Im Arbeitsvertrag sind die grundlegenden Rechte und Pflichten des Arbeitnehmers geregelt. Darüber hinaus gibt es aber noch eine ganze Reihe von Rechten, die ebenso gelten können. Um seine Pflichten und Rechte zu kennen, ist es empfehlenswert sich vor der Unterschrift unter dem Arbeitsvertrag mit diesem zu beschäftigen. Ist etwas unklar, sollte man nicht zögern nachzufragen.
Arbeitnehmer haben umfassende Rechte
Wird ein Arbeitnehmer krank, bekommt er dennoch sein Gehalt oder seinen Lohn, auch wenn er zu Hause bleiben muss. Damit der Arbeitgeber über das Fehlen des Mitarbeiters Bescheid weiß, sollte er umgehend von dem krankheitsbedingten Ausfall informiert werden. Dazu reicht ein Anruf aus. Dauert die Erkrankung länger als drei Tage, das heißt, fehlt der Mitarbeiter länger als diese Zeit, dann muss er seinem Chef ein ärztliches Attest vorlegen. Allerdings darf der Arbeitgeber die Krankschreibung nicht erst ab dem vierten Tag, sondern auch schon früher vorlegen. Verlangt der Chef das Attest ab dem ersten Tag, muss der Arbeitnehmer diesem Verlangen nachkommen. Begründen müssen die Arbeitgeber dieses Verlangen nicht, so zumindest, haben Arbeitsrichter bereits in der Vergangenheit entschieden. Dass Bett hüten, muss der erkrankte Arbeitnehmer in der Regel nicht, je nachdem, um welche Erkrankung es sich handelt und welche ärztlichen Anweisungen er erhalten hat. Oft gibt es hier zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer Unstimmigkeiten, bei ernsten Problemen helfen spezialisierte Rechtsanwälte, wie die AfA Rechtsanwälte Kanzlei. Auch bei der Gleichbehandlung gibt es häufiger Meinungsverschiedenheiten. Grundsätzlich ist der Arbeitgeber an den Gleichbehandlungsgrundsatz gebunden, wenn er seinen Arbeitnehmers freiwillige Leistungen gewährt. Dazu gehören beispielsweise Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld. Sind diese nicht tariflich abgesichert, muss er sich an den Gleichbehandlungsgrundsatz halten. Demnach würden dann alle Arbeitnehmer Urlaubsgeld erhalten.
Kleidung im Unternehmen kann zu Streitigkeiten führen
Grundsätzlich ist es so, dass Arbeitnehmer über Kleidung und Frisur selbst entscheiden können. Auch bei bedruckten T-Shirts kann der Arbeitgeber nichts dagegen haben. Anders sieht es so, wenn dadurch der Betriebsfrieden gestört werden würde oder im Unternehmen Vorschriften für die Kleiderordnung gelten. Wird Dienstkleidung eingefordert, müssen sich die Beschäftigten auch daran halten. Ebenso gilt dies für das Tragen von Schutzkleidung. Gibt es aufgrund der Kleidung Differenzen im Unternehmen, kann es sinnvoll sein, wenn Betriebsvereinbarungen die Kleiderordnung regeln.
Einblicke in die Personalakte
Arbeitnehmer haben grundsätzlich nach dem Betriebsverfassungsgesetzt das Recht, Einblick in die eigene Personalakte zu nehmen. Darüber hinaus kann der Arbeitnehmer schriftliche Erklärungen einreichen, die dann in die Unterlagen mit aufgenommen werden müssen. Das betrifft jedoch nur Aussagen zu den Inhalten der Personalakte. Entdeckt der Arbeitnehmer unrichtige Aussagen oder zweifelt er bestimmte Vorgänge an, kann er eine Gegendarstellung abgeben. In bestimmten Fällen ist es auch möglich, dass er die Entfernung eines unrichtigen Vermerks oder eines Eintrags verlangen kann. Vom Arbeitgeber darf eine Personalakte nicht an Dritte weitergereicht werden und ist generell vertraulich zu behandeln.
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Wer ein Unternehmen gründet, den führt sein Weg in der Regel zunächst zum Notar, um die Eintragung ins Handelsregister vorzunehmen. Im Handelsregister stehen alle Unternehmen, für die die Pflicht besteht, einen Eintrag in das Register vorzunehmen. Im Handelsregisterauszug sind unter anderem die Gesellschafter des Unternehmens zu sehen sowie ihre Anteile am Stammkapital. Ändert sich die Gesellschafterliste oder kam es zu Änderungen bei den Firmendaten, müssen diese mitgeteilt werden, damit die Eintragung beim Handelsregister dementsprechend korrigiert werden kann.
Transparenz in Deutschland
Das Handelsregister an sich kann von jedem Bürger kostenfrei online abgerufen werden. So kann jeder, der ein Interesse daran hat, sich über ein bestimmtes Unternehmen informieren. Gerade dann, wenn man zu einem Unternehmen Geschäftsbeziehungen aufnehmen möchte, kann das sehr nützlich sein.
So kommt man schneller ins Handelsregister
Ein neues Unternehmen beim Handelsregister anzumelden, ist nicht immer leicht. Manchmal gibt es Probleme aufgrund einer unkorrekten Formierung oder die Angaben sind unvollständig. Das kostet so manch einen frischgebackenen Unternehmen nicht nur Zeit, sondern auch Geld. Es kann hilfreich sein, eine Vorabfrage bei der IHK bezüglich Name der Firma und Gegenstand des Unternehmens zu stellen. So lassen sich nachträgliche Beanstandungen vermeiden und der Eintrag ins Handelsregister kann schneller erfolgen. Wichtig ist es, dass alle rechtlichen Erfordernisse für die Eintragung ins Handelsregister vorliegen, damit die Eintragung binnen weniger Tage vorgenommen werden kann. Wer sich unsicher ist, kann sich an die IHK wenden, die zu Formulierungen und genauer Firmenbezeichnung beraten kann. Bei der Gründung einer Gesellschaft bzw. bei der Eintragung in das Handelsregister sollte jeder Unternehmer darauf achten, dass er eine korrekte Bezeichnung verwendet. Diese sollte nicht auf eine handwerkliche Tätigkeit hindeuten, denn das könnte Komplikationen nach sich ziehen. Deshalb ist es besser, sich bei Unsicherheiten von der IHK beraten zu lassen, um alle Angaben korrekt ausfüllen zu können. Wer Informationen über Eintragungen in das Handelsregister benötigt, kann diese im Internet abrufen und sich für seine Unterlagen ausdrucken.
Wenn die ersten Schneeflocken wieder fallen, dann beginnt auch die Pflicht des Schneeräumens wieder. Dabei handelt es sich nicht nur um eine Bitte, sondern die Gehwege müssen immer geräumt werden. Wer über einen Weg oder ein Grundstück verfügt, welche der Öffentlichkeit zugänglich sind, müssen dafür Sorge tragen, dass diese auch keine Rutschgefahr darstellen. Dabei muss der Schnee aber nicht nur geräumt werden, sondern auch die Alternative mit dem Streusalz kann in Betracht gezogen werden.
Mit Streusalz die Kräfte schonen
Das Streusalz besteht zu mehr als 90 Prozent aus reinem Kochsalz. Im Winter wird Streusalz wie dieses, besonders gerne für die Beseitigung des Schnees eingesetzt, denn so muss nicht mehr mühselig geschaufelt werden, sondern einfaches Streuen reicht aus, damit die Wege wieder frei werden. Der Vorteil beim Streusalz besteht vor allem darin, dass sich rascher Schnee nicht so leicht nachbilden kann. Selbst wenn der Schnee wieder in großen Mengen fallen sollte, erledigt das Streusalz das Übrige.
Beim Räumen des Schnees sieht die Sachlage wieder ein wenig anders aus, denn sobald die Flocken sich wieder ablegen, muss eigentlich schon wieder geschaufelt werden. Bei der Verwendung des Streusalzes muss aber immer die Verordnung der jeweiligen Gemeinde gelesen werden, denn es gibt durchaus Städte und Gemeinden, die Streusalz nicht zulassen. Durch das Streusalz nimmt der Schmelzpunkt des Wassers ab, wodurch der Schnee zu schmelzen beginnt.
Damit das Streusalz aber auch wirklich seine Wirkung entfalten kann, sollte es nicht in Reinform auf den Schnee gestreut werden, sondern immer mit etwas Wasser vermengt werden. Dabei sollten aber immer die Angaben des Herstellers beachtet werden, da es durchaus auch schon Streusalz gibt, bei dem kein Wasser mehr beigemengt werden muss.
Mit dem richtigen Streusalz kann der Winter kommen, denn nun muss nicht mehr mit eigener Kraft geschaufelt werden, sondern binnen weniger Minuten sind die Wege wieder frei und begehbar.
Wer ein online Unternehmen leitet, der wird auch eine Webseite brauchen, denn immerhin repräsentiert diese den eigenen Shop und stellt die Verbindung zum Kunden dar. Ein online Unternehmen muss sehr vorsichtig mit Webseiten umgehen, denn die besten Ideen bringen nichts, wenn diese keine eigenen waren. Deswegen stoßen vor allem online Shop immer wieder über Stolperfallen, die durch die Konkurrenz und auch durch Anwälte gestellt werden.
Welche Dinge müssen bei einem online Unternehmen beachtet werden?
Der beste online Shop wird wohl keine Kunden an Land ziehen, wenn die Internetseite nicht wirklich einladend gestaltet ist. Es ist aber gar nicht so einfach, dass die Webseite so erstellt wird, dass keine rechtlichen Sanktionen lauern. Deswegen sollten Kunden sich an vertrauenswürdige Partner wenden, die wie Supercomm die Nase vorne haben.
Auf was muss geachtet
In erster Linie muss immer darauf geachtet werden, welcher Domänenname für eine Webseite infrage kommt und wo diese registriert wird. Darüber hinaus gibt es noch das Markenrecht, denn es gibt nicht nur in der realen Welt Marken, Namen und Logos, die geschützt sind, sondern auch im Internet besteht eine Regelung. Wer einen Namen, ein Logo oder eine Idee übernimmt, muss dies mit dem Urheber abklären und meistens auch dafür bezahlen.
Neben diesen rechtlichen Dingen muss die Webseite auch interessant gestaltet werden. Der Kunde wird nicht lange auf der Webseite verbleiben und schon gar nichts kaufen, wenn er nicht sofort den Überblick bekommt. Binnen weniger Sekunden kann eine Webseite darüber entscheiden, ob ein Produkt gekauft wird, oder ob auf einen anderen Online-Shop ausgewichen wird.
Außerdem wenn Testergebnisse auf der Webseite veröffentlicht werden, müssen auch hier immer Informationen eingeholt werden, denn auch hierfür gibt es ganz genaue Bestimmungen, die unbedingt eingehalten werden müssen. Selbst eine gute Suchmaschinenoptimierung ist ein wichtiger Punkt, denn nur wer bei den Suchmaschinen ganz oben steht, wird auch die meisten Kunden an Land ziehen.
Die Privatinsolvenz ist ein Insolvenzverfahren speziell für natürliche Personen, sprich, für Privatpersonen. Mit diesem Verfahren soll es Nichtunternehmern ermöglicht werden, nach Ablauf von sechs Jahren wieder handlungsfähig zu sein und ein Leben ohne Schulden leben zu können. Gleichzeitig sollen jedoch stets auch die Gläubiger die Option erhalten, zumindest einen Teil der Forderungen einbringen zu können.
In Deutschland wurde das Verbraucherinsolvenzverfahren in der heutigen Form im Jahr 1999 entwickelt. Die Laufzeit eines Insolvenzverfahrens beträgt 6 Jahre. In dieser Zeit bekommen die Gläubiger regelmäßig kleine Zahlungen zur Tilgung der Forderungen. Am Ende der Laufzeit wird der Schuldner von seinen restlichen Schulden befreit, denn dann tritt die sogenannte Restschuldbefreiung in Kraft. Dies ist allerdings nicht ganz so einfach, wie es zunächst scheint, denn während der Laufzeit muss der Schuldner sich an viele Regeln halten. Zudem entstehen dem Schuldner auch noch weitere Kosten für das Gericht, meist in einem Rahmen zwischen 300 bis 500 Euro, je nach Wert des pfändbaren Vermögens, und für den Treuhänder bzw. Insolvenzverwalter, 1-5% jährlich, abhängig von der Gesamtsumme, mindestens jedoch 119€. Aufgrund der persönlichen Einschränkungen und den zusätzlichen Kosten sollte jede Person eine Privatinsolvenz vermeiden.
Die 4 Stufen der Privatinsolvenz
Bei der außergerichtlichen Einigung werden zunächst alle Forderungen der Gläubigen gesammelt und es wird eine Gesamtübersicht erstellt. Mit Hilfe einer Schuldnerberatungsstelle kann der Schuldner nun versuchen einen Plan zur Entschuldung zu erstellen, bzw. er versucht sich anderweitig mit den Gläubigern zu einigen. Scheitert dies, so kommt es zum gerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahren und in diesem Fall muss beim Insolvenzgericht eine Verbraucherinsolvenzverfahren beantragt werden. Hierzu ist die Erbringung mehrerer Unterlagen zwingend erforderlich und erst, wenn alle Unterlagen vom Gericht geprüft wurden, wird das Verbraucherinsolvenzverfahren letztendlich eröffnet. Dem Schuldner wird ein Treuhänder zur Seite gestellt, der den ordnungsgemäßen Ablauf der Insolvenz regelt und überwacht. Die Gläubiger wiederum haben im Schlusstermin die Möglichkeit, eine Versagung der Restschuldbefreiung zu beantragen. Liegt hier jedoch kein begründeter Antrag vor, so wir das Restschuldbefreiungsverfahren mit einer Wohlverhaltensphase eröffnet. Nach einer Laufzeit von dann 6 Jahren ist der Schuldner von seinen Verbindlichkeiten komplett befreit. Eine detaillierte Beschreibung der einzelnen Stufen erhalten Betroffene in einer der Schuldnerberatungsstellen.
Seit die EU immer mehr Mitspracherecht in ihren Mitgliedsländern hat, kommen aus Brüssel Urteile, die auch das Arbeitsrecht betreffen. Der EuGH hat im Mai 2012 beispielweise den Kündigungsschutz für jüngere Arbeitnehmer gestärkt und auch zu befristeten Arbeitsverträgen gibt es inzwischen ein EU-Urteil.
EU-Recht über deutschem Recht?
Nicht immer entscheiden deutsche Richter genauso wie EU-Richter und in vielen Fällen gibt es noch kein Urteil vom EuGH, was natürlich für Verwirrung sorgen kann. Erst im Januar 2012 gab es ein Urteil aus Brüssel, das Arbeitnehmer aufhorchen ließ, denn die EU erlaubt nun mehrere aufeinanderfolgende befristete Arbeitsverträge, sobald ein sachlicher Grund dafür vorliegt. Damit bestätigte die EU in diesem Fall geltendes deutsches Recht, doch das muss nicht immer der Fall sein.
Mit der Mangold-Entscheidung wurde den EU-Richtern vorgeworfen, dass sie deutsches Recht übergangen hätten und sogar als unanwendbar ansehen. Im konkreten Fall ging es um befristete Arbeitsverträge bei älteren Arbeitnehmern. Experten sahen in dem Urteil, das sich über deutsches Recht hinwegsetzt, eine Kompetenzüberschreitung seitens der EU und es gibt mehrere Fälle, in denen sich deutsche Richter nicht so ganz mit den Entscheidungen aus Brüssel abfinden wollen. Eigentlich steht das EU-Recht über dem Landesrecht seiner Mitgliedsstaaten, denn der Vorrang wurde im Grundgesetz verankert. Damit dürfen keine nationalen Rechtsvorschriften zur Anwendung kommen, die im Widerspruch zu geltendem EU-Recht stehen. Dass diese Rechtslage für viele Arbeitnehmer und auch für Arbeitgeber mehr als verwirrend ist, lässt sich zur Zeit noch nicht ändern, da viele Probleme erst mit einer Klage vor dem EuGH entschieden werden und dann Grundsatzurteile gefällt werden. Streitfälle im Job sollten daher mit einem Anwalt für Arbeitsrecht geklärt werden, denn nur der Experte hat einen detaillierten Einblick in das derzeitige Arbeitsrecht und kann oft schon auf Anhieb sagen, welche Klagen erfolgreich sein können und wo die EU bereits zugunsten einer Partei entschieden hat.
Auf deutschen Straßen wird in Zukunft ein neues Schild häufiger zu sehen sein. Es ist ein weißes Schild mit einem großen schwarzen „A“, wobei das „A“ für Abfall steht. Gesetzesänderungen für den Abfalltransport haben zu dieser Neuerung geführt. Ein LKW, der mit einem solchen Schild gekennzeichnet ist, transportiert also Abfälle. Eine neue Version des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) ist am 1.6.2012 in Kraft getreten. In der neuen Fassung werden nun die Richtlinien der EU umgesetzt. Das deutsche Abfallrecht ist vollständig in dem KrWG abgebildet. In Rahmen dieses Gesetzes wird der juristische Rahmen für beteiligte Unternehmen geregelt, wie auch der Transport, die Überwachung und die Entsorgung von Abfall. Mit der neuen Fassung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes wird das Ziel verfolgt, die Abfallwirtschaft für den Menschen und die Umwelt sicher zu gestalten und die Kreislaufwirtschaft weiter zu unterstützen und zu fördern.
Fahrzeuge, die Abfälle transportieren, müssen gekennzeichnet sein
Fahrzeuge die Abfälle transportieren müssen jetzt auf öffentlichen Straßen mit zwei rückstrahlenden und deutlich erkennbaren Schildern gekennzeichnet werden. Diese Schilder werden A-Schilder genannt und sind vorne und hinten am Fahrzeug anzubringen. Unternehmen, die mit der Sammlung bzw. dem Transport von Abfällen beschäftigt sind, müssen ihre Fahrzeuge mit diesen Schildern ausrüsten. Es muss jedoch eine gewerbsmäßige Abfallbeförderung vorliegen, damit die Pflicht besteht. Die Kriterien, ab wann denn explizit eine solche gewerbsmäßige Beförderung vorliegt, sind jedoch momentan noch gar nicht exakt definiert. Faktoren, die für die Beurteilung herangezogen werden, sind beispielsweise die, wie häufig und regelmäßig Abfälle gewerbemäßig transportiert werden. Im Rahmen der Umstellungszeit wird daher empfohlen, den Bußgeldtatbestand erst ab dem 1.9.2012 anzuwenden.
Erhältlich sind die reflektierenden Abfallschilder als klappbare Lkw-Schilder und als starre Tafel. Öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger sind nicht von der Kennzeichnungspflicht betroffen, denn diese richtet sich stets nur an gewerbliche Entsorgungsunternehmen. Im Einzelfall muss eine Rechtsberatung befragt werden, z. B. bei der Frage, ob der Transport von Erdaushub kennzeichnungspflichtig ist. Den relevanten Paragrafen ist zudem aktuell nicht zu entnehmen, ob das Gesamtgewicht der Fahrzeuge Einfluss auf die Pflicht der Kennzeichnung mit dem A-Schild hat.
Die Rehabilitationsleistungen der gesetzlichen Krankenkassen sollen die Versicherten versorgen, wenn der Körper in einen vormals existenten Zustand versetzt werden soll. Vor allem nach Unfällen oder Krankheiten bleiben meist Einsch
ränkungen zurück, die durch verschiedene medizinische Maßnahmen komplett verdrängt oder zumindest abgeschwächt werden können. Die Kassen geben zurzeit nur einen sehr geringen Anteil ihrer Gelder für R
ehabilitationsleistungen aus, doch angesichts des demografischen Wandels werden sich die Zahlen in den kommen Jahren sicher deutlich erhöhen.
Was wird im Rahmen einer Rehabilitationsleistung festgelegt?
Bei einer sozialmedizinischen Untersuchung wird festgestellt, ob eine Rehabilitationsleistung vom Leistungsträger genehmigt wird. Dabei werden nicht nur Art und Dauer festgelegt, sondern auch Beginn und Durchführung werden von den Kassen bestimmt. Eine Zuzahlung von 10 Euro pro Tag kann vom Versicherten verlangt werden, allerdings ist die Zahlung auf 14 Tage begrenzt. Wenn eine Rehabilitationsleistung die Pflegebedürftigkeit abwenden oder zumindest vermindern könnte, sind ebenfalls die gesetzlichen Krankenversicherungen gefragt, wenn keine anderen Leistungsträger vorrangig zuständig sind. Gesetzliche Unfallversicherungen oder die Kinder- und Jugendhilfe könnten solche vorrangig zuständigen Leistungsträger sein.
Was steht in den Richtlinien?
Seit April 2004 gibt es einheitliche Richtlinien und ein strukturiertes Formular zur Feststellung, ob eine Rehabilitationsmaßnahme genehmigt werden kann. Der verordnende Arzt und auch der Gutachter vom MDK richten sich nach folgenden Punkten:
soziale und klinische Anamnese
Rehabilitationsrelevante Diagnosen
Bedürftigkeit
Bisherige Maßnahmen
Rehabilitationsfähigkeit
Rehabilitationsziele
Prognose
Anhand dieser Punkte wird ermittelt, wann eine Rehabilitationsmaßnahme genehmigt wird. Auch die Dauer einer Leistung kann so ermittelt werden und wenn Leistungen genehmigt werden sollen, die über die gesetzliche Dauer hinausgehen, wird geprüft ob dafür dringende medizinische Gründe vorliegen. Wenn der Gutachter des MDK seine Empfehlung ausgesprochen hat, erhält die zuständige Krankenkasse die sozialmedizinische Empfehlung. Verlängerungsanträge werden in der Regel vorranging behandelt und mit der Begutachtung wird immer der am Kurort zuständige MDK beauftragt. Inzwischen gibt es auch für die Beantragung von Verlängerungen einheitliche Formulare, die ebenfalls online zum Download bereitstehen. Weitere rechtliche Fragen zur Rehabilitation lassen sich auf den Seiten des MDK im Netz nachlesen und auch andere Webseiten beschäftigen sich mit diesem Thema.
In vielen Fällen wird bei der Kündigung eines Arbeitsverhältnisses zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer eine Abfindung vereinbart. Entgegen der landläufigen Meinung besteht für Arbeitnehmer jedoch kein generelles Recht auf eine Abfindung, welches gerichtlich durchgesetzt werden könnte. Da stellt sich natürlich die Frage, warum Arbeitgeber bei Kündigungen überhaupt eine Abfindung zahlen. Die Antwort ist schnell gegeben, denn oftmals geschieht dies nur, um eine mögliche Anfechtung seitens des Arbeitnehmers zu verhindern, da eine vom Arbeitgeber ausgesprochene Kündigung in den meisten Fällen rechtlich angreifbar ist. Genauere Angaben hierzu erteilen Rechtsanwälte für Arbeitsrecht. Es gibt jedoch drei Ausnahmefällen, in denen der Gesetzgeber dem Arbeitnehmer einen Anspruch auf eine Abfindung einräumt.
Anspruch des Arbeitnehmers auf eine Abfindung
Das Gericht kann dem Arbeitnehmer auf dessen Antrag eine Abfindung zusprechen, wenn festgestellt wird, dass die Kündigung zwar nicht rechtskräftig war, dem Arbeitnehmer eine weitere Beschäftigung beim betreffenden Unternehmen jedoch nicht zuzumuten ist. Dazu erfolgt die Auflösung des Arbeitsverhältnisses unter Zahlung einer Abfindung auch auf Antrag des Arbeitgebers, wenn eine weitere Zusammenarbeit nicht zu erwarten ist. Erfolgt eine Kündigung aus betrieblichen Gründen und enthält diese den Hinweis, dass dem Arbeitnehmer nach Verstreichen der Klagefrist eine Abfindung zusteht, so ergibt sich hieraus ebenfalls ein Anspruch auf eine Abfindung. Dabei ist ein Tätigwerden des Arbeitnehmers zur Wahrung des Anspruchs nicht erforderlich. Entscheidend ist jedoch, dass der entsprechende Hinweis im Kündigungsschreiben enthalten ist. Des Weiteren kann sich ein Anspruch auf eine Abfindung dann ergeben, wenn der Arbeitgeber ohne ersichtlichen Grund von einem Interessenausgleich und aufgrund dieser Abweichung eine Kündigung ausspricht. Dies gilt auch dann, wenn der Arbeitgeber eine betriebliche Änderung durchführt, ohne vorab einen Interessenausgleich mit dem Betriebsrat anzustreben.
Kommt es zu einer Abfindung, so gibt es grundsätzlich keine einheitlichen Regelungen darüber, was deren Höhe betrifft. Erfolgt die Festsetzung der Abfindung durch das Gericht, so ist die Höhe auf maximal zwölf Monatsgehälter begrenzt. Ist der Arbeitnehmer älter als 50 Jahre und bereits seit mehr als 15 Jahren im Unternehmen tätig, so kann die Abfindung bis zu 15 Monatsgehältern betragen. Bei einem Alter von 55 Jahren und einer Betriebszugehörigkeit von mehr als 20 Jahren gilt eine Höchstgrenze von 18 Monatsgehältern, sofern der Arbeitnehmer das für die Regelaltersrente erforderliche Lebensalter noch nicht erreicht hat.
Wer Kinofilme produziert oder sie vorführt, muss sich an eine Reihe von Vorschriften halten, die aus ganz unterschiedlichen Gesetzbüchern stammen. Das Urheberrecht spielt natürlich eine große Rolle, aber auch der Jugendschutz muss berücksichtigt werden und auch vor allem im Internet gibt es einiges zu beachten für alle Filmfans, die den Gang ins Kino lieber vermeiden und gern vom eigenen Sofa aus die neuesten Filme sehen wollen.
Der Jugendschutz
Öffentliche Filmveranstaltungen dürfen nur für Kinder und Jugendliche zugänglich gemacht werden, wenn die oberste Landesbehörde oder eine Organisation zur freiwilligen Selbstkontrolle die Vorführung für sie freigegeben hat. Die Betreiber der Kinos haben sicherzustellen, dass diese Regelung eingehalten wird und können bei Verstößen haftbar gemacht werden. Zudem gibt es Zeitgrenzen, die eingehalten werden müssen und wenn ein Kind mit 12 Jahren einen Film sehen möchte, dessen Vorführung nach 22 Uhr endet, muss eine personensorgeberechtigte Person dabei sein.
Das Urheberrecht
Das Urheberrecht hat durch das moderne Medium Internet eine völlig neue Bedeutung gewonnen und die ganze Branche kämpft gegen den illegalen Download von Filmen, die zum Teil noch gar nicht in den deutschen Kinos erschienen sind. Verschiedene Plattformen bieten kostenfrei, aber illegal den Download an und nur selten können die Betreiber dingfest gemacht und zur Rechenschaft gezogen werden. Für alle, die illegal Filme downloaden, sei erwähnt, dass nicht nur das zur Verfügung stellen von Filmen auf diese Weise verboten ist, sondern auch deren Download unter Strafe gestellt werden kann. Es gibt aber auch Portale, über die sich Kinofilme legal streamen lassen, allerdings ist hier die Auswahl bisher meist gering.
Werbefilme
Nicht nur für die Filme selbst gibt es Vorschriften, sondern auch für die Werbung, die meist vor dem Film gezeigt wird. Werbeprogramme und Werbefilme, die für alkoholische Getränke oder Tabakwaren werben, dürfen erst nach 18 Uhr vorgeführt werden. Auch diese Regelung gilt es einzuhalten, da ein Verstoß dagegen empfindliche Geldstrafen nach sich ziehen kann.