Als Erblasser wird im deutschen Erbrecht in der Regel diejenige Person bezeichnet die stirbt und ein Vermögen, nämlich das Erbe hinterlässt. Der Erblasser ist also die vererbende Person. Wichtig ist es gerade für diese Person, sich gut mit dem Erbrecht auszukennen. Denn das Erbrecht ändert sich von Zeit zu Zeit und vielleicht wird nach dem eigenen Tod gar nicht mehr der eigene Wunsch in die Tat umgesetzt.
Der aktuelle Stand und alle Änderungen können auf http://www.erbrecht-heute.de/Erbrecht/ immer zeitnah abgerufen werden. Die wichtigste Regel zum Vererben gleich zuerst: Wer etwas zu vererben hat, muss sich auch mit dem Thema Erbrecht auskennen. Denn nur so bekommt nach dem eigenen Ende auch derjenige das Geld, dem es zusteht. Pflichtteilsberechtigte ist nur ein Beispiel für die neuesten Änderungen im Erbrecht. Es geht dabei um den Personenkreis, dem per Gesetz ein Pflichtteil am Erbe zusteht. Dabei ist der Pflichtteil stets die Hälfte des gesetzlichen Erbteils und muss unter den Pflichtteilsberechtigten aufgeteilt werden. Eine komplette Enterbung einer solchen Person ist also genauso wenig möglich, wie das gesamte Vermögen an eine einzige Person zu übertragen.
Sind die Pflichtteilsberechtigten im Testament nicht bedacht so können sie vor einem Nachlassgericht ihren Pflichtteil erstreiten. Dessen muss man sich bewusst sein. Um also Ärger und Kosten zu vermeiden, können diese Personen in der Regel immer auch gleich mit dem Pflichtteil bedacht werden. Nur wenige Ausnahmen lässt das deutsche Gesetz in diesem Fall zu, die aber alle durch eine Erbunwürdigkeit begründet werden müssen. Da dies nur selten gelingt, sollte man sich besser zu Lebzeiten damit abfinden, dass bestimmten Personen der Pflichtteil zusteht, die anderen aber einen größeren Teil des Vermögens erben werden. Das Erbrecht ist sehr komplex, sodass ein umfangreiches Eindecken mit Informationen immer sinnvoll sein wird. So gibt es später dann auch weniger Unstimmigkeiten hinsichtlich des Erbes.
Das deutsche Erbrecht lässt in seiner Formulierung und Detailtreue im Grunde keine Fragen offen. Gerade aber diese Beachtung von Kleinst- und Einzelfällen ist es in der Regel, die immer wieder zu Missverständnissen und neuen Fragen zum deutschen Erbrecht führen. Die Antworten darauf findet man beim Notar seines Vertrauens oder aber im Internet unter http://www.erbrecht-heute.de/Erbrecht/. Die fundiert recherchierte Seite beschäftigt sich mit dem Erbrecht und kennt zahlreiche Fälle und Regelungen, die das Erbe im deutschen und internationalen Recht betreffen.
Wer etwas zu vererben hat, der macht sich in der Regel auch Gedanken darum, wohin das Vermögen nach dem eigenen Tod geht. Es gibt viele Familien, in denen ein Testament nicht notwendig ist. Die Verwandtschaftsverhältnisse sind klar geregelt und auch die Erbangelegenheiten, sodass einfach die gesetzliche Regelung greifen kann. Es gibt allerdings auch genauso viele Familien, in denen das Leben nicht so gerade verlaufen ist. Scheidungen, uneheliche Kinder, adoptierte Kinder oder neue, vielleicht nicht eingetragene Partnerschaften bringen Farbe in das Spiel um das Erbe und damit auch eine Menge offener Fragen.
Zu Beginn wurde bereits ein kostenfreies Informationsportal erwähnt, das diese Zusammenhänge erklärt und berichtet, was wann zu beachten ist, welche Gesetze greifen und welche Urteile es unter Umständen schon zu ähnlich gelagerten Fällen gibt. Natürlich kann ein allgemeines Informationsportal nicht immer weiterhelfen. Es gibt durchaus Grenzen, die den Betreibern der Homepage aber auch bewusst sind. Neben dem Informationsangebot gibt es aus diesem Grund auch immer wieder den Hinweis einen Notar einzuschalten, um ganz sicher zu gehen. Gerade das macht die Internetseite so sympathisch und weckt das Vertrauen in die Richtigkeit der Daten und Angaben, die hier gemacht werden. Alle Informationen lassen sich zudem schnell, bequem und immer auch kostenlos abrufen. Aber wie man sich letztendlich auch entscheidet: Wer etwas zu vererben hat, der sollte es nicht versäumen, auch mal einen Blick in das Erbrecht zu werfen. Das verhindert unter Umständen viele Zwistigkeiten.
Auch das deutsche Erbrecht weiß um die besondere Stellung des Vermögens in der Gesellschaft. Wer Vermögen erworben hat, möchte darüber frei verfügen. Das gilt auch dann, wenn man selber stirbt und das Vermögen vererbt werden soll. Dieser besonderen Stellung hat der Gesetzgeber mit der Testierfreiheit für das Testament Rechnung getragen. Die Definition zum Begriff Testierfreiheit kann unter § 1937 BGB oder unter http://www.erbrecht-heute.de/Erbrecht/ nachgelesen werden.
Schnell wird deutlich, dass es im Grunde darum geht, zu bestimmen, wer etwas von dem Kuchen des Erbes abbekommt. In dieser Fragestellung ist der Testamentssteller vollkommen frei und kann bestimmen wen oder was er beerben möchte. Das ist für viele Menschen natürlich sehr schwer, denn der Gedanke, jemanden zu bevorteilen oder vom Nachlass auszuschließen ist in der Regel meist sehr problematisch. Und je höher das zu vererbende Vermögen, desto höher ist hier die Wichtigkeit, den Nachlass testamentarisch zu regeln.
Eine Ausnahme allerdings sieht das Gesetz vor, nämlich die Pflichtteilsberechtigten. Der Gesetzgeber hat damit das verwandtschaftlich nahe Verhältnis von Verstorbenen und Hinterbliebenen über die Testierfreiheit gesetzt. Denn die Pflichtteilsberechtigten bekommen immer ihren Teil des Erbes ab, egal ob es so vom Verstorbenen gewollt war oder auch nicht. Eine Einschränkung findet diese Regelung allerdings. Nämlich die, dass die Pflichtteilsberechtigten ihren Anteil einklagen müssen. Erklären sich diese also mit dem Willen des Verstorbenen einverstanden, so kann dieser auch dann umgesetzt werden, wenn die Pflichtteilsberechtigten ohne Erbe aus dem Testament hervorgehen. In der Theorie und in der Testierfreiheit ist es also möglich, eine bestimmte Person zum Alleinerben zu bestimmen oder genau das Gegenteil festzuschreiben, nämlich eine Person zu enterben. Wenn sich nun alle Pflichtteilsberechtigten damit einverstanden erklären, dann kann das Testament in dieser Weise vollstreckt werden. Zieht jedoch einer der Pflichtteilsberechtigten vor das Nachlassgericht, so ist das Testament zumindest in diesem Teil hinfällig, wie auch auf der oben bereits benannten Seite gründlich erklärt.
Je älter man wird, umso wichtiger ist auch die Klärung der Frage, was eigentlich mit dem sauer verdienten und mühsam angesparten Vermögen geschieht, wenn man selber nicht mehr ist. Der Gedanke an ein Testament liegt nahe, doch ob ist diese Vorgehensweise wirklich notwendig ist, erfährt man unter http://www.erbrecht-heute.de/Erbrecht/. Denn im Grunde gibt es ganz klare Vorgaben durch den Gesetzgeber, was mit dem Vermögen geschieht, wenn der Tod eintritt. Zunächst einmal muss nämlich die Erbfolge festgelegt werden. Dazu ist es notwendig, herauszufinden, wer denn überhaupt erbberechtigt ist. Der Gesetzgeber sieht hier die Pflichtteilsberechtigten vor. Dabei handelt es sich um Ehegatten, Abkömmlinge und die eigenen Eltern. Ihnen allen steht der sogenannte Pflichtteil zu. Der Pflichtteil ist immer die Hälfte des gesetzlichen Erbteils, welcher unter den Erbberechtigten aufgeteilt wird. Wenn beispielsweise eine Mutter nur zwei Töchter hat und diese zu gleichen Teilen erben sollen, dann benötigt die Mutter kein Testament. Die gesetzliche Regelung sieht diese Vorgehensweise vor. Wenn aber die Mutter eine Tochter besser stellen möchte als die andere, so ist dies in einem Testament möglich.
Der Gesetzgeber hat auch geregelt, was geschieht, wenn es keine Erben in der Erbfolge gibt. Dann nämlich tritt der Staat als Erbe ein. Wer also keine Verwandten hat, der sollte sich überlegen, wo sein Geld nach seinem Ableben verbleiben soll. Wenn er es dem Staat überlassen möchte, muss er keine individuelle Regelung treffen. Wenn allerdings die Nachbarn, Freunde oder ein Verein erben soll, so muss ein Testament aufgesetzt werden. Auch dieser Fall kann unter der oben genannten seriösen Seite nachgelesen werden. Im Portal von Erbrecht-heute.de findet der User viele wichtige Informationen, die ein wenig Licht in das deutsche Erbrecht bringen können. Hier gibt es zahlreiche News, die auch die aktuelle Gesetzeslage eindeutig beleuchten. Zudem ist die Seite sehr benutzerfreundlich aufgemacht, sodass jeder schnell alle Informationen finden kann.
In Deutschland gilt ein Erbrecht, das eine lange Tradition hat. Es gründet sich auf das sogenannte Naturrecht, das den Menschen mit unveräußerlichen Rechten ausgestattet sieht – unabhängig von geltenden Ideologien, herrschenden Staatsformen oder Merkmalen seiner Person. Damit erhält die Familie den entscheidenden Stellenwert im Fluss der Geschichte. Bestimmend für Deutschland wurde diese Auffassung während der Zeit der Aufklärung und in der deutschen Klassik, sodass sich die Ausgestaltung eines entsprechenden Erbrechts mit dem Bürgerlichen Gesetzbuch entwickelte. Wie es heute mit dem Erbrecht aussieht, erfährt man auf http://www.erbrecht-heute.de.
Da die Basis der Weitergabe von Werten die Familie ist, gibt es in Deutschland ein spezielles Familienrecht. Dieses ist ein eigenständiger Teil des Bürgerlichen Gesetzbuches, und als solcher der wesentliche Bestandteil des Fünften Buches. Hier ist auch das Erbrecht geregelt. Generell ist das Familienrecht jener Teil des Zivilrechts, der die Rechtsverhältnisse zwischen Menschen definiert, die durch Ehe, Lebenspartnerschaft, Familie und Verwandtschaft miteinander verbunden sind. Auch die Vertretungsfunktionen außerhalb von Verwandtschaften wie Vormundschaft, Pflegschaft und Betreuung sind hier festgelegt.
Um Rechtssicherheit herzustellen, schreibt das Familienrecht genau die Bedingungen vor, unter denen Ehen und Lebenspartnerschaften eingegangen bzw. gelöst werden können, und sichert die Ansprüche aus den Folgen wie Unterhalt oder Versorgungsausgleich, die Rechte und Pflichten zwischen Eltern und Kindern und legt die Kriterien der Abstammung fest. Denn zwischen Verwandten besteht die wechselseitige Unterhaltspflicht – das ist die logische Folge, die sich aus der Naturrechtsauffassung ergibt. Der Staat tritt danach prinzipiell nur in Leistung gegenüber Familien, wenn diese keine anderen Möglichkeiten haben.
Wenn es unterschiedliche Auffassungen in Familienangelegenheiten mit rechtlichen Folgen gibt, werden diese vor einem Familiengericht bzw. Vormundschaftsgericht geklärt. Hierzu gehören insbesondere Erbstreitigkeiten sowie Angelegenheiten, die mit dem Unterhalt in Verbindung stehen, wie z. B. Vaterschaftklagen oder die Anwendung des Unterhaltvorschussgesetzes. Die Verfahren werden nach der Zivilprozessordnung und dem Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit geführt.
Geht es um das Thema Erbrecht geht, ist es oft erforderlich, dass sich sowohl der Erblasser als auch der Erbe beziehungsweise die Erben fachlichen Rat einholen. Dafür stehen Fachanwälte zur Verfügung. Diese kennen die Gesetzeslage genau und können daher eine individuelle Beratung gewährleisten. Beide Parteien haben bei dieser Thematik ihre Rechte, sowie ihre Pflichten. So ist es gesetzlich vorgeschrieben, dass der Erblasser seinen letzten Willen in seinem Testament niederschreibt. Dort muss er einerseits angeben, welche Vermögensleistungen respektive Sachwerte er zu vererben hat. Möchte der Erblasser, dass eine bestimmte Person seinen Nachlass erhält, muss er auch dies in dem Schriftstück angeben. Macht er dies nicht, tritt automatisch die gesetzliche Erbfolge in Kraft. Der Erbende hat wiederum die Pflicht, die Erbschaft beim Finanzamt anzugeben und die erhaltenden Leistungen ordnungsgemäß zu versteuern.
Alle wesentlichen Informationen, die sich mit dieser Thematik auseinandersetzen, sind im 5. Buch des BGB festgehalten worden. In den entsprechenden Gesetzen sind alle Bestandteile der Erbschaft genau geregelt. Des Weiteren sind auch alle Rechte und Pflichten von Erblasser und Erben dort einzusehen. In einem Erbfall stehen der erbenden Person gesetzlich verschiedene Rechte zu. Eines dieser Rechte ist das Auskunftsrecht. Die Anwendung dieses Rechts ist vor allem dann sinnvoll, wenn der Erbe keinen Kontakt zum Erblasser hatte. Alle Personen, die mit dem Erblasser in einer häuslichen Gemeinschaft gelebt haben, sind verpflichtet, einem Erben Auskünfte über den Nachlass zu erteilen. Ein weiteres Recht, welches eine erbende Person nutzen kann, ist das Herausgaberecht. Nach diesen Ausführungen ist jeder Mensch, der einen Teil des Nachlasses eines Erblassers besitzt, dazu verpflichtet, nicht nur über den Umfang, sondern auch über den Verbleib des Erbes zu informieren. Der Erbe kann demnach die Herausgabe des Erbgegenstandes verlangen.
Zu den Pflichten eines Erben gehört beispielsweise auch die Haftungspflicht. Ebenso muss er Informationen darüber einholen, wie er die Erbschaft zu versteuern hat. Weiterhin können sich interessierte Menschen oder betroffene Personen erkundigen, wie der gesetzesmäßige Ablauf in einem Erbfall vonstattengeht. Auf jeden Fall ist festzuhalten, dass ein anwaltlicher Rat sinnvoll und hilfreich für beide Seiten sein kann.
Im Familienrecht wird das Erbrecht heute immer bedeutender. Nach Angaben der Deutschen Anwalts-, Notar- und Steuerberatervereinigung für Erb- und Familienrecht e.V. (DANSEF) nimmt die Anzahl der Rechtsstreite in diesem Bereich ständig zu. Eine Ursache dafür ist, dass oft kein Testament vorliegt und so mancher Erbe von der gesetzlichen Erbfolge überrascht wird. Dabei ist es kein Problem, sich über diese Themen zu informieren – besser noch: zu Lebzeiten des Erblassers eine verbindliche Regelung zu erreichen. Denn auch die Erbschaftswerte steigen auf immer neue Rekordwerte. In diesem Jahrzehnt rechnet man jährlich durchschnittlich mit 200 Milliarden Euro, die in 800.000 deutschen Haushalten vererbt werden. Diese Tendenz vollzieht die wirtschaftliche Entwicklung der Bundesrepublik Deutschland nach. Wer heute erbt, profitiert noch einmal vom Wirtschaftwunder der 50er und 60er Jahre sowie von den hohen und stabilen Einkommen der 70er und 80er Jahre, die Erblasser nunmehr an Kinder und andere Verwandte vererben – wenigstens im Westteil unseres Landes.
Dabei ist es natürlich so, dass die Erbsummen kaum als Bargeld, sondern größtenteils in Immobilien, Aktien und Wertgegenständen vorliegen. Wenn kein Testament regelt, welcher der Erben welchen Besitz erlangen soll, bildet die gesetzliche Erbfolge ein Gesamtvermögen, aus dem die Berechtigten entsprechend ihrer Verwandtschaftsordnung die gesetzlich vorgeschriebenen Anteile erhalten. Innerhalb dieser Erbengemeinschaften entstehen dann Auszahlungszwänge und oft auch unterschiedliche Meinungen über die Höhe oder die Realisierungsfristen der Zuwendungen.
Mit der Reform des Erbrechts von 2009 hat der Gesetzgeber zumindest eine der größten Streitfragen geregelt: die bevorzugte Vergütung von Angehörigen, die den Verstorbenen gepflegt und sich so besonders um sein Wohl bemüht haben. Diese erhalten zuerst aus dem gesamten Erbvermögen einen Anteil entsprechend ihres Aufwandes, ehe der Rest nach den geltenden Kriterien verteilt wird. Ein pflegender Angehöriger erbt also zweimal. Auch in den Fristen für Auszahlungen sieht das Gesetz Erleichterungen vor, so dass z. B. eine Immobilie auch einen angemessenen Verkaufswert realisieren kann. Die Erbverwalter erhalten so bessere Möglichkeiten für ausgewogene Lösungen.
Lkw-Fahrer haben einen sehr schweren Beruf. Auch wenn es so aussieht, als wenn sie den ganzen Tag bequem hinter ihrem Lenkrad hocken, haben sie doch eine sehr schwere Arbeit. Sie müssen den ganzen Tag konzentriert fahren, können sich keinen Moment ablenken lassen und haben einen Haufen an Vorschriften und Gesetzen einzuhalten. So gelten zum Beispiel seit einiger Zeit neue und noch strengere Richtlinien, die die Fortbildung in Sachen Fahrsicherheit betreffen. Berufskraftfahrer müssen alle fünf Jahre laut Gesetz an einer Fahrerqualifikation teilnehmen, die über 35 Stunden geht. Durchführen darf diese Schulungsmaßnahmen natürlich nur ein autorisierter Fahrlehrer, wie er zum Beispiel vom ADAC gestellt wird. Als Nachweis für die Teilnahme an der Weiterbildung wird sie in den Führerschein eingetragen.
Diese Maßnahme ist natürlich nicht ganz billig, aber zum Glück wird sie vom Bundesamt für Güterverkehr mit bis zu 70 % bezuschusst. Ohne einen Eintrag im Führerschein darf in Zukunft kein Berufskraftfahrer einen LKW oder einem Bus mehr bewegen.
Viele neue und alte Regelungen
Die fünf Jahre entsprechen genau dem Zeitraum, in dem Fahrer über 50 Jahre ihre Gesundheitsprüfung über sich ergehen lassen müssen. Auch das ist gesetzlich geregelt, dass diese Fahrer einen ausführlichen Gesundheitsscheck beim Hausarzt, beim Augenarzt und beim Hals Nasen Ohren Arzt machen müssen. Auf Grundlage dieses Gesundheitsscheckes bekommen Sie alle fünf Jahre eine neue Führerscheinkarte, auf der bestätigt ist, dass sie gesundheitlich noch in der Lage sind, einen LKW oder einen Bus zu fahren. Diese Untersuchungen sind nicht nur für den Fahrer wichtig, sondern auch für alle anderen Verkehrsteilnehmer. Die vielen gesetzlichen Maßnahmen befreien den Unternehmer natürlich nicht von einer Versicherung. Damit diese Versicherung nicht auch noch teuer wird, können Unternehmer online nachsehen, wer die besten Angebote macht. Neben den genannten gesetzlichen Regelungen bleiben natürlich solche Vorschriften wie zum Beispiel die Transportsicherung oder die Einhaltung der Fahrt-und Lenkzeiten auch weiterhin bestehen.
Die Handy-Tarife und ihre Höhe sind immer wieder Anlass für Diskussionen und Streitigkeiten und auch die Presse nimmt sich des Themas immer wieder gern an.
Im Jahr 2010 hat die EU die Verbraucher nun unterstützt, denn die von der EU festgelegten Preisgrenzen für die Handygespräche im Ausland wurden explizit für rechtens erklärt.
Kunden, um sich die besten Tarife ansehen zu können, werden immer auch nach den Auslandsgebühren schauen. Vor allem diejenigen, die, ob beruflich oder privat, oft ins Ausland anrufen, interessieren sich besonders dafür. Denn meist sind es gerade diese Anrufe, die viel kosten.
Worauf bezog sich das Urteil?
Die vier großen Anbieter Vodafone, T-Mobile, Orange und O2 hatten sich dagegen aufgelehnt, dass die EU im Jahre 2007 die Auslandsgebühren festgeschrieben hatten.
Die Begrenzung der Tarife schmälere zwar den Gewinn der Unternehmen, sei aber unumgänglich gewesen, hieß es im Urteil.
Die großen Telefonanbieter hatten zuvor rund 200 Prozent Gewinn bei Auslandsgesprächen und sogar 400 Prozent Gewinn auf eingehende Anrufe für angemessen gehalten. Die EU hatte dem einen Riegel vorgeschoben, und diese Gebühren um bis zu 70 Prozent gesenkt. Dieses wollten sich die Anbieter nicht gefallen lassen und plädierten auf unzulässige Markteinmischung. Aber die EU-Gerichte blieben dabei, dass der fünffache Preis der tatsächlich anfallenden Kosten zu hoch sei und hier eine Deckelung erfolgen müsse.
Nun müssen die Telefonanbieter damit leben, dass sie nicht völlig uferlos Preise festlegen und Gewinne aufschlagen können, wie es ihnen beliebt. Man sieht ihnen seitens der EU zukünftig wohl noch mehr auf die Finger, was entsprechend auch nur zum Vorteil des Kunden sein kann.
Gerade durch die Globalisierung der Wirtschaft werden besonders die Auslandsgespräche mehr und mehr zunehmen und die international verzahnte Wirtschaft soll keinesfalls durch die überzogenen Telefonkosten in Probleme geraten.
Auch bei anderen Sparten sollen die Telefonanbieter in Zukunft nicht mehr ganz so freie Hand haben oder zumindest ihre Entscheidungen für die hohen Preise begründen können. Mit einem unermesslichen hohen Gewinn ist diese Begründung allerdings nicht erfüllt.
Für die Kunden erfreulich
Die Kunden kann es freuen, denn in Zukunft kann man mit stetig sinkenden Kosten für das mobile Telefonieren und auch das Internet rechnen. Vergleicht man die heutigen Preise mit denen, die zu Beginn der Handy-Ära verlangt wurden, kann man rasante Preissenkungen nachvollziehen. Das liegt vor allem an der immer einfacher gestalteten Technik und andererseits an der Massenproduktion, die in diesem Bereich inzwischen herrscht.
So wundert es nicht, dass es immer mehr Kunden gibt, die ihren Festnetzanschluss abmelden und nur noch über das Handy telefonieren. Wer hier eine Flatrate hat, kann so erhebliche Kosten sparen, denn die Mehrzahl der Festnetzanschlüsse geht mit einer recht hohen Grundgebühr einher.
Diese lässt sich mit dem richtigen Handytarif umgehen und somit sind die Kosten insgesamt erheblich niedriger.
Autofahrer erwarten oft sehnsüchtig den letzten Tag im vorletzten Monat eines Jahres – der 30. November eines jeden Jahres ist nämlich der normale Zeitpunkt für eine Kündigung der KFZ-Versicherung. Dieser Termin wird jährlich einige Wochen vorher in den Medien angesprochen und auch die Versicherungen selbst weisen in Spots darauf hin. Die eigene Autoversicherung lässt sich aber unter Umständen auch zu anderen Terminen kündigen, denn es gibt Sonderkündigungsrechte bei der KFZ-Versicherung.
Eine Beitragserhöhung führt zum Sonderkündigungsrecht
Laut Gesetz muss eine Versicherung mindestens vier Wochen vor Ablauf eines Jahres eine Beitragserhöhung mitteilen. Der Kunde kann dann innerhalb von vier Wochen von seinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen und die Autoversicherung wechseln. Auch für den Fall dass die Bedingungen des Vertrags verändert werden sollen und dies zu einer Erhöhung der Beiträge führt, spricht der Gesetzgeber dem Versicherten ein Sonderkündigungsrecht zu. Einige Versicherungen geben eine Beitragserhöhung vor dem Stichtag im November bekannt, andere erst danach, doch die Versicherung kann in jedem Fall gekündigt werden, wenn der Beitrag steigen soll.
Änderungen in der Typen- oder Regionalklasse
Fällt ein versicherter Wagen in eine andere Regionalklasse, hat der Versicherungsnehmer nicht automatisch ein Sonderkündigungsrecht. Lediglich wenn eine Umstufung vorgenommen wurde und sie zu einer Erhöhung des Beitrags führt, darf sofort gekündigt werden. Eine Einstufung von Fahrzeugen in die Regionalklassen hängt von verschiedenen Faktoren wie Unfallhäufigkeit in der Region oder auch von den Straßenverhältnissen ab. Die Regionalklassen werden ebenfalls einmal jährlich geprüft und gegebenenfalls angepasst. Ändert sich die Einstufung der Typenklasse, so hat der Versicherte ebenfalls ein Sonderkündigungsrecht, wenn sich dadurch die Beiträge erhöhen. Werden sie günstiger oder bleiben gleich, entfällt das Sonderkündigungsrecht.
Sonderkündigungsrecht bei Fahrzeugwechsel & im Schadenfall
Wird das Fahrzeug gewechselt, so entsteht ebenfalls ein Sonderkündigungsrecht, das ohne Einhaltung von Fristen gilt. Die Versicherung erlischt automatisch mit dem Tag der Abmeldung des Wagens und für das neue Fahrzeug kann man sich natürlich eine neue Versicherung aussuchen. Bei einem Schaden können beide Vertragsparteien den Versicherungsvertrag kündigen und zwar ohne Fristen einhalten zu müssen. Früher wurden dann vorausbezahlte Prämien von der Versicherung einbehalten, doch inzwischen dürfen die Gesellschaften Beiträge nur für den Zeitraum erheben, in dem der Vertrag aktiv war. So entstehen dem Versicherten keine finanziellen Nachteile, auch wenn er seine Beiträge jährlich im Voraus bezahlt.
Verdeckte Tariferhöhungen entdecken und Sonderkündigungsrecht erhalten
Es gibt Fälle, in denen zwar die Beiträge insgesamt sinken weil eine bessere Schadenfreiheitsklasse erreicht wurde, jedoch die Einstufung in der Typen- oder Regionalklasse sich zum schlechteren verändert. Dann haben Versicherte ebenfalls ein Sonderkündigungsrecht. Wenn also zum Ende des Jahres ein Schreiben von der Autoversicherung ins Haus flattert, lohnt sich ein genauer Blick darauf, denn in vielen Fällen kann die KFZ-Versicherung gekündigt werden, ohne dass hierfür der Stichtag abzuwarten wäre. Auf der passenden Internetseite gibt es noch jede Menge Erläuterungen und Tipps zum Sonderkündigungsrecht für Autoversicherungen.