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Infos zum gesetzlichen Kündigungsschutz

Wie ist es um den gesetzlichen Kündigungsschutz bestellt?Der Kündigungsschutz ist ein Teil des Privatrechts, der regelt, wann eine Kündigung auszuschließen ist oder erschwert werden kann. In verschiedenen Bereichen gilt ein gesetzlicher Kündigungsschutz. Im Mietrecht, im Arbeitsrecht und im Versicherungsrecht gelten gesetzliche Bestimmungen bei einer Kündigung. Grundsätzlich sind alle Verträge, die eine Dauerschuld beinhalten, vom gesetzlichen Kündigungsschutz betroffen. Streitigkeiten ergeben sich jedoch häufig beim Arbeitsrecht, wenn der Arbeitgeber einen Arbeitnehmer aus verschiedenen Gründen kündigen will. Der Gesetzgeber regelt, welche Gründe eine berechtigte Kündigung eines Arbeitsverhältnisses haben kann. Verhaltensbedingte, personenbedingte und betriebsbedingte Gründe berechtigen einen Arbeitgeber grundsätzlich ein Arbeitsverhältnis zu beenden. Der allgemeine, gesetzliche Kündigungsschutz regelt aber auch, welche Mitarbeiter bei einer betrieblich bedingten Kündigung zuerst betroffen sind. So müssen Arbeitsnehmer ausgewählt werden, deren soziale Situation am wenigsten durch die Kündigung strapaziert wird. Der Arbeitgeber muss zusätzlich in einer nachvollziehbaren unternehmerischen Entscheidung darlegen, warum ein Abbau von Arbeitsplätzen notwendig wird. Gerichte überprüfen allerdings nicht die Gründe, sondern kontrollieren nur das Vorhandensein dieser Erklärung. Lebensalter, Betriebszugehörigkeit und Unterhaltspflichten sind die Auswahlkriterien bei betriebsbedingten Kündigungen. Verhaltensbedingte Kündigungen sind nur möglich, wenn bereits eine Abmahnung für ein ähnliches Fehlverhalten erteilt wurde und unter personenbedingte Kündigungen fallen beispielsweise krankheitsbedingte Kündigungen. Auch hier wird genau geregelt, wann ein Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer aufgrund von Krankheit kündigen darf. Der gesetzliche Kündigungsschutz deckt also die wichtigsten Bereiche im Arbeitsrecht ab und zusätzlich werden bestimmte Personengruppen gesondert geschützt. Werdende Mütter, Schwerbehinderte, Auszubildende und Zivildienstleistende gelten als besonders schutzbedürftig und auch Betriebsräte, Personalratsmitglieder oder Datenschutzbeauftragte können nur in ganz bestimmten Fällen gekündigt werden.
Wie definiert sich der Pflichtteil beim Erbrecht?

Wie definiert sich der Pflichtteil beim Erbrecht?

Wie definiert sich der Pflichtteil beim Erbrecht?Als Pflichtteil bezeichnet man den Teil eines Erbes, der nahen Angehörigen des Verstorbenen eine gesetzliche Mindestbeteiligung am Erbe zusichert. Bereits im römischen Recht ging man davon aus, dass Vorfahren oder Nachkommen die natürlichen Erben einer Person sind und somit auf jeden Fall erbberechtigt sein müssen. Nur unter bestimmten Umständen sollte eine Enterbung möglich sein. Heute, im Jahr 2011, beträgt der Pflichtteil die Hälfte des Wertes vom gesetzlichen Erbteil. Würde jemand nach der gesetzlichen Erbfolge ein Viertel des Vermögens eines Verstorbenen erben, so sichert ihm der Pflichtteil ein Achtel zu. Berechnet wird der Pflichtteil aus dem Wert des Nachlasses zum Zeitpunkt des Todes. Die Erben müssen dem Pflichtteilberechtigten auf Verlangen über den Bestand des Vermögens Auskunft erteilen und Angaben zu allen Schenkungen und Verpflichtungen machen. Dabei kann der Pflichtteilsberechtigte auch verlangen, dass diese Auskunft in einem sauberen Verzeichnis erstellt wird oder dass ein Notar die Vermögensaufstellung übernimmt. Hat der Erblasser dem Pflichtteilsberechtigten zu Lebzeiten etwas geschenkt, das ausdrücklich auf das Erbe angerechnet werden sollte, so muss eine Willenserklärung vom Erblasser vorliegen, die bei Überlassung der freigiebigen Zuwendung dem Pflichtteilsberechtigten zugeht. Nur dann kann eine Schenkung, die zu Lebzeiten des Erblassers stattgefunden hat, vom Pflichtteil abgezogen werden. Der Anspruch auf ein Pflichtteilserbe erlischt drei Jahre nachdem der Pflichtteilsberechtigte von seinem Anspruch in Kenntnis gesetzt wurde oder spätestens 30 Jahre nach dem Erbfall, wenn der Pflichtteilserbe keine Kenntnis von seinem Anspruch hatte. Von einem Zusatzpflichtteil spricht man im Erbrecht, wenn der Pflichtteilsberechtigte zwar geerbt hat, aber sein Erbteil weniger wert ist, als der Pflichtteil, der ihm zustünde. Er kann dann von seinen Miterben verlangen, dass sie den fehlenden Teil als Gelbetrag an ihn auszahlen.

Erbrecht hört man meistens in Verbindung mit einem Muster vom Berliner Testament

Erbrecht hört man meistens in Verbindung mit einem Muster vom Berliner TestamentDas Berliner Testament ist ein Begriff, den sicher viele schon einmal gehört haben. Dahinter verbirgt sich ein gemeinschaftliches Testament von Lebenspartnern oder Eheleuten, in dem sie sich gegenseitig als alleinige Erben bestimmen und gleichzeitig festlegen, an wen das Vermögen fallen soll, wenn der letzte der Gemeinschaft verstorben ist. Das Ziel des Berliner Testamentes ist, dass die Ehegatten sich gegenseitig absichern und die Abkömmlinge der Verstorbenen aus der Erbfolge gestrichen werden. Laut der gesetzlichen Erbfolge würden ansonsten die überlebenden Partner das Erbe mit den Abkömmlingen teilen müssen und  nur einen Anspruch auf die Hälfte des Vermögens haben.

Was versteckt sich hinter dem Begriff öffentliches Recht?

Was versteckt sich hinter dem Begriff öffentliches Recht?

Was versteckt sich hinter dem Begriff öffentliches Recht?Bei einigen Streitigkeiten muss erst entschieden werden, ob öffentliches Recht oder Privatrecht zur Anwendung kommen kann. Das öffentliche Recht steht für die Gesamtheit aller Rechtsnormen, die das Verhältnis zwischen dem Einzelnen und dem Staat regeln oder Streitfälle innerhalb staatlicher Organe. Damit ein Verwaltungsrechtsweg eröffnet werden kann, muss eine öffentlich rechtliche Streitigkeit vorliegen. Das ist der Fall, wenn öffentliches Interesse besteht oder wenn öffentliche Aufgaben das Thema der Streitigkeit sind. Darüber hinaus werden aber auch andere Streitigkeiten nach dem öffentlichen Recht verhandelt, wenn eine bestimmte Theorie dahinter steht. Wenn eine Norm nur den Staat verpflichtet oder berechtigt, spricht man von der modifizierten Subjektstheorie (Zuordnungstheorie) und auch wenn ein Über-/Unterordnungsverhältnis besteht, muss nach der Subordinationstheorie nach dem öffentlichen Recht verhandelt werden. Dass hier verschiedene Theorien zum Einsatz kommen,  beweist, dass eine klare Definition nicht immer einfach ist und in jedem strittigen Einzelfall entschieden werden muss, wie verfahren werden soll. Es gibt aber auch klare Einteilungsmöglichkeiten wie im nachfolgenden Beispiel. Unterzeichnet ein behinderter Mensch einen Arbeitsvertrag, so unterliegt dieser Vertrag dem Privatrecht, weil zwei natürliche Personen diesen Vertrag miteinander geschlossen haben. Wird der Behinderte im Job benachteiligt, so fällt diese Streitigkeit ins öffentliche Recht, weil es darin einen Schutzparagraphen für behinderte Menschen gibt. Dienstverhältnisse von Beamten fallen ins öffentliche Recht und auch wenn nach der Ausstellung eines Strafzettels geklagt werden soll, kommt das öffentliche Recht zum Einsatz. Streiten sich Vermieter und Mieter, so ist der Mieter in einer schlechteren Ausgangsposition. Daher wird öffentliches Recht angewandt, weil dort besondere Regeln festgehalten wurden, die den Benachteiligten schützen sollen.

Was macht eine gut geführte Kanzlei aus?

Was macht eine gut geführte Rechtsanwaltskanzlei aus?Wer in Rechtstreitigkeiten gerät oder einen Fehler gemacht hat, möchte in seinem Anwalt einen Partner finden, dem  er vertrauen kann. Doch den richtigen Anwalt zu finden, ist nicht immer einfach und meist kann man bereits an der Kanzleiführung erkennen, wie gut ein Rechtsanwalt seine Mandanten vertreten kann.

Auf welche Faktoren sollte man achten?

Die Erreichbarkeit ist wichtiger Faktor, denn oft ergeben sich im laufenden Verfahren plötzlich Probleme, die schnell geklärt werden müssen und wenn eine Kanzlei bei ersten Anruf während der Geschäftszeiten nicht besetzt ist, lässt das oft nichts Gutes ahnen. Kann man den Anrufbeantworter besprechen und erreicht dadurch einen zeitnahen Rückruf, kann man trotzdem davon ausgehen, dass die Kanzlei gut geführt wird und sich alle Mitarbeiter um die Klienten bemühen. Gute Kanzleien versuchen kurzfristig Termine zu vergeben, wenn die Angelegenheit nicht ruhen kann und die Mitarbeiter am Telefon reagieren verständnisvoll und beruhigend wenn aufgewühlte Klienten anrufen und Rat suchen. Möchte man ein erstes Beratungsgespräch vereinbaren, so braucht man dazu keinerlei Unterlagen, doch spätestens wenn der Anwalt einem gegenüber sitzt, sollte eine Liste an notwendigen Papieren erstellt werden. Anwälte, die im Beratungsgespräch mitschreiben und ihren Klienten gezielte Fragen stellen, erhalten schnell einen Überblick über die aktuelle Lage und können richtig auf Schreiben oder Forderungen reagieren. Vergisst der Mitarbeiter am Telefon oder gar der Anwalt selbst, immer wieder den Namen seines Klienten, fehlt die persönliche Bindung, die in gut geführten Kanzleien vorhanden ist. Als Klient möchte man schließlich nicht nur eine Nummer sein, sondern sich bei seinem Anwalt in allen rechtlichen Belangen gut aufgehoben fühlen und ihn als Vertrauensperson sehen können.
Was können die Anwälte von heute?

Was können die Anwälte von heute?

Was können die Anwälte von heute?Die Gesetzbücher werden immer dicker und für viele Ausnahmen gibt es inzwischen fest definierte Regeln. Dazu kommen laufend Änderungen in vielen Einzelbereichen und die Anwälte von heute müssen einiges leisten, um ihre Mandanten zufriedenstellen zu können. Wo früher noch Schlichter oder Dorfrichter ein klares Urteil fällten und Bürger sich ohne Rechtsbeistand durch die Prozesse mühten, braucht man heute in fast allen Streitigkeiten einen kompetenten Anwalt, der die aktuelle Gesetzeslage kennt. Dabei spielt das relativ neue Medium Internet eine große Rolle, denn es galt lange als fast rechtsfreier Raum und erst nach und nach wurden Gesetze und Regeln dafür geschaffen. Wer heute einen Anwalt sucht, braucht ihn nicht selten für Internetrecht und auch die Familienstreitigkeiten haben in den letzten Jahrzehnten stark zugenommen. Erbstreitigkeiten, Scheidungen, Unterhaltsleistungen und auch Sorgerechtsfälle kommen vermehrt auf die Anwälte zu, die als Spezialgebiet Familienrecht angegeben haben und auch Anwälte für Internetrecht und -betrug sind sehr gefragt. Ein guter Anwalt kennt sich jedoch nicht nur auf seinem Fachgebiet umfassend aus, sondern kann sich auch auf allen angrenzenden Bereichen bewegen. Oft überschneiden sich die Sachgebiete bei Streitfällen und nur Anwälte, die über umfassende Ausbildungen verfügen, können mit der Konkurrenz mithalten. Doch allein die Kenntnis über die aktuellen Verordnungen und Gesetze macht noch keinen guten Anwalt, denn als Mandant fühlt man sich nur gut aufgehoben, wenn der eigene Anwalt komplizierte Verhältnisse mit einfachen Worten erklären kann und er seinen Klienten über alle vorhandenen Möglichkeiten unterrichten kann. Neben der fachlichen Kompetenz können die Anwälte von heute also für Durchblick bei ihren Klienten sorgen und sie bei ihrer Entscheidungsfindung unterstützen.