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Gesetzliche Sicherungsvorgaben beim Wohn-Riester

Gesetzliche Sicherungsvorgaben beim Wohn-Riester

Gesetzliche Sicherungsvorgaben beim Wohn-RiesterDie Angst vor einer Altersarmut steigt und nicht nur ältere Menschen sorgen sich um ihre Zukunft. In seinem Bemühen um Unterstützung für die Bevölkerung hat der Staat Vorgaben erlassen, die den Versicherungsnehmern privater Rentenversicherungen die nötige Sicherheit geben sollen. Außerdem werden Arbeitnehmer mit staatlichen Förderungen zum Abschluss animiert. In der jungen Vergangenheit wird vermehrt für die Vorsorge in Form von Wohneigentum geworben. Der Begriff Wohn-Riester mag wohl jedem ein geläufiger Name sein. War es bisher die Riester-Rente, die den Menschen nahe gelegt wurde, so ist es jetzt Wohn-Riester. Diese Art der Vorsorge gibt es noch nicht sehr lange und sowohl Politiker als auch Banken bemühen sich, den Kunden das Projekt näherzubringen.

Mit Wohn-Riester ins eigene Heim

Jemand, der sich bei der Altersvorsorge nicht auf die staatliche Unterstützung verlassen will, muss nach Alternativen Ausschau halten. Online erhalten Sie ein Angebot, das ebenso wie viele andere vom Staat gefördert wird. Allerdings sollten die Kunden sich vor dem Abschluss einer Versicherung in jedem Falle sehr genau über die Bedingungen informieren. Die Bundesregierung garantiert den Versicherungsnehmern, dass sie das eingezahlte Geld zurück erhalten. Doch es stellt sich dabei die Frage, ob diese Zusage für jeden ausreichend ist. Familien mit Kindern mögen von dem Modell Wohn-Riester durchaus profitieren, aber wie gestaltet sich die Situation bei kinderlosen Ehepaaren oder alleinstehenden Sparern?

Wohn-Riester wird vom Staat unterstützt

Verträge, die unter den Sammelbegriff Wohn-Riester fallen, unterliegen der Aufmerksamkeit der Bundesregierung. Diese garantiert den Versicherungsnehmern, dass sie nach Ablauf der Versicherung den versprochenen Zinssatz mit den Überschüssen erhalten. Allerdings liegt der garantierte Gewinn häufig weit unter den Zahlen, die Versicherungsagenten beim Abschluss aufzeigen. Bei aller Euphorie, die Wohn-Riester durchaus hervorrufen kann, sollte immer bedacht werden, dass eine Versteuerung der Erträge nicht zu umgehen ist. Auch wenn sich der Arbeitnehmer über Einsparungen während seines Erwerbslebens freut, er wird die Steuern ab Beginn der Rente zu entrichten haben. Alle Berechnungen über das Für und Wider sollten daher sehr genau unter die Lupe genommen werden.
Rechtliche Lage bei befristeten Gutscheinen

Rechtliche Lage bei befristeten Gutscheinen

Rechtliche Lage bei befristeten GutscheinenEs ist nicht immer leicht, wenn man einem lieben Menschen eine Überraschung bereiten möchte. Sei es, dass man den Geschmack nicht genau kennt oder der zu Beschenkende eigentlich schon alles hat. Wer dann auf der sicheren Seite liegen möchte, der sollte sich nach einem Gutschein umsehen. Sie werden von vielen Händlern angeboten und der Beschenkte sucht sich damit sein Geschenk selbst aus. Gutscheine werden von Büchereien angeboten oder von Feinkostläden. Aber auch Bekleidung oder Schuhe können mit einem Gutschein erworben werden. Wer ein wenig mehr ausgeben kann und möchte, wird eventuell damit die nächste Reise finanzieren oder ein Abendessen in einem guten Restaurant. Die Möglichkeiten sind sehr vielfältig und jeder Schenkende sollte das Passende finden. Wer die Angebote nicht kennt, sollte sich im Internet umsehen. Hier kann er viele Gutscheinseiten finden und diese auch direkt bestellen. Er muss nicht zu den Händlern vor Ort und häufig ist die Auswahl im Netz auch größer. In der Regel sind sie nicht begrenzt, aber einige Händler lassen das Einlösen des Gutscheins nur für ein Jahr zu. Es haben sich schon viele Gerichte mit diesem Thema befasst und es wurden bereits einige Urteile gefällt. Generell ist anzumerken, dass ein unbefristeter Gutschein nach drei Jahren verfällt. Das ist die gesetzliche Verjährungsfrist, die für jede Art dieser Kaufverträge bindend ist. Sie ergibt sich aus dem § 195 BGB. Die Verjährung beginnt am Ende des Jahres, in dem der Gutschein ausgestellt wurde. Allerdings wird es kaum vorkommen, dass jemand so lange mit der Einlösung wartet. Gutscheine, die zum Beispiel nur für zehn Monate gelten, können angefochten werden. Diese Frist scheint den Gerichten zu kurz. Wer einen Gutschein kauft, der sollte dies bei einem seriösen Anbieter machen. Es ist dann sehr wichtig, dass man nach Möglichkeit einen unbefristeten Beleg erwirbt. So umgeht man eventuelle Streitigkeiten und gute Händler sollten auf diese Bitte eingehen. Sollte ein Gutschein bereits nach zehn Monaten verfallen, dann ist es gut, davon Abstand zu halten. Hat der Verkäufer zwar die Spalte für eine Befristung bereits gedruckt, beim Ausstellen allerdings vergessen, das Datum einzutragen, gilt der Schein automatisch als unbefristet. Das Geschenk in Form eines Gutscheines wird immer häufiger angewendet und kommt bei den Beschenkten gut an. Wie können zum Beispiel Großeltern eine CD oder DVD für ihre Enkel aussuchen? Oder gar ein neues Handy, welches der Herzenswunsch der Kinder ist. Sie werden sich wohl kaum mit dem Musikgeschmack auseinandersetzen oder gar die neueste Technik von Mobilgeräten erlernen wollen. Für jemanden, der gerne liest und sehr viele Bücher im Regal stehen hat, wird man nicht immer genau den Titel treffen, den er noch nicht hat. Bevor man dann irgendeinen neuen Bestseller besorgt und dieser nach Weihnachten wieder umgetauscht wird, ist der Buchgutschein immer die bessere Wahl.  
Das Persönlichkeitsrecht im Internet

Das Persönlichkeitsrecht im Internet

Das Persönlichkeitsrecht im InternetIn jedem Haushalt gibt es heutzutage Kameras, Computer und Handys, mit welchen sich digitale Inhalte verbreiten lassen. Leider wird diese Möglichkeit oft missbraucht für die Veröffentlichung von Inhalten, welche einer Person oder mehreren Personen Schaden zufügen. Vom Gesetz her ist jedoch nur die Veröffentlichung persönlicher Inhalte erlaubt. Darunter versteht man Fotos, auf welchen nur die Person zu sehen ist, welche sie veröffentlicht, sowie persönliche Texte oder sonstiges Material. Sobald eine andere Person auf dem Foto ist oder man Textstellen kopiert und als eigenes Werk ausgibt, kommt man mit dem Gesetz in Konflikt. Das Urheberrecht muss auf alle Fälle geschützt werden. Das heißt, dass nur die Person, welche etwas geschaffen hat, es veröffentlichen darf. Man findet es ja auch nicht lustig, wenn der eigene Text plötzlich auf diversen Webseiten zu finden ist. Das gilt auch für Videos mit Theaterstücken oder Konzertausschnitten. Die Grundregel lautet: Jemand, der etwas veröffentlichen will, muss zuerst den Urheber um Erlaubnis fragen. In vielen Fällen wird diese auch erteilt. Im Netz gibt es ausser dem Wettbüro betandwin natürlich auch viele andere Webseiten mit freien Inhalten. Diese sind am Logo CC erkennbar, was bedeutet, dass sie zur öffentlichen Nutzung schon freigegeben wurden und man nicht zuerst rückfragen muss. Ein kompliziertes Thema sind die Tauschbörsen. Die Unterhaltungsindustrie verfolgt deren Missbrauch und es ist möglich, dass dem Nutzer eine Abmahnung zugesandt wird. Dann müssen alle Kosten bezahlt werden, welche dadurch verursacht wurden. Die Teilnahme an den Tauschbörsen ist illegal und oft ist sich der Nutzer nicht bewusst, dass er auch seine Programme zum Tausch anbietet. Der Sinn einer Abmahnung ist, das Gewissen der Benutzer zu schärfen oder die Eltern darauf aufmerksam zu machen, welchen Aktivitäten ihre Kinder mit dem PC nachgehen.
Nach dem Spendensteuergesetz Steuern sparen

Nach dem Spendengesetz Steuern sparen

Nach dem Spendensteuergesetz Steuern sparenWer sein einen Teil seines Einkommen spendet, tut nicht nur für andere Gutes, sondern auch für sich selbst. In erster Linie spielt die emotionale Seite beim Spenden die wichtigste Rolle, doch oft spenden Menschen, die selbst keine Millionen auf dem Konto haben und hier hilft der Staat, denn Spenden werden steuerlich begünstigt. 20 Prozent der jährlichen Einkünfte können steuerlich begünstigt gespendet werden. Als Spende gilt eine freiwillige Leistung, die eine Privatperson oder ein Unternehmen erbracht hat, ohne daraus eine Gegenleistung zu beziehen oder einen anderen Vorteil. Unterhalb einer Grenze von 200.- Euro reichen Kontoauszug oder Überweisungsträger als Beleg für die Steuererklärung und auch Spenden die nach Katastrophenfällen innerhalb einer bestimmten Frist auf ein eigens dafür errichtetes Spendenkonto überwiesen wurden, können so steuerlich belegt werden. Gesellschaftliches Engagement in einem Verein kann geltend gemacht werden, wenn eine Spendenquittung ausgestellt wurde und auch Fahrdienste können zur Minderung der Steuerlast beitragen, wenn für die dadurch entstandenen Aufwendungen keine Erstattung verlangt wird. Mitgliedsbeiträge können ebenfalls steuerlich geltend gemacht werden, wenn sie Vereinen in den Bereichen Tierschutz, Natur, Denkmalschutz oder Wohlfahrt zufließen. Waren, die bei gemeinnützigen Vereinen erworben werden wie beispielsweise Kalender oder Glückwunschkarten können ebenfalls zum Teil steuerlich geltend gemacht werden. Hier liegt eine Bescheinigung der Ware meist bei und damit lassen sich bis zu 75 Prozent des Kaufpreises von der Steuer absetzen. Getätigte Spenden werden als Sonderausgaben in der Steuererklärung erfasst und die Nachweise oder Belege sind der Erklärung beizufügen. Seit einigen Jahren kann man auch online spenden und natürlich erhält der Spender auch hier eine Quittung. Sie wird in der Regel automatisch verschickt wenn mehr als 200.- Euro gespendet wurden, denn für Beträge unter dieser Grenze reicht der Kontoauszug als Nachweis aus. Parteispenden fallen unter gesonderte Regelungen, denn hier erhalten Ledige für 50 Prozent der Spende eine direkte Steuerermäßigung bis zu einer Grenze von 825 Euro. Geht die Spende über diesen Betrag hinaus, kann der Mehrbetrag bis zu 1650.- Euro bei den Sonderausgaben geltend gemacht werden.
Rechtsgrundlagen für ein ärztliches Attest

Rechtsgrundlagen für ein ärztliches Attest

Rechtsgrundlagen für ein ärztliches AttestUnter einem ärztlichen Attest versteht man im Allgemeinen eine Bescheinigung eines Arztes über eine vorliegende Krankheit oder Verletzung, die in der Schule oder beim Arbeitgeber eingereicht wird. Schulen verlangen meist ein ärztliches Attest, wenn der Schüler für längere Zeit krank ist und auch Arbeitnehmer müssen ihrem Arbeitgeber bei Arbeitsunfähigkeit diese Bescheinigung vorlegen. Arbeitgeber verlangen in der Regel ab dem dritten Krankheitstag den Nachweis über die Arbeitsunfähigkeit ihres Angestellten in Form einer schriftlichen Bescheinigung vom Arzt. Der Arbeitnehmer ist allerdings bereits vom ersten Krankheitstag an verpflichtet seinem Chef die Arbeitsunfähigkeit mitzuteilen und nach Möglichkeit auch deren Dauer. Grundsätzlich kann ein Arbeitgeber aber bereits ab dem ersten Krankheitstag ein vom Arzt ausgestelltes Attest verlangen. Schulen fordern von ihren Schülern in der Regel ebenfalls erst ab dem dritten Tag ein ärztliches Attest, doch auch hier darf die Schule bereits früher auf die Bescheinigung bestehen. Das gilt vor allem für Schüler, die bereits öfter im Unterricht gefehlt haben und das ohne Entschuldigung der Eltern. Kann der Schüler über einen längeren Zeitraum nicht am Sportunterricht teilnehmen, so muss dies in der Regel ebenfalls mit einem ärztlichen Attest bestätigt werden. Gesetzlich festgelegt wurde das in § 5 des EFGZ (Entgeltfortzahlungsgesetz) und hier wurde auch festgehalten, dass alle Arbeitnehmer einer Firma gleich behandelt werden müssen. Nur unter bestimmten Voraussetzungen kann von einem einzelnen Arbeitnehmer das Attest früher als von allen anderen verlangt werden. Ein Missbrauchsverdacht gilt hier als berechtigter Grund für eine Sonderbehandlung einzelner Mitarbeiter, doch hier kann nur im Einzelfall entschieden werden, da alle arbeitsrechtlichen Regelungen berücksichtigt werden müssen.
Das Zinsanpassungsgesetz

Das Zinsanpassungsgesetz

Das ZinsanpassungsgesetzKreditverträge, die in der ehemaligen DDR geschlossen worden sind und oft zinslos oder stark vergünstigt geschlossen wurden, sollten mit dem Zinsanpassungsgesetz an die Bedingungen des Marktes geknüpft werden. Zudem wurde allen Kreditnehmern ein außerordentliches Kündigungsrecht zugesprochen. Damit wurde auch ein Systemangleich beschlossen, damit sowohl in den alten als auch in den neuen Bundesländern ähnliche Voraussetzungen bei der Geldbeschaffung gelten. Ein bedeutender Faktor, die Spielregeln des Marktes zu akzeptieren und zu nutzen. Egal, in welchen Bereich man schaut, immer wieder bestimmen in der Regel Angebot und Nachfrage die Konditionen, zu denen man etwas erwirbt. Ob es nun Güter sind oder bei der Geldanlage, wie etwa den Festgeld-Zinsen: Das Wechselspiel wirkt sich aus. Für den Verbraucher ist es daher sinnvoll, sich nicht nur mit den jeweiligen Produkten oder Leistungen auseinanderzusetzen, denn auch der Blick auf die Situation des Marktes lohnt sich. Entscheidungen lassen sich so beeinflussen, beispielsweise über den Termin einer Anschaffung. Hat ein Kunde also den notwendigen Überblick und vorsorglich geplant, kann er sich Zeit lassen und zu den jeweils günstigsten Konditionen zuschlagen. Er spart dabei Geld, welches er wiederum zum Vermögensaufbau nutzen kann. Sicher sind solche extremen Situationen, wie die Eingliederung der DDR in die Bundesrepublik, ein Sonderfall. Allein die sich häufenden Banken- und Währungskrisen der letzten Jahre sollten dem gesunden Menschenverstand signalisieren, dass es Zeit ist, sich mit den Gesetzmäßigkeiten der (Finanz-)Märkte auseinanderzusetzen. Niemand braucht aktuell in Panik zu verfallen, jedoch empfiehlt es sich, den Finanzmarkt und die Wirtschaft insgesamt nicht aus den Augen zu lassen. So kann schnell reagiert werden, wenn sich die Situation verschärft. Tun dies viele Verbraucher, steht zu vermuten, dass es manch fatale Massenbewegungen bei Geldtransaktionen die Krisen erst auslösen, ausbleiben könnten. Zumindest aber in ihrer Wirkung entschärft. Und das ist derzeit das Wichtigste, was den Finanzmarkt stabil halten wird.
Einfluss der EU auf die Gesetzgebung

Einfluss der EU auf die Gesetzgebung

Einfluss der EU auf die GesetzgebungAm 1. Dezember 2009 trat der Vertrag von Lissabon in Kraft welcher die Europäische Union reformierte. Gegen diese wurde sogar vor dem Bundesverfassungsgericht Klage eingereicht, mit der Begründung, dadurch werde die deutsche Gesetzgebung von der EU nicht mehr nur beeinflusst, sondern sogar dominiert – 80 Prozent der deutschen Gesetze würden von der Europäischen Union ausgehen, so die Behauptung. Eine Statistik des Bundestages belegte jedoch, dass derartige Zahlen nicht zutreffen; nichtsdestotrotz ist der Einfluss in einigen Bereichen wie beispielsweise der Innenpolitik verhältnismäßig hoch. Erfahrungen von Gamebookers oder sonstigen Wett- und Glücksspielanbietern zeigten im Sommer 2011 beispielhaft, dass Bundestag und Bundesrat etwas von ihrer Bedeutung als Gesetzgeber in Deutschland einbüßen mussten: Ein Entwurf der Bundesländer über einen neuen Glücksspielvertrag, welcher auf die genannten Anbieter direkte Auswirkungen gehabt hätte, wurde von der Kommission der Europäischen Union abgelehnt. Dieses Beispiel verdeutlicht, wie groß mittlerweile der Einfluss der EU auf die deutsche Gesetzgebung ist. Viele der Gesetze, die beschlossen werden und in Kraft treten, gehen mittlerweile nicht mehr allein vom Bundestag aus, sondern haben ihren Ursprung in einer entsprechenden Rechtsakte oder Initiative der Europäischen Union – jedoch dürfen diese nur so weit gehen, dass die im EU-Vertrag aufgelisteten Ziele erreicht werden. Die Zuständigkeit der Europäischen Union – und damit ihr Einfluss auf die jeweilige Gesetzgebung in den Mitgliedsstaaten – ist bereichsabhängig und unterteilt in ausschließliche Zuständigkeit, geteilte Zuständigkeit mit den Mitgliedsländern sowie in die Zuständigkeit für Maßnahmen, welche der Koordinierung und Unterstützung von Entscheidungen der Staaten dienen. Die Artikel drei und vier des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) regeln diese Bereiche; geteilte Zuständigkeit gilt beispielsweise in der Sozial-, Verbraucherschutz-, Umwelt- und Verkehrspolitik.
Gesetzeslage zum Domainrecht

Gesetzeslage zum Domainrecht

Gesetzeslage zum DomainrechtAuf das Domainrecht kann das Gesetz des unlauteren Wettbewerbes angewendet werden. Darin geht es generell darum, dass im Hinblick auf Wettbewerb und Geschäft nicht gegen die guten Sitten verstoßen wird. Falls dies geschieht, darf die geschädigte Person auf Schadenersatz klagen, und wer irreführende Angaben zu einem Produkt oder zu einer Domain macht, ist strafbar. Verantwortlich für die Domains sind Registries, welche von IANA oder ICANN dazu autorisiert wurden. Second-Level-Domains werden dort registriert. Der Zusatz www. gehört hingegen automatisch zu einer Domain dazu. Häufig gibt es Probleme, wenn jemand eine Domain registrieren möchte, da der Name schon vergeben ist. Doch hier gibt es Richtlinien, welche befolgt werden müssen. Die Verteilung der Domainnamen muss mit dem Unternehmensrecht, dem Namensrecht und dem Markenrecht übereinstimmen. Wollen also mehrere Parteien denselben Domainnamen, hat diejenige den Vorrang, welche so heißt. Ein Unternehmen oder eine Marke dieses Namens hat aber das stärkere Recht und Städte oder Gemeinden haben den höchsten Vorrang. Um diese Rechte zu umgehen, wird oft Markengrabbing betrieben. Man lässt extra eine Marke registrieren, damit man bei der zu wählenden Adresse den Vorrang hat. Dazu gibt es aber mittlerweile auch Gesetze in Deutschland. Hegt man den Plan, unter einer Marke eine .de-Adresse registrieren zu lassen, hat man nachzuweisen, dass in Deutschland eine bevollmächtigte Person dafür existiert oder dass der Inhaber selbst in Deutschland wohnt. Wird bei DENIC ein Disput eingereicht, kann der Inhaber einer Domain diese nicht auf eine andere Person übertragen lassen. Wird die Domain gelöscht, fällt sie an diejenige Person zurück, welche als Erste einen Disput errichten ließ.
Onlineshop eröffnen - Gesetzliche Vorgaben

Onlineshop eröffnen – Gesetzliche Vorgaben

Onlineshop eröffnen - Gesetzliche VorgabenGrundsätzlich kann jeder Erwachsene eine Onlineshop eröffnen, wenn er einen Gewerbeschein vorlegen kann. Ihn kann die zuständige Gemeinde auf Anfrage ausstellen und meist gibt es hier keinerlei Probleme. Allerdings sollte man vorher überlegen, ob der Onlineshop als Haupt- oder Nebentätigkeit laufen soll, denn davon hängen einige wichtige Punkte ab. Als Selbstständiger mit Hauptgewerbe muss man sich selbst versichern, das bedeutet dass die Krankenversicherung und auch alle andere Versicherungen, die normalerweise im Rahmen eines Angestelltenverhältnisses bestehen, selbst bezahlt werden müssen. Zu Beginn sollte man daher ein Nebengewerbe beantragen, vor allem wenn noch einen festen Job nachgegangen wird, der das Einkommen garantiert. Als gewerblicher Verkäufer, und ein solcher ist man mit einem eigenen Onlineshop immer, muss man dem Verbraucher bestimmte Informationen zur Verfügung stellen. Welche das sind, lässt sich auf verschiedene Webseiten nachlesen. Eine Einzelhandelserlaubnis ist ebenfalls notwendig und sie wird von der IHK (Industrie und Handelskammer) ausgestellt (Korrektur Die Aussage über eine Einzelhandeserlaubnis ist falsch. In Deutschland kann jeder einen Shop eröffnen. Vielen Dank an die IHK Mittlerer Niederrhein für den Hinweis). Eine Haftpflichtversicherung sollte ebenfalls abgeschlossen werden und damit sind die grundsätzlichen Voraussetzungen bereits erfüllt. Bei der Arbeitsagentur gibt es Broschüren und Kontaktadressen mit weiterführenden Informationen zu den gesetzlichen Vorgaben für Onlineshops, denn nicht für jede Branche gelten die gleichen Regeln. Der Lebensmittelmarkt unterliegt speziellen Regelungen und beim Verkauf von Markenware kann es ebenfalls zu zusätzlichen Vorgaben kommen, die erfüllt werden müssen. Auch das originale Bundesligatrikot von Schalke 04 lässt sich, wenn alle Voraussetzungen für einen Onlineshop erfüllt sind, im Netz verkaufen. Dazu müssen Kunden den Shop allerdings erst einmal finden und um das Thema Marketing sollte man sich schon vor der Beantragung eines Gewerbescheins für einen Onlineshop Gedanken machen, denn diese Investition soll sich am Ende ja auch lohnen.
Gesetze und Verordnungen bei OP-Risiken

Gesetze und Verordnungen bei OP-Risiken

Gesetze und Verordnungen bei OP-RisikenJede Operation birgt verschiedene Risiken und der Gesetzgeber schreibt vor, dass der Patient vor jedem Eingriff umfassend aufgeklärt werden muss, damit er die für ihn richtige Entscheidung treffen kann. Natürlich geht man davon aus, dass eine einfache Blinddarm-OP keine Komplikationen mit sich bringt, doch schon bei der Narkose kann es zu unerwarteten Schwierigkeiten kommen. Bereits vor dem obligatorischen Arzt-Patientengespräch muss der Fragebogen vom Patienten ausgefüllt werden. Darin wird nach der Einnahme von Medikamenten gefragt und auch Vorerkrankungen oder bekannte Allergien müssen angegeben werden. Blutgerinsel, Herzkrämpfe, Chronische Bronchitis oder Asthma sind Krankheiten, die unbedingt angegeben werden müssen und auch über erhöhten Blutdruck muss der Arzt informiert werden. Beim Gespräch selbst weist der Arzt auf vorhandene Risiken hin und geht dabei auch genau auf die Risiken ein die für den betreffenden  Patienten besonders groß sein könnten. Die Unterschrift auf der Einwilligungserklärung ist nur dann gültig, wenn der Arzt seinen Patienten vollständig aufgeklärt hat und der Patient dabei nicht unter Beruhigungsmitteln stand. Das Augenlaser Risiko beispielsweise beinhaltet auch immer eine mögliche Verschlechterung und der behandelnde Arzt muss vor der Operation darauf zu sprechen kommen. Er ist verpflichtet seinen Patienten über alle möglichen Komplikationen und Ergebnisse aufzuklären und sollte dabei auch interessiert auf Fragen seines Patienten eingehen. Gesetzlich geregelt werden dabei verschiedene Punkte rund um die Einverständniserklärung und die Belehrungen zu den Risiken sind vom Gesetzgeber detailliert festgehalten worden. Verstöße dagegen können den Arzt seine Approbation kosten. Trotzdem sollte man sich als Patient vor einer geplanten OP selbst gut informieren, damit man beim Arzt-Patientengespräch gezielt nachfragen kann wenn es noch ungeklärte Details gibt.