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Kfz-Kennzeichen: Die Mitnahme beim Umzug soll bald möglich sein

Kfz-Kennzeichen: Die Mitnahme beim Umzug soll bald möglich seinNoch müssen angemeldete Fahrzeuge bei einem Umzug umgemeldet werden, doch dieser Schritt soll in Zukunft wegfallen. Das Bundeskabinett hat einer Neuregelung, die vom Verkehrsminister vorgelegt wurde, zugestimmt und damit wird die Pflicht zur Umkennzeichnung aufgehoben. Ab dem 1. Juli 2014 sollen nun die Kennzeichen auch über Ländergrenzen hinweg mitgenommen werden können. In einigen Bundesländern ist das bereits jetzt möglich, doch mit der bundesweiten Neuregelung wird dieses Verfahren für alle Fahrzeughalter in Deutschland eingeführt. Für die Autofahrer bringt dies einige Vorteile mit, aber auch der Staat profitiert von der Neuregelung.

Zeit- und Geldersparnis mit der neuen Regelung

Wer schon einmal ein Fahrzeug gekauft hat und dann bei der Zulassung anmelden musste, weiß welcher Aufwand hier betrieben wird und mit welchen Kosten er verbunden ist. Beim Kauf eines Fahrzeugs aus einem anderen Landkreis müssen bisher neue Kennzeichen gekauft werden und zusammen mit der Anmeldegebühr kommen so schnell mehr als 50.- Euro zusammen. Der zeitliche Aufwand lässt sich allerdings schon jetzt minimieren, denn mit dem Service kann man sich sogar das Wunschkennzeichen einfach online reservieren und vorbestellen. Die Neuregelung der Kennzeichenmitnahme soll aber auch ein erster Schritt zu einem internetbasierten Zulassungsverfahren werden. Zusammen mit dem neuen Personalausweis und Sicherheitscodes soll das Zulassen oder Abmelden von Fahrzeugen online möglich werden. Bisher sind allerdings nur die technischen Möglichkeiten für das Abmelden und die Wiederzulassung durch den gleichen Halter möglich. Beim Kauf und Verkauf von Fahrzeugen und den dazugehörenden Ummeldeschritten muss auch in den nächsten Jahren die Zulassungsstelle noch persönlich mit folgenden Unterlagen aufgesucht werden:

  • eVB-Nummer (ehemals Doppelkarte von der Versicherung)
  • Personalausweis
  • Zulassungsbescheinigung Teil I ( Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II ( Fahrzeugbrief)
  • Der letzte HU-Bericht
  • Die Kennzeichen (bei zugelassenen Fahrzeugen)

Kein Ummeldestress mehr nach einem Umzug

Während bisher noch ein Monat Zeit nach einem Umzug bleibt, um das Fahrzeug umzumelden, kann nach Inkrafttreten der Neuregelung der Gang zur Zulassung nach einem Umzug getrost vergessen werden. Noch sind mehr als 100 Euro Geldstrafe möglich, wenn das Fahrzeug nach einem Umzug nicht rechtzeitig umgemeldet wurde. Doch vor einer Geldstrafe wird in der Regel eine schriftliche Ermahnung erfolgen. Ab dem 1. Juli 2014 wird die Pflicht zur Ummeldung dann wegfallen und Fahrzeughalter können innerhalb eines Landkreises und auch über dessen Grenzen hinweg umziehen, ohne dafür das Fahrzeug bei der Zulassung ummelden zu müssen.

Bildquelle: pixabay.com; Public Domain CC0