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Selbstbeteiligung beim Versicherungsschutz

Selbstbeteiligung beim Versicherungsschutz

Selbstbeteiligung beim VersicherungsschutzDie meisten Versicherungen bieten ihren Kunden an, sich selbst im Schadensfall zu beteiligen. Das bedeutet, dass der Kunde bei einem Schaden bis zur festgelegten Summe selbst zahlen, aber in keinem Fall mehr als die abgesprochene Summe begleichen muss, egal wie hoch der tatsächliche Schaden ist. Je größer der Eigenanteil dabei ist, desto niedriger fallen die Beiträge zur Versicherung aus. Bei einigen Versicherungen macht es Sinn, den Betrag der Selbstbeteiligung relativ hoch anzusetzen und bei anderen sollte er gering bleiben. Bei der Teilkaskoversicherung für den eigenen PKW beispielsweise sind 300.- Euro Selbstbeteiligung durchaus human, wenn man bedenkt, dass Schäden schnell das Zehnfache erreichen können. Viele Versicherungen bieten jedoch nicht nur die Wahl zwischen Versicherungen mit und ohne Selbstbeteiligung, sie lassen ihre Kunden auch entscheiden, wie hoch der Selbstbehalt sein soll. Je höher der Anteil ist, den der Versicherte im Schadensfall selbst trägt desto günstiger werden die Beiträge zur Versicherung. Das gilt auch für die Rechtschutzversicherung. Hier können meist bis zu 1000.- Euro Selbstbeteiligung gewählt werden, was den Beitrag um fast die Hälfte senken kann. Wer einen Rechtsschutz Vergleich starten möchte, kann dies in wenigen Schritten online einleiten. Vergleichsportale oder -rechner listen innerhalb von Sekunden passende Angebote für die persönlichen Vorstellungen und genauere Informationen zum jeweiligen Anbieter kann man mit einem einfachen Mausklick aufrufen. In vielen Fällen lohnt es sich auch auf Sonderaktionen zu warten oder kostenlose Angebote einzuholen, denn viele Gesellschaften bieten potenzielle Neukunden besondere Rabatte oder zeitlich begrenzte Serviceleistungen an. So kann man mit wenig Aufwand noch zusätzlich die eigene Kasse schonen.