Auch das deutsche Erbrecht weiß um die besondere Stellung des Vermögens in der Gesellschaft. Wer Vermögen erworben hat, möchte darüber frei verfügen. Das gilt auch dann, wenn man selber stirbt und das Vermögen vererbt werden soll. Dieser besonderen Stellung hat der Gesetzgeber mit der Testierfreiheit für das Testament Rechnung getragen. Die Definition zum Begriff Testierfreiheit kann unter § 1937 BGB oder unter http://www.erbrecht-heute.de/Erbrecht/ nachgelesen werden.
Schnell wird deutlich, dass es im Grunde darum geht, zu bestimmen, wer etwas von dem Kuchen des Erbes abbekommt. In dieser Fragestellung ist der Testamentssteller vollkommen frei und kann bestimmen wen oder was er beerben möchte. Das ist für viele Menschen natürlich sehr schwer, denn der Gedanke, jemanden zu bevorteilen oder vom Nachlass auszuschließen ist in der Regel meist sehr problematisch. Und je höher das zu vererbende Vermögen, desto höher ist hier die Wichtigkeit, den Nachlass testamentarisch zu regeln.
Eine Ausnahme allerdings sieht das Gesetz vor, nämlich die Pflichtteilsberechtigten. Der Gesetzgeber hat damit das verwandtschaftlich nahe Verhältnis von Verstorbenen und Hinterbliebenen über die Testierfreiheit gesetzt. Denn die Pflichtteilsberechtigten bekommen immer ihren Teil des Erbes ab, egal ob es so vom Verstorbenen gewollt war oder auch nicht. Eine Einschränkung findet diese Regelung allerdings. Nämlich die, dass die Pflichtteilsberechtigten ihren Anteil einklagen müssen. Erklären sich diese also mit dem Willen des Verstorbenen einverstanden, so kann dieser auch dann umgesetzt werden, wenn die Pflichtteilsberechtigten ohne Erbe aus dem Testament hervorgehen. In der Theorie und in der Testierfreiheit ist es also möglich, eine bestimmte Person zum Alleinerben zu bestimmen oder genau das Gegenteil festzuschreiben, nämlich eine Person zu enterben. Wenn sich nun alle Pflichtteilsberechtigten damit einverstanden erklären, dann kann das Testament in dieser Weise vollstreckt werden. Zieht jedoch einer der Pflichtteilsberechtigten vor das Nachlassgericht, so ist das Testament zumindest in diesem Teil hinfällig, wie auch auf der oben bereits benannten Seite gründlich erklärt.
Je älter man wird, umso wichtiger ist auch die Klärung der Frage, was eigentlich mit dem sauer verdienten und mühsam angesparten Vermögen geschieht, wenn man selber nicht mehr ist. Der Gedanke an ein Testament liegt nahe, doch ob ist diese Vorgehensweise wirklich notwendig ist, erfährt man unter http://www.erbrecht-heute.de/Erbrecht/. Denn im Grunde gibt es ganz klare Vorgaben durch den Gesetzgeber, was mit dem Vermögen geschieht, wenn der Tod eintritt. Zunächst einmal muss nämlich die Erbfolge festgelegt werden. Dazu ist es notwendig, herauszufinden, wer denn überhaupt erbberechtigt ist. Der Gesetzgeber sieht hier die Pflichtteilsberechtigten vor. Dabei handelt es sich um Ehegatten, Abkömmlinge und die eigenen Eltern. Ihnen allen steht der sogenannte Pflichtteil zu. Der Pflichtteil ist immer die Hälfte des gesetzlichen Erbteils, welcher unter den Erbberechtigten aufgeteilt wird. Wenn beispielsweise eine Mutter nur zwei Töchter hat und diese zu gleichen Teilen erben sollen, dann benötigt die Mutter kein Testament. Die gesetzliche Regelung sieht diese Vorgehensweise vor. Wenn aber die Mutter eine Tochter besser stellen möchte als die andere, so ist dies in einem Testament möglich.
Der Gesetzgeber hat auch geregelt, was geschieht, wenn es keine Erben in der Erbfolge gibt. Dann nämlich tritt der Staat als Erbe ein. Wer also keine Verwandten hat, der sollte sich überlegen, wo sein Geld nach seinem Ableben verbleiben soll. Wenn er es dem Staat überlassen möchte, muss er keine individuelle Regelung treffen. Wenn allerdings die Nachbarn, Freunde oder ein Verein erben soll, so muss ein Testament aufgesetzt werden. Auch dieser Fall kann unter der oben genannten seriösen Seite nachgelesen werden. Im Portal von Erbrecht-heute.de findet der User viele wichtige Informationen, die ein wenig Licht in das deutsche Erbrecht bringen können. Hier gibt es zahlreiche News, die auch die aktuelle Gesetzeslage eindeutig beleuchten. Zudem ist die Seite sehr benutzerfreundlich aufgemacht, sodass jeder schnell alle Informationen finden kann.
Geht es um das Thema Erbrecht geht, ist es oft erforderlich, dass sich sowohl der Erblasser als auch der Erbe beziehungsweise die Erben fachlichen Rat einholen. Dafür stehen Fachanwälte zur Verfügung. Diese kennen die Gesetzeslage genau und können daher eine individuelle Beratung gewährleisten. Beide Parteien haben bei dieser Thematik ihre Rechte, sowie ihre Pflichten. So ist es gesetzlich vorgeschrieben, dass der Erblasser seinen letzten Willen in seinem Testament niederschreibt. Dort muss er einerseits angeben, welche Vermögensleistungen respektive Sachwerte er zu vererben hat. Möchte der Erblasser, dass eine bestimmte Person seinen Nachlass erhält, muss er auch dies in dem Schriftstück angeben. Macht er dies nicht, tritt automatisch die gesetzliche Erbfolge in Kraft. Der Erbende hat wiederum die Pflicht, die Erbschaft beim Finanzamt anzugeben und die erhaltenden Leistungen ordnungsgemäß zu versteuern.
Alle wesentlichen Informationen, die sich mit dieser Thematik auseinandersetzen, sind im 5. Buch des BGB festgehalten worden. In den entsprechenden Gesetzen sind alle Bestandteile der Erbschaft genau geregelt. Des Weiteren sind auch alle Rechte und Pflichten von Erblasser und Erben dort einzusehen. In einem Erbfall stehen der erbenden Person gesetzlich verschiedene Rechte zu. Eines dieser Rechte ist das Auskunftsrecht. Die Anwendung dieses Rechts ist vor allem dann sinnvoll, wenn der Erbe keinen Kontakt zum Erblasser hatte. Alle Personen, die mit dem Erblasser in einer häuslichen Gemeinschaft gelebt haben, sind verpflichtet, einem Erben Auskünfte über den Nachlass zu erteilen. Ein weiteres Recht, welches eine erbende Person nutzen kann, ist das Herausgaberecht. Nach diesen Ausführungen ist jeder Mensch, der einen Teil des Nachlasses eines Erblassers besitzt, dazu verpflichtet, nicht nur über den Umfang, sondern auch über den Verbleib des Erbes zu informieren. Der Erbe kann demnach die Herausgabe des Erbgegenstandes verlangen.
Zu den Pflichten eines Erben gehört beispielsweise auch die Haftungspflicht. Ebenso muss er Informationen darüber einholen, wie er die Erbschaft zu versteuern hat. Weiterhin können sich interessierte Menschen oder betroffene Personen erkundigen, wie der gesetzesmäßige Ablauf in einem Erbfall vonstattengeht. Auf jeden Fall ist festzuhalten, dass ein anwaltlicher Rat sinnvoll und hilfreich für beide Seiten sein kann.
Autofahrer erwarten oft sehnsüchtig den letzten Tag im vorletzten Monat eines Jahres – der 30. November eines jeden Jahres ist nämlich der normale Zeitpunkt für eine Kündigung der KFZ-Versicherung. Dieser Termin wird jährlich einige Wochen vorher in den Medien angesprochen und auch die Versicherungen selbst weisen in Spots darauf hin. Die eigene Autoversicherung lässt sich aber unter Umständen auch zu anderen Terminen kündigen, denn es gibt Sonderkündigungsrechte bei der KFZ-Versicherung.
Eine Beitragserhöhung führt zum Sonderkündigungsrecht
Laut Gesetz muss eine Versicherung mindestens vier Wochen vor Ablauf eines Jahres eine Beitragserhöhung mitteilen. Der Kunde kann dann innerhalb von vier Wochen von seinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen und die Autoversicherung wechseln. Auch für den Fall dass die Bedingungen des Vertrags verändert werden sollen und dies zu einer Erhöhung der Beiträge führt, spricht der Gesetzgeber dem Versicherten ein Sonderkündigungsrecht zu. Einige Versicherungen geben eine Beitragserhöhung vor dem Stichtag im November bekannt, andere erst danach, doch die Versicherung kann in jedem Fall gekündigt werden, wenn der Beitrag steigen soll.
Änderungen in der Typen- oder Regionalklasse
Fällt ein versicherter Wagen in eine andere Regionalklasse, hat der Versicherungsnehmer nicht automatisch ein Sonderkündigungsrecht. Lediglich wenn eine Umstufung vorgenommen wurde und sie zu einer Erhöhung des Beitrags führt, darf sofort gekündigt werden. Eine Einstufung von Fahrzeugen in die Regionalklassen hängt von verschiedenen Faktoren wie Unfallhäufigkeit in der Region oder auch von den Straßenverhältnissen ab. Die Regionalklassen werden ebenfalls einmal jährlich geprüft und gegebenenfalls angepasst. Ändert sich die Einstufung der Typenklasse, so hat der Versicherte ebenfalls ein Sonderkündigungsrecht, wenn sich dadurch die Beiträge erhöhen. Werden sie günstiger oder bleiben gleich, entfällt das Sonderkündigungsrecht.
Sonderkündigungsrecht bei Fahrzeugwechsel & im Schadenfall
Wird das Fahrzeug gewechselt, so entsteht ebenfalls ein Sonderkündigungsrecht, das ohne Einhaltung von Fristen gilt. Die Versicherung erlischt automatisch mit dem Tag der Abmeldung des Wagens und für das neue Fahrzeug kann man sich natürlich eine neue Versicherung aussuchen. Bei einem Schaden können beide Vertragsparteien den Versicherungsvertrag kündigen und zwar ohne Fristen einhalten zu müssen. Früher wurden dann vorausbezahlte Prämien von der Versicherung einbehalten, doch inzwischen dürfen die Gesellschaften Beiträge nur für den Zeitraum erheben, in dem der Vertrag aktiv war. So entstehen dem Versicherten keine finanziellen Nachteile, auch wenn er seine Beiträge jährlich im Voraus bezahlt.
Verdeckte Tariferhöhungen entdecken und Sonderkündigungsrecht erhalten
Es gibt Fälle, in denen zwar die Beiträge insgesamt sinken weil eine bessere Schadenfreiheitsklasse erreicht wurde, jedoch die Einstufung in der Typen- oder Regionalklasse sich zum schlechteren verändert. Dann haben Versicherte ebenfalls ein Sonderkündigungsrecht. Wenn also zum Ende des Jahres ein Schreiben von der Autoversicherung ins Haus flattert, lohnt sich ein genauer Blick darauf, denn in vielen Fällen kann die KFZ-Versicherung gekündigt werden, ohne dass hierfür der Stichtag abzuwarten wäre. Auf der passenden Internetseite gibt es noch jede Menge Erläuterungen und Tipps zum Sonderkündigungsrecht für Autoversicherungen.
Bei einer Existenzgründung muss in der Regel an sehr viel gedacht werden. Hierbei handelt es sich ebenso um Dinge, die für die Bank benötigt werden, wie auch Dinge, die der Existenzgründer für die Erfüllung der rechtlichen Grundlagen leisten und erledigen muss. Bei einer Bank muss der Unternehmer beispielsweise, je nach Art des Geschäftes, entweder nur ein Geschäftskonto eröffnen, um eine Trennung der geschäftlichen und privaten Ausgaben zu bekommen, oder es muss gar auch ein Darlehen beantragt werden, welches aber meist nur durch einen Wirtschaftsplan, der einen realistischen und positiven Eindruck hinterlässt, zugeteilt wird. Aus dem Wirtschaftsplan muss explizit hervorgehen, wie die Entwicklung der Umsätze und Ausgaben in den ersten drei Geschäftsjahren aller Voraussicht nach sein werden. Dieser Wirtschaftsplan, vielfach Businessplan genannt, kann später auch von anderen Instanzen angefordert werden, sodass er als äußerst wichtig zu betrachten ist.
Staatliche Hilfe bei der Existenzgründung
Auch der Staat bietet unter Umständen finanzielle Hilfe, wenn man sich mit einem eigenen Unternehmen selbstständig machen möchte. Diese Förderung kann bei der Bundesagentur für Arbeit beantragt werden, die Zuteilung ist jedoch an bestimmte Bedingungen geknüpft. Die Anträge, wie auch die Bestimmungen, die dafür erfüllt werden müssen, können beim der zuständigen Arbeitsagentur nachgefragt werden. Hierbei können allerdings kleine Unterschiede in den Details auftauchen, da die Zuteilungsregeln von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sind.
Es lohnt sich somit, sich bereits im Vorfeld Zeit für das Vorhaben zu nehmen und sich hier ausführlich mit der Materie zu beschäftigen. Ebenfalls sehr lohnenswert und auch angeraten ist eventuell ein Besuch bei der Existenzgründung München. Auch hier können rechtliche Informationen zur Existenzgründung erfragt werden und der Vorteil bei einem solchen Besuch ist weiterhin, dass der angehende Unternehmer zusätzlich Tipps und Tricks auf den Weg bekommt, die in der Regel sehr hilfreich für ein langfristiges Geschäftsbestehen sein können.
Das Gewerbe ordnungsgemäß anmelden
Um auch die rechtlichen Grundlagen zu erfüllen, darf jedoch auf keinen Fall der Gang zum örtlichen Rathaus in Vergessenheit geraten, denn dort muss stets auch das Gewerbe angemeldet werden. Hier gibt es aber die Möglichkeit, dass dies nur wenige Tage bis Wochen im Vorfeld zur Existenzgründung erledigt wird. Und auch beim zuständigen Finanzamt sollte ein Anruf getätigt werden, damit der Unternehmer eine sogenannte Umsatzsteuernummer zugeteilt bekommt, die für die Berechnung der Umsatzsteuervoranmeldung explizit vonnöten ist. Bei diesem Anruf sollte dann gleich auch die Umsatzsteueridentifikationsnummer beantragt werden, den diese ist mittlerweile sehr wichtig und sollte auf sämtlichen Rechnungen, die erstellt werden, notiert sein.
Private Rechtschutzversicherungen kommen heute für fast jeden infrage, der berufstätig ist oder über gewisse Werte besitzt. Leider kommt viel zu häufig zu Ereignissen, die ohne diesen Schutz zu erheblichen finanziellen Risiken führen können. Die Klagefreudigkeit in Deutschland ist groß. Besonders beliebt sind Nachbarschaftsstreitigkeiten. Und leider kann sich nicht jeder seine Nachbarn aussuchen. Und da Gerichte und Anwälte auch mit einem erheblichen Kostenaufwand arbeiten, ist es in jedem Fall besser, wenn eine passende Rechtsschutzversicherung bereits vorhanden ist. Es gibt viele Fälle, in denen ein Streit zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung führt.
Rechtliche Betreuung und anfallende Kosten
Die private Rechtsschutzversicherung übernimmt dann nicht nur die rechtliche Betreuung, sondern auch die anfallenden Kosten. Der Versicherte muss sich nicht um alles selbst kümmern oder zu viel Zeit mit dem Rechtsstreit verbringen und kann sich auf den fundierten Rat eines Anwalts überlassen. Die Versicherer bieten ihren Kunden verschiedene Pakete, die je nach Lebenssituation auf die Bedürfnisse des Einzelnen zugeschnitten werden können. Der individuelle Schutz ist dabei, meist schon zu einem günstigen Preis zu haben. Sowohl für den privaten als auch den beruflichen Bereich bieten sich unterschiedliche Leistungsumfänge an. Auch Rentner und Studenten kommen in den Genuss zusätzlicher Leistungen und können mit besonders guten Konditionen rechnen. Bevor es zum Vertragsabschluss kommt, sollten sich die Versicherten auf jeden Fall gut informieren und auch einen Preis-Leistungsvergleich durchführen, wie ihn viele Vergleichsportale im Internet anbieten. Auch eine Rechtsschutzversicherung auf dem Prüfstand ist eine gute Sache.
Höhe der Deckungssumme beachten
Neben den Konditionen im Einzelnen sollte dabei auch auf die maximale Deckungssumme geachtet werden. Der Versicherte hat durch die private Rechtsschutzversicherung in vielen Fällen große Vorteile und bei einem Rechtsstreit muss er sich keine Sorgen mehr machen über die Abwicklung der Finanzierung. Eine gute Versicherung trägt auch die Kosten für einen Rechtsanwalt und falls nötig kommt sich auch für einen Gutachter auf und alle übrigen Kosten, die in einer Gerichtsverhandlung anfallen. Die Versicherung deckt in der Regel auch das gesamte private oder berufliche Eigentum des Versicherten ab.
Persönliche Daten sind vertrauliche Angaben, die natürlich jeder geschützt wissen möchte. Allerdings gehen viele Menschen sehr sorglos mit ihren Daten um, wenn es darum geht, alte Unterlagen zu entsorgen. Kontoauszüge, alte Verträge, Briefe und weitere Unterlagen liegen in den Schubladen und Ordnern und natürlich können einige Papiere entsorgt werden, wenn sie nicht mehr gebraucht werden. Als Privatperson ist man selbst dafür verantwortlich, ob die alten Kontoauszüge im Müll landen und dort von jemandem gelesen werden können, aber als Arbeitgeber muss man sich an die Gesetzesvorgaben im Bundesdatenschutzgesetz halten.
Seit 1977 gibt es einheitliche Regelungen für den Umgang mit persönlichen Daten und seit 1990 gilt ein umfassendes Datenschutzgesetz, das das Erheben von Daten untersagt, wenn keine klare Rechtsgrundlage dazu vorhanden ist oder die betroffene Person schriftlich ihr Einverständnis erklärt hat. Der korrekte Umgang mit vertraulichen Angaben beinhaltet aber auch deren Löschung oder Vernichtung, wenn die Angaben nicht mehr benötigt werden.
Nicht mehr benötigte Daten müssen unleserlich gemacht werden
Laut Bundesdatenschutzgesetz reicht es nicht aus wenn nicht mehr benötigte Papiere mit alten Daten im Papierkorb landen, da sie dann noch immer lesbar sind. Alte sensible Datensätze, die vernichtet werden sollen, müssen eine Aktenvernichtung durchlaufen, die eine Wiederherstellung der Datensätze unmöglich macht.
Der Aktenschredder ist hierfür die beste Variante für Daten, die in Papierform erhoben wurden und Datensätze, die am Rechner gespeichert wurden sollten nicht nur einfach gelöscht sondern auch sofort mehrfach überschrieben werden. Nur so ist es nicht mehr möglich, den gelöschten Datensatz wieder herzustellen und damit wird dem Bundesdatenschutzgesetz Genüge getan. Darin sind natürlich nicht nur Regelungen zur Datenvernichtung enthalten sondern auch Vorgaben zur Erhebung der Daten und deren Nutzung.
Es ist nicht immer leicht, wenn man einem lieben Menschen eine Überraschung bereiten möchte. Sei es, dass man den Geschmack nicht genau kennt oder der zu Beschenkende eigentlich schon alles hat. Wer dann auf der sicheren Seite liegen möchte, der sollte sich nach einem Gutschein umsehen. Sie werden von vielen Händlern angeboten und der Beschenkte sucht sich damit sein Geschenk selbst aus.
Gutscheine werden von Büchereien angeboten oder von Feinkostläden. Aber auch Bekleidung oder Schuhe können mit einem Gutschein erworben werden. Wer ein wenig mehr ausgeben kann und möchte, wird eventuell damit die nächste Reise finanzieren oder ein Abendessen in einem guten Restaurant. Die Möglichkeiten sind sehr vielfältig und jeder Schenkende sollte das Passende finden. Wer die Angebote nicht kennt, sollte sich im Internet umsehen. Hier kann er viele Gutscheinseiten finden und diese auch direkt bestellen. Er muss nicht zu den Händlern vor Ort und häufig ist die Auswahl im Netz auch größer.
In der Regel sind sie nicht begrenzt, aber einige Händler lassen das Einlösen des Gutscheins nur für ein Jahr zu. Es haben sich schon viele Gerichte mit diesem Thema befasst und es wurden bereits einige Urteile gefällt. Generell ist anzumerken, dass ein unbefristeter Gutschein nach drei Jahren verfällt. Das ist die gesetzliche Verjährungsfrist, die für jede Art dieser Kaufverträge bindend ist. Sie ergibt sich aus dem § 195 BGB. Die Verjährung beginnt am Ende des Jahres, in dem der Gutschein ausgestellt wurde. Allerdings wird es kaum vorkommen, dass jemand so lange mit der Einlösung wartet. Gutscheine, die zum Beispiel nur für zehn Monate gelten, können angefochten werden. Diese Frist scheint den Gerichten zu kurz.
Wer einen Gutschein kauft, der sollte dies bei einem seriösen Anbieter machen. Es ist dann sehr wichtig, dass man nach Möglichkeit einen unbefristeten Beleg erwirbt. So umgeht man eventuelle Streitigkeiten und gute Händler sollten auf diese Bitte eingehen. Sollte ein Gutschein bereits nach zehn Monaten verfallen, dann ist es gut, davon Abstand zu halten. Hat der Verkäufer zwar die Spalte für eine Befristung bereits gedruckt, beim Ausstellen allerdings vergessen, das Datum einzutragen, gilt der Schein automatisch als unbefristet.
Das Geschenk in Form eines Gutscheines wird immer häufiger angewendet und kommt bei den Beschenkten gut an. Wie können zum Beispiel Großeltern eine CD oder DVD für ihre Enkel aussuchen? Oder gar ein neues Handy, welches der Herzenswunsch der Kinder ist. Sie werden sich wohl kaum mit dem Musikgeschmack auseinandersetzen oder gar die neueste Technik von Mobilgeräten erlernen wollen. Für jemanden, der gerne liest und sehr viele Bücher im Regal stehen hat, wird man nicht immer genau den Titel treffen, den er noch nicht hat. Bevor man dann irgendeinen neuen Bestseller besorgt und dieser nach Weihnachten wieder umgetauscht wird, ist der Buchgutschein immer die bessere Wahl.
Wer sein einen Teil seines Einkommen spendet, tut nicht nur für andere Gutes, sondern auch für sich selbst. In erster Linie spielt die emotionale Seite beim Spenden die wichtigste Rolle, doch oft spenden Menschen, die selbst keine Millionen auf dem Konto haben und hier hilft der Staat, denn Spenden werden steuerlich begünstigt. 20 Prozent der jährlichen Einkünfte können steuerlich begünstigt gespendet werden. Als Spende gilt eine freiwillige Leistung, die eine Privatperson oder ein Unternehmen erbracht hat, ohne daraus eine Gegenleistung zu beziehen oder einen anderen Vorteil. Unterhalb einer Grenze von 200.- Euro reichen Kontoauszug oder Überweisungsträger als Beleg für die Steuererklärung und auch Spenden die nach Katastrophenfällen innerhalb einer bestimmten Frist auf ein eigens dafür errichtetes Spendenkonto überwiesen wurden, können so steuerlich belegt werden. Gesellschaftliches Engagement in einem Verein kann geltend gemacht werden, wenn eine Spendenquittung ausgestellt wurde und auch Fahrdienste können zur Minderung der Steuerlast beitragen, wenn für die dadurch entstandenen Aufwendungen keine Erstattung verlangt wird. Mitgliedsbeiträge können ebenfalls steuerlich geltend gemacht werden, wenn sie Vereinen in den Bereichen Tierschutz, Natur, Denkmalschutz oder Wohlfahrt zufließen. Waren, die bei gemeinnützigen Vereinen erworben werden wie beispielsweise Kalender oder Glückwunschkarten können ebenfalls zum Teil steuerlich geltend gemacht werden. Hier liegt eine Bescheinigung der Ware meist bei und damit lassen sich bis zu 75 Prozent des Kaufpreises von der Steuer absetzen. Getätigte Spenden werden als Sonderausgaben in der Steuererklärung erfasst und die Nachweise oder Belege sind der Erklärung beizufügen. Seit einigen Jahren kann man auch online spenden und natürlich erhält der Spender auch hier eine Quittung. Sie wird in der Regel automatisch verschickt wenn mehr als 200.- Euro gespendet wurden, denn für Beträge unter dieser Grenze reicht der Kontoauszug als Nachweis aus. Parteispenden fallen unter gesonderte Regelungen, denn hier erhalten Ledige für 50 Prozent der Spende eine direkte Steuerermäßigung bis zu einer Grenze von 825 Euro. Geht die Spende über diesen Betrag hinaus, kann der Mehrbetrag bis zu 1650.- Euro bei den Sonderausgaben geltend gemacht werden.
Auf das Domainrecht kann das Gesetz des unlauteren Wettbewerbes angewendet werden. Darin geht es generell darum, dass im Hinblick auf Wettbewerb und Geschäft nicht gegen die guten Sitten verstoßen wird. Falls dies geschieht, darf die geschädigte Person auf Schadenersatz klagen, und wer irreführende Angaben zu einem Produkt oder zu einer Domain macht, ist strafbar. Verantwortlich für die Domains sind Registries, welche von IANA oder ICANN dazu autorisiert wurden. Second-Level-Domains werden dort registriert. Der Zusatz www. gehört hingegen automatisch zu einer Domain dazu.
Häufig gibt es Probleme, wenn jemand eine Domain registrieren möchte, da der Name schon vergeben ist. Doch hier gibt es Richtlinien, welche befolgt werden müssen. Die Verteilung der Domainnamen muss mit dem Unternehmensrecht, dem Namensrecht und dem Markenrecht übereinstimmen. Wollen also mehrere Parteien denselben Domainnamen, hat diejenige den Vorrang, welche so heißt. Ein Unternehmen oder eine Marke dieses Namens hat aber das stärkere Recht und Städte oder Gemeinden haben den höchsten Vorrang. Um diese Rechte zu umgehen, wird oft Markengrabbing betrieben. Man lässt extra eine Marke registrieren, damit man bei der zu wählenden Adresse den Vorrang hat. Dazu gibt es aber mittlerweile auch Gesetze in Deutschland.
Hegt man den Plan, unter einer Marke eine .de-Adresse registrieren zu lassen, hat man nachzuweisen, dass in Deutschland eine bevollmächtigte Person dafür existiert oder dass der Inhaber selbst in Deutschland wohnt. Wird bei DENIC ein Disput eingereicht, kann der Inhaber einer Domain diese nicht auf eine andere Person übertragen lassen. Wird die Domain gelöscht, fällt sie an diejenige Person zurück, welche als Erste einen Disput errichten ließ.