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Streit um Schadenersatzforderungen

Streit um Schadenersatzforderungen

Streit um SchadenersatzforderungenGeht es darum, Schadensersatzforderungen gegen eine Person oder ein Unternehmen durchzusetzen, dann hat dies oftmals einen jahrelangen Rechtsstreit zur Folge. Gerade Unternehmen wie Versicherungen versuchen häufig einen Streit um Schadenersatzforderungen hinauszögern, da viele Kläger nicht über die nötigen finanziellen Mittel verfügen, um einen Rechtsstreit über alle Instanzen durchzuhalten. Stattdessen muss dann oftmals ein ungünstiger Vergleich angenommen werden, um wenigstens einen Teilbetrag der ursprünglichen Forderungen zu erhalten. Der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung ermöglicht es Verbrauchern, ihr Recht auch bis zur letzten Instanz durchzusetzen.

Recht auf Schadensersatz durchsetzen

Immer wieder hört man von jahrelangen Rechtsstreitigkeiten, wenn es um den Schadensersatz nach einem möglichen Behandlungsfehler geht. Da es hier zumeist um sehr hohe Forderungen geht, lehnen die Versicherungen der Ärzte eine mögliche Entschädigung zumeist ab. Selbst wenn der Arzt seinen Fehler einsieht, wird er häufig von den Versicherungen davon abgehalten, ein mögliches Verschulden zuzugeben. Da Ärzte aber auf die Leistungen der Versicherung angewiesen sind, kommen sie dieser Aufforderung in den meisten Fällen auch nach. Der Geschädigte muss sich deshalb auf ein sehr langwieriges und dadurch auch kostenintensives Verfahren einstellen. Neben den Kosten für das Gericht kommen meist noch die Kosten des Anwalts sowie für Gutachter, Zeugen etc. dazu. Und hier sind nur die wenigsten Menschen finanziell in der Lage einen solchen Prozess über mehrere Instanzen zu führen, zudem entstehen oftmals bereits hohe Kosten, bevor es überhaupt zu einem Gerichtsverfahren kommt. Damit man im Ernstfall nicht mangels finanzieller Mittel auf sein Recht verzichten muss, sollte rechtzeitig eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen werden. Im Gegensatz zu den meisten anderen Bereichen bestehen beim Schadensersatz-Rechtsschutz in der Regel keine Wartezeiten. Das bedeutet, dass Verbraucher direkt mit Abschluss des Vertrages abgesichert sind. In den anderen Bereichen wie Arbeits-, Steuer- oder Wohnungsrechtsschutz beträgt die Wartezeit in der Regel drei Monate und beim Beratungsrechtsschutz für Unterhaltsfragen liegen diese bei sechs und beim erweiterten Rechtsschutz in Ehe-Unterhaltsfragen kann sogar eine Wartezeit von bis zu 36 Monaten bestehen. Der Schadensersatz-Rechtsschutz hilft in der Regel immer dann, wenn es darum geht, Schadenersatzansprüchen wegen Personen-, Sach- und Vermögensschäden auf Grund gesetzlicher Haftpflichtansprüche geltend zu machen. Nicht abgesichert ist dagegen die Abwehr von unberechtigten Schadensersatzansprüchen. Dieser Bereich gehört explizit zur Haftpflichtversicherung. Die eingeforderten Schäden können entweder materieller Natur, wie Reparaturkosten, Verdienstausfall oder Arztkosten oder auch ideeller Natur, wie bei Ehrverletzung, Schmerzensgeld u. Ä., sein. Dazu springt die Rechtsschutzversicherung auch dann ein, wenn beispielsweise eine andauernde schädigende Handlung unterlassen werden soll. Beispiele hierfür sind die Geruchsbelästigung durch ein benachbartes Unternehmen oder die wiederholte Lärmverursachung durch einen Nachbarn. Vor dem Abschluss einer Rechtsschutzversicherung sollten aber nicht nur die Kosten, sondern vor allem auch die Leistungen der jeweiligen Anbieter miteinander vergleichen werden. Und hier sollte auch genau auf die jeweiligen Ausschlüsse geachtet werden. Diese befinden sich im Kleingedruckten der Vertragsbedingungen.