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Das Persönlichkeitsrecht im Internet

Das Persönlichkeitsrecht im Internet

Das Persönlichkeitsrecht im InternetIn jedem Haushalt gibt es heutzutage Kameras, Computer und Handys, mit welchen sich digitale Inhalte verbreiten lassen. Leider wird diese Möglichkeit oft missbraucht für die Veröffentlichung von Inhalten, welche einer Person oder mehreren Personen Schaden zufügen. Vom Gesetz her ist jedoch nur die Veröffentlichung persönlicher Inhalte erlaubt. Darunter versteht man Fotos, auf welchen nur die Person zu sehen ist, welche sie veröffentlicht, sowie persönliche Texte oder sonstiges Material. Sobald eine andere Person auf dem Foto ist oder man Textstellen kopiert und als eigenes Werk ausgibt, kommt man mit dem Gesetz in Konflikt. Das Urheberrecht muss auf alle Fälle geschützt werden. Das heißt, dass nur die Person, welche etwas geschaffen hat, es veröffentlichen darf. Man findet es ja auch nicht lustig, wenn der eigene Text plötzlich auf diversen Webseiten zu finden ist. Das gilt auch für Videos mit Theaterstücken oder Konzertausschnitten. Die Grundregel lautet: Jemand, der etwas veröffentlichen will, muss zuerst den Urheber um Erlaubnis fragen. In vielen Fällen wird diese auch erteilt. Im Netz gibt es ausser dem Wettbüro betandwin natürlich auch viele andere Webseiten mit freien Inhalten. Diese sind am Logo CC erkennbar, was bedeutet, dass sie zur öffentlichen Nutzung schon freigegeben wurden und man nicht zuerst rückfragen muss. Ein kompliziertes Thema sind die Tauschbörsen. Die Unterhaltungsindustrie verfolgt deren Missbrauch und es ist möglich, dass dem Nutzer eine Abmahnung zugesandt wird. Dann müssen alle Kosten bezahlt werden, welche dadurch verursacht wurden. Die Teilnahme an den Tauschbörsen ist illegal und oft ist sich der Nutzer nicht bewusst, dass er auch seine Programme zum Tausch anbietet. Der Sinn einer Abmahnung ist, das Gewissen der Benutzer zu schärfen oder die Eltern darauf aufmerksam zu machen, welchen Aktivitäten ihre Kinder mit dem PC nachgehen.