderlos geblieben, hätte die Frau weiter ihrem Job nachgehen und damit ein vollwertiges Einkommen erzielen können. Durch die Geburt der Kinder und  deren Erziehung ist ihr also ein finanzieller Nachteil während der Ehe entstanden und dieser soll mit dem nachehelichen Unterhalt ausgeglichen werden. Er muss nur solange gezahlt werden, wie der ehebedingte Nachteil vorhanden ist. Eine Frau, die ein Jahr nach der Geburt eines Kindes ohne Einkommen Zuhause geblieben ist, erhält bei ihrem Wiedereinstieg in den Job weniger Gehalt als sie bekommen hätte, wenn sie keine Pause gemacht hätte. Dies ist ein Nachteil und sie erhält solange nachehelichen Unterhalt, bis sie das Gehaltsniveau erreicht hat, auf dem sie ohne Kinderpause wäre. Wie der allgemeine Unterhalt muss auch der nacheheliche Unterhalt nicht für einen unbegrenzten Zeitraum gewährt werden, denn grundsätzlich muss jeder Ex-Ehegatte für seinen eigenen Unterhalt selbst sorgen. Nur bestimmte Gründe wie schwere Krankheiten können hier zu Ausnahmefällen führen. Eine Verbesserung des Einkommens auf Seiten des Unterhaltsberechtigten und eine Verschlechterung des Einkommens auf Seiten des Unterhaltspflichtigen kann dazu führen, dass sich der Anspruch auf nachehelichen Unterhalt verringert oder komplett wegfällt. Das Recht auf nachehelichen Unterhalt kann auch verwirkt werden, wenn der Unterhaltsberechtigte in eine eheähnliche Lebensgemeinschaft eintritt oder erneut mit einem anderen Partner den Bund fürs Leben schließt.
Was kostet eine Scheidung?

Was kostet eine Scheidung?

Was kostet eine Scheidung? Wenn die Liebe in einer Ehe erst einmal verschwunden ist und man den ersten Schmerz überwunden hat, stehen praktische Probleme im Vordergrund. Die Kosten für eine Scheidung sind dabei eine Hauptsorge, denn zu den emotionalen Problemen drohen hier auch noch finanzielle Schwierigkeiten. Dass Scheidungen teuer werden können, hört und liest man immer wieder und da sich die Kosten nicht pauschal angeben lassen, macht sich schnell Verunsicherung breit. Anwalts- und Gerichtsgebühren, Unterhaltsleistungen und die Änderung der Lohnsteuerklasse sind Einzelfaktoren, die sich vor dem geistigen Auge zu Ausgabentürmen formen, die man im ersten Moment nicht mehr überschauen kann. Wie bei allen Gerichtsverfahren hängen die Kosten vom Streitwert ab. Wenn die Eheleute schon vor dem Einreichen der Scheidung viele Einzelpunkte einvernehmlich klären können, fließt der ehemals gemeinsame Haushalt und die Bestimmung der Unterhaltsleistungen nicht mehr in den Streitwert ein. Bei einer einvernehmlichen Scheidung müssen die Anwälte bei Scheidungsverfahren auch nicht anwesend sein, was die Kosten weiter senkt. So lassen sich die Gerichtskosten deutlich senken. Der Streitwert errechnet sich dann nur noch aus dem erzielten Nettoeinkommen beider Ehepartner innerhalb der letzten drei Monate vor dem Einreichen der Scheidung. Nimmt man einen Streitwert von 11000 Euro an, weil beide Ehegatten in den letzten drei Monaten diese Summe zusammen verdient haben, so ergibt sich ein Streitwert von etwa 1500.- Euro zuzüglich der Gerichtsgebühren von etwa 200.- Euro. War das Einkommen höher, so erhöht sich damit auch der Streitwert und die Scheidung wird dementsprechend teurer. Wer nur über ein geringes Einkommen verfügt, hat eventuell Anspruch auf Prozesskostenhilfe. Diese lässt sich beim zuständigen Amtsgericht beantragen wobei die Einkommenssituation natürlich belegbar sein muss.
Bekommt man bei einer Kündigung eine Abfindung?

Bekommt man bei einer Kündigung eine Abfindung?

Bekommt man bei einer Kündigung eine Abfindung?Nicht in jedem Kündigungsfall steht dem gekündigten Arbeitnehmer eine Abfindung zu. Der Gesetzgeber regelt genau, wann der Verlust des Arbeitsplatzes mit einer Abfindung abgegolten werden kann. Die Abfindung ist eine Leistung, die einmal bezahlt wird. Sie soll alle Rechtsansprüche abgelten, die sich aus der Kündigung ableiten könnten. Vorwiegend werden Abfindungen gezahlt, wenn verschlechterte Arbeitsbedingungen oder ein Abbau der Arbeitsplätze in einer Firma der Grund der Kündigung sind. Bis zum 01.04.2004 galt bei betriebsbedingten Kündigungen, dass für einfache Arbeitnehmer keine Abfindung vorgesehen war. Im Rahmen eines Kündigungsschutzprozesses musste sie erst erstritten werden. Seit 2004 jedoch gelten neue Regelungen und darin ist auch die Höhe einer Abfindung festgehalten. So erhält der Arbeitnehmer bereits mit dem Kündigungsschreiben ein Abfindungsangebot, das gültig wird, wenn er die Klagefrist verstreichen lässt, ohne aktiv zu werden. Die Höhe der Abfindung beträgt die Hälfte der Monatsverdiente für jedes Jahr, das der Arbeitnehmer im Betrieb verbracht hat. Dabei werden Zeiträume von mehr als sechs Monaten auf ein Jahr aufgerundet. Schon vor dieser Regelung wurde in Streitfällen meist von 0,5 Monatsverdiensten ausgegangen, daher wurde diese Regelung übernommen. Für den Arbeitgeber hat das den Vorteil, dass der die Höhe der Abfindung besser einschätzen kann und der Arbeitnehmer erhält durch das neue Gesetz eine größere Rechtssicherheit. Doch wenn ein Arbeitgeber die Kündigung für zweifelsfrei rechtsgültig hält, muss er gar keine Abfindung anbieten. Der Arbeitnehmer seinerseits muss eine angebotene Abfindung nicht annehmen und kann Kündigungsschutzklage einreichen, wenn er glaubt, dass dies langfristig Vorteile bringt.