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Umzug

Ist mein Eigentum im Möbeltransporter ausreichend geschützt?

UmzugBei einem Umzug sind verschiedene Dinge zu beachten. Neben Preis und Erfahrung gilt es auch abzuklären, über welche Versicherungen das beauftragte Umzugsunternehmen verfügt. Wer keine Erfahrung hat und noch keine Umzugsfirma näher kennt, kann im Internet kostenlose Angebote erhalten. Diverse Seiten bieten diesen Service an, bei welchem man Preise von bis zu 6 regionalen Umzugsfirmen vergleichen kann. Moving24 ist ein solches Portal, mit dem schon viele Bürger gute Erfahrungen gemacht haben. Die Qualität der dort registrierten Umzugsfirmen wird gewährleistet, indem diese von den Kunden bewertet werden.

Wie findet man die geeignete Umzugsfirma?

Das Umzugsportal Moving24 bietet nicht nur Kontakte zu Umzugsfirmen, sondern auch viele nützliche Infos für den Transport. Umzugsfirmen von Moving24 finden sich in allen Regionen Deutschlands und bieten günstige Preise an. Auf der Webseite kann der Suchende Angaben zum Umzug machen und erhält kostenlos bis zu sechs Angebote, wobei man mithilfe der Homepage der Unternehmen das beste und günstigste Angebot auswählen kann. Ungeklärte Fragen können später noch in einem Telefongespräch diskutiert werden. Ein wesentlicher Punkt, den es abzuklären gilt, ist der Versicherungsschutz des Möbeltransportes. Nicht jede Umzugsfirma verfügt über die gleiche Deckung ihrer Versicherungen. Deshalb muss dies vorher im Detail besprochen werden. Auch der Eigentümer trägt mit seiner Versicherung zu einem erfolgreichen Umzug bei. Die private Haftpflichtversicherung zum Beispiel deckt Schäden, welche durch den Umzug am Gebäude entstehen können und die Hausratsversicherung deckt Schäden, welche während des Transportes an Möbeln und anderen Objekten entstehen können. Diebstahl während des Transportes hingegen sollte durch die Transportversicherung der Umzugsfirma gedeckt sein. Bei ungenügendem Schutz kann auch eine Zusatzversicherung beantragt werden, welche die schon vorhandene Deckung vervollständigt.
Privatrechtliche Versicherungsverträge

Privatrechtliche Versicherungsverträge

Privatrechtliche VersicherungsverträgeDas Prinzip von Versicherungen ist relativ einfach nachvollziehbar. Ein Versicherer bietet dem Versicherungsnehmer eine finanzielle Absicherung gegen diverse Risiken, die Bestand des Versicherungsvertrages sind. Diese Risiken können unterschiedlichster Natur sein, beispielsweise kann es sich um Krankheiten, Unfälle oder Sachschäden handeln. Tritt ein solcher im Vertrag festgelegter Schadenfall ein, bezahlt die Versicherung dem Versicherungsnehmer den entstandenen Schaden. Dabei wird seitens der Versicherung davon ausgegangen, dass über die große Menge der Versicherungsnehmer, von denen nur ein kleiner Teil einen solchen Schadenfall erlebt, ein großer Topf mit Rücklagen entsteht, der einerseits den Versicherten ermöglicht, über einen günstigen monatlichen Versicherungsbeitrag zu einem angemessenen Preis ein hohes Risiko zu vermeiden, andererseits aber dennoch Gewinne für die Versicherungsunternehmen möglich sind. Die Art von Versicherungen, die nahezu jedem schon einmal irgendwo begegnet ist, ist die privatrechtliche Versicherung. Dabei handelt es sich um eine sogenannte Individualversicherung, die ein einzelnes Risiko oder eine spezielle Risikogruppe absichert. Ein Beispiel dafür wäre die Haftpflichtversicherung. Diese deckt vom Versicherungsnehmer verursachte Schäden ab, die nicht absichtlich, sondern durch einen Unfall oder ein Versehen zustande gekommen sind. Beispielsweise wäre es ein klassischer Haftpflichtversicherungsfall, wenn der Versicherungsnehmer zu Gast in einem Haushalt ist, stolpert und dabei eine Vase mit zu Boden reißt, die dabei zerbricht. Weitere gängige privatrechtliche Versicherungsverträge liegen darüber hinaus beispielsweise der Hausratversicherung, der Kfz-Versicherung, der Wohngebäudeversicherung oder der Rechtsschutzversicherung zugrunde. Letztere ist relevant für aufkommende Rechtsfragen und juristische Auseinandersetzungen. Allerdings ist hier vor dem Abschluss zu berücksichtigen, dass in einem Rechtsschutzvertrag nicht alle Arten des Rechts enthalten sein müssen. Daher gilt es, vor der Unterschrift zu kontrollieren, ob alle gewünschten Risiken berücksichtigt sind. Die Hausratversicherung sichert den eigenen Haushalt ab und greift bei Einbruchsschäden oder nicht selbst verursachtem Brand, beispielsweise per Kurzschluss. Die Wohngebäudeversicherung hingegen ist nahezu unumgänglich, wenn jemand Immobilien als Eigentum besitzt. Um eine Pflichtversicherung handelt es sich bei der Kfz-Haftpflichtversicherung, wenn ein Auto angeschafft wird. Darüber hinaus ist aber auch weiterer Schutz per Kaskoversicherung möglich. Auch für die eigene Gesundheit sind diverse privatrechtliche Versicherungsverträge möglich, beispielsweise in Form einer privaten Krankenversicherung als Voll- oder Zusatzvariante, einer Unfallversicherung oder einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Vor allem einige Krankenzusatzversicherungen sind sehr beliebt, da sie beispielsweise den Krankenversicherungsschutz auf das Ausland erweitern oder teuren Zahnersatz bezuschussen. Komplettiert werden die privaten Versicherungen durch Bereiche wie die Glasversicherung oder die Lebensversicherung.
Gesetze zum Denkmalschutz sind Ländersache

Gesetze zum Denkmalschutz sind Ländersache

Gesetze zum Denkmalschutz sind LändersacheIm Rahmen des Denkmalschutzes sollen Kulturgüter dauerhaft erhalten werden. Die Gesetzgebungskompetenz für den Denkmalschutz unterliegt allerdings nicht dem Bund, sondern ist Ländersache. Sie ist ein Teil der Kulturhoheit und daher gibt es in Deutschland 16 verschiedene Denkmalschutzgesetze, die zum Teil von unterschiedlichen Interpretationen ausgehen. Allein schon in der Namensgebung unterscheiden sich die Gesetze, denn in Hamburg regelt das Denkmalschutzgesetz, was erlaubt ist und in Bayern spricht man vom Gesetz zum Schutz der Kulturdenkmäler. Das erste und damit älteste Gesetz zum Denkmalschutz in Deutschland stammt aus Hessen, wo es 1902 vom Großherzogtum Hessen verabschiedet wurde. Seitdem hat sich viel verändert und neben Auflagen und neuen Gesetzen wurden auch etliche Förderprogramme in Leben gerufen, die Eigentümer von Kulturgütern finanziell entlasten sollen, wenn zusätzliche Maßnahmen anfallen. Als Besitzer einer denkmalgeschützten Immobile kann man daher gelassen den Gang zum Denkmalschutzamt wagen, denn Steuervergünstigungen gleichen viele teure Sanierungsmaßnahmen immerhin teilweise aus. Nicht zuletzt aus diesem Grund gewinnen Baudenkmäler immer mehr Bedeutung bei den Anlegern, denn der Wert eines sanierten Altbaus, der unter Denkmalschutz steht, ist eine gute Anlage für die Zukunft.

Denkmalschutz in der Praxis

Wer ein altes Gebäude kaufen oder renovieren möchte, muss sich darüber im Klaren sein, dass das zuständige Denkmalamt Auflagen machen könnte, die Probleme mit sich bringen. Da der Denkmalschutz von den einzelnen Ländern geregelt wird, können Maßnahmen, die im Saarland problemlos genehmigt werden in Bayern völlig unmöglich werden. Daher ist der Besuch bei der zuständigen Behörde unumgänglich und muss unbedingt schon vor dem Kauf oder Sanierungsbeginn erfolgen. Denkmalimmobilien Köln und geschützte Gebäude in Nürnberg haben nicht viel gemeinsam, wenn es um Auflagen und Veränderungen an einer konkreten Immobilie geht. So wie Rimini Mietwagen je nach Anbieter unterschiedlichen Regelungen unterliegen, muss auch beim Denkmalschutz die jeweils zuständige Behörde entscheiden was erlaubt ist und was nicht. In einem persönlichen Gespräch lässt sich klären, ob verschärfte Auflagen für ein denkmalgeschütztes Gebäude vorliegen oder lediglich die Fassaden erhalten bleiben müssen. Zusätzliche Nebenbauten dürfen in manchen Fällen abgerissen werden um Platz zu schaffen, doch auch diese Entscheidung trifft die zuständige Behörde. Arbeiten ohne die Zustimmung von staatlicher Seite können schnell Geldbußen nach sich ziehen und wer auf der sicheren Seite sein möchte, sollte sich frühzeitig und umfassend informieren.
Gesetzliche Sicherungsvorgaben beim Wohn-Riester

Gesetzliche Sicherungsvorgaben beim Wohn-Riester

Gesetzliche Sicherungsvorgaben beim Wohn-RiesterDie Angst vor einer Altersarmut steigt und nicht nur ältere Menschen sorgen sich um ihre Zukunft. In seinem Bemühen um Unterstützung für die Bevölkerung hat der Staat Vorgaben erlassen, die den Versicherungsnehmern privater Rentenversicherungen die nötige Sicherheit geben sollen. Außerdem werden Arbeitnehmer mit staatlichen Förderungen zum Abschluss animiert. In der jungen Vergangenheit wird vermehrt für die Vorsorge in Form von Wohneigentum geworben. Der Begriff Wohn-Riester mag wohl jedem ein geläufiger Name sein. War es bisher die Riester-Rente, die den Menschen nahe gelegt wurde, so ist es jetzt Wohn-Riester. Diese Art der Vorsorge gibt es noch nicht sehr lange und sowohl Politiker als auch Banken bemühen sich, den Kunden das Projekt näherzubringen.

Mit Wohn-Riester ins eigene Heim

Jemand, der sich bei der Altersvorsorge nicht auf die staatliche Unterstützung verlassen will, muss nach Alternativen Ausschau halten. Online erhalten Sie ein Angebot, das ebenso wie viele andere vom Staat gefördert wird. Allerdings sollten die Kunden sich vor dem Abschluss einer Versicherung in jedem Falle sehr genau über die Bedingungen informieren. Die Bundesregierung garantiert den Versicherungsnehmern, dass sie das eingezahlte Geld zurück erhalten. Doch es stellt sich dabei die Frage, ob diese Zusage für jeden ausreichend ist. Familien mit Kindern mögen von dem Modell Wohn-Riester durchaus profitieren, aber wie gestaltet sich die Situation bei kinderlosen Ehepaaren oder alleinstehenden Sparern?

Wohn-Riester wird vom Staat unterstützt

Verträge, die unter den Sammelbegriff Wohn-Riester fallen, unterliegen der Aufmerksamkeit der Bundesregierung. Diese garantiert den Versicherungsnehmern, dass sie nach Ablauf der Versicherung den versprochenen Zinssatz mit den Überschüssen erhalten. Allerdings liegt der garantierte Gewinn häufig weit unter den Zahlen, die Versicherungsagenten beim Abschluss aufzeigen. Bei aller Euphorie, die Wohn-Riester durchaus hervorrufen kann, sollte immer bedacht werden, dass eine Versteuerung der Erträge nicht zu umgehen ist. Auch wenn sich der Arbeitnehmer über Einsparungen während seines Erwerbslebens freut, er wird die Steuern ab Beginn der Rente zu entrichten haben. Alle Berechnungen über das Für und Wider sollten daher sehr genau unter die Lupe genommen werden.
Das Persönlichkeitsrecht im Internet

Das Persönlichkeitsrecht im Internet

Das Persönlichkeitsrecht im InternetIn jedem Haushalt gibt es heutzutage Kameras, Computer und Handys, mit welchen sich digitale Inhalte verbreiten lassen. Leider wird diese Möglichkeit oft missbraucht für die Veröffentlichung von Inhalten, welche einer Person oder mehreren Personen Schaden zufügen. Vom Gesetz her ist jedoch nur die Veröffentlichung persönlicher Inhalte erlaubt. Darunter versteht man Fotos, auf welchen nur die Person zu sehen ist, welche sie veröffentlicht, sowie persönliche Texte oder sonstiges Material. Sobald eine andere Person auf dem Foto ist oder man Textstellen kopiert und als eigenes Werk ausgibt, kommt man mit dem Gesetz in Konflikt. Das Urheberrecht muss auf alle Fälle geschützt werden. Das heißt, dass nur die Person, welche etwas geschaffen hat, es veröffentlichen darf. Man findet es ja auch nicht lustig, wenn der eigene Text plötzlich auf diversen Webseiten zu finden ist. Das gilt auch für Videos mit Theaterstücken oder Konzertausschnitten. Die Grundregel lautet: Jemand, der etwas veröffentlichen will, muss zuerst den Urheber um Erlaubnis fragen. In vielen Fällen wird diese auch erteilt. Im Netz gibt es ausser dem Wettbüro betandwin natürlich auch viele andere Webseiten mit freien Inhalten. Diese sind am Logo CC erkennbar, was bedeutet, dass sie zur öffentlichen Nutzung schon freigegeben wurden und man nicht zuerst rückfragen muss. Ein kompliziertes Thema sind die Tauschbörsen. Die Unterhaltungsindustrie verfolgt deren Missbrauch und es ist möglich, dass dem Nutzer eine Abmahnung zugesandt wird. Dann müssen alle Kosten bezahlt werden, welche dadurch verursacht wurden. Die Teilnahme an den Tauschbörsen ist illegal und oft ist sich der Nutzer nicht bewusst, dass er auch seine Programme zum Tausch anbietet. Der Sinn einer Abmahnung ist, das Gewissen der Benutzer zu schärfen oder die Eltern darauf aufmerksam zu machen, welchen Aktivitäten ihre Kinder mit dem PC nachgehen.
Rechtsgrundlagen für ein ärztliches Attest

Rechtsgrundlagen für ein ärztliches Attest

Rechtsgrundlagen für ein ärztliches AttestUnter einem ärztlichen Attest versteht man im Allgemeinen eine Bescheinigung eines Arztes über eine vorliegende Krankheit oder Verletzung, die in der Schule oder beim Arbeitgeber eingereicht wird. Schulen verlangen meist ein ärztliches Attest, wenn der Schüler für längere Zeit krank ist und auch Arbeitnehmer müssen ihrem Arbeitgeber bei Arbeitsunfähigkeit diese Bescheinigung vorlegen. Arbeitgeber verlangen in der Regel ab dem dritten Krankheitstag den Nachweis über die Arbeitsunfähigkeit ihres Angestellten in Form einer schriftlichen Bescheinigung vom Arzt. Der Arbeitnehmer ist allerdings bereits vom ersten Krankheitstag an verpflichtet seinem Chef die Arbeitsunfähigkeit mitzuteilen und nach Möglichkeit auch deren Dauer. Grundsätzlich kann ein Arbeitgeber aber bereits ab dem ersten Krankheitstag ein vom Arzt ausgestelltes Attest verlangen. Schulen fordern von ihren Schülern in der Regel ebenfalls erst ab dem dritten Tag ein ärztliches Attest, doch auch hier darf die Schule bereits früher auf die Bescheinigung bestehen. Das gilt vor allem für Schüler, die bereits öfter im Unterricht gefehlt haben und das ohne Entschuldigung der Eltern. Kann der Schüler über einen längeren Zeitraum nicht am Sportunterricht teilnehmen, so muss dies in der Regel ebenfalls mit einem ärztlichen Attest bestätigt werden. Gesetzlich festgelegt wurde das in § 5 des EFGZ (Entgeltfortzahlungsgesetz) und hier wurde auch festgehalten, dass alle Arbeitnehmer einer Firma gleich behandelt werden müssen. Nur unter bestimmten Voraussetzungen kann von einem einzelnen Arbeitnehmer das Attest früher als von allen anderen verlangt werden. Ein Missbrauchsverdacht gilt hier als berechtigter Grund für eine Sonderbehandlung einzelner Mitarbeiter, doch hier kann nur im Einzelfall entschieden werden, da alle arbeitsrechtlichen Regelungen berücksichtigt werden müssen.
Das Zinsanpassungsgesetz

Das Zinsanpassungsgesetz

Das ZinsanpassungsgesetzKreditverträge, die in der ehemaligen DDR geschlossen worden sind und oft zinslos oder stark vergünstigt geschlossen wurden, sollten mit dem Zinsanpassungsgesetz an die Bedingungen des Marktes geknüpft werden. Zudem wurde allen Kreditnehmern ein außerordentliches Kündigungsrecht zugesprochen. Damit wurde auch ein Systemangleich beschlossen, damit sowohl in den alten als auch in den neuen Bundesländern ähnliche Voraussetzungen bei der Geldbeschaffung gelten. Ein bedeutender Faktor, die Spielregeln des Marktes zu akzeptieren und zu nutzen. Egal, in welchen Bereich man schaut, immer wieder bestimmen in der Regel Angebot und Nachfrage die Konditionen, zu denen man etwas erwirbt. Ob es nun Güter sind oder bei der Geldanlage, wie etwa den Festgeld-Zinsen: Das Wechselspiel wirkt sich aus. Für den Verbraucher ist es daher sinnvoll, sich nicht nur mit den jeweiligen Produkten oder Leistungen auseinanderzusetzen, denn auch der Blick auf die Situation des Marktes lohnt sich. Entscheidungen lassen sich so beeinflussen, beispielsweise über den Termin einer Anschaffung. Hat ein Kunde also den notwendigen Überblick und vorsorglich geplant, kann er sich Zeit lassen und zu den jeweils günstigsten Konditionen zuschlagen. Er spart dabei Geld, welches er wiederum zum Vermögensaufbau nutzen kann. Sicher sind solche extremen Situationen, wie die Eingliederung der DDR in die Bundesrepublik, ein Sonderfall. Allein die sich häufenden Banken- und Währungskrisen der letzten Jahre sollten dem gesunden Menschenverstand signalisieren, dass es Zeit ist, sich mit den Gesetzmäßigkeiten der (Finanz-)Märkte auseinanderzusetzen. Niemand braucht aktuell in Panik zu verfallen, jedoch empfiehlt es sich, den Finanzmarkt und die Wirtschaft insgesamt nicht aus den Augen zu lassen. So kann schnell reagiert werden, wenn sich die Situation verschärft. Tun dies viele Verbraucher, steht zu vermuten, dass es manch fatale Massenbewegungen bei Geldtransaktionen die Krisen erst auslösen, ausbleiben könnten. Zumindest aber in ihrer Wirkung entschärft. Und das ist derzeit das Wichtigste, was den Finanzmarkt stabil halten wird.
Einfluss der EU auf die Gesetzgebung

Einfluss der EU auf die Gesetzgebung

Einfluss der EU auf die GesetzgebungAm 1. Dezember 2009 trat der Vertrag von Lissabon in Kraft welcher die Europäische Union reformierte. Gegen diese wurde sogar vor dem Bundesverfassungsgericht Klage eingereicht, mit der Begründung, dadurch werde die deutsche Gesetzgebung von der EU nicht mehr nur beeinflusst, sondern sogar dominiert – 80 Prozent der deutschen Gesetze würden von der Europäischen Union ausgehen, so die Behauptung. Eine Statistik des Bundestages belegte jedoch, dass derartige Zahlen nicht zutreffen; nichtsdestotrotz ist der Einfluss in einigen Bereichen wie beispielsweise der Innenpolitik verhältnismäßig hoch. Erfahrungen von Gamebookers oder sonstigen Wett- und Glücksspielanbietern zeigten im Sommer 2011 beispielhaft, dass Bundestag und Bundesrat etwas von ihrer Bedeutung als Gesetzgeber in Deutschland einbüßen mussten: Ein Entwurf der Bundesländer über einen neuen Glücksspielvertrag, welcher auf die genannten Anbieter direkte Auswirkungen gehabt hätte, wurde von der Kommission der Europäischen Union abgelehnt. Dieses Beispiel verdeutlicht, wie groß mittlerweile der Einfluss der EU auf die deutsche Gesetzgebung ist. Viele der Gesetze, die beschlossen werden und in Kraft treten, gehen mittlerweile nicht mehr allein vom Bundestag aus, sondern haben ihren Ursprung in einer entsprechenden Rechtsakte oder Initiative der Europäischen Union – jedoch dürfen diese nur so weit gehen, dass die im EU-Vertrag aufgelisteten Ziele erreicht werden. Die Zuständigkeit der Europäischen Union – und damit ihr Einfluss auf die jeweilige Gesetzgebung in den Mitgliedsstaaten – ist bereichsabhängig und unterteilt in ausschließliche Zuständigkeit, geteilte Zuständigkeit mit den Mitgliedsländern sowie in die Zuständigkeit für Maßnahmen, welche der Koordinierung und Unterstützung von Entscheidungen der Staaten dienen. Die Artikel drei und vier des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) regeln diese Bereiche; geteilte Zuständigkeit gilt beispielsweise in der Sozial-, Verbraucherschutz-, Umwelt- und Verkehrspolitik.
Gesetze und Verordnungen bei OP-Risiken

Gesetze und Verordnungen bei OP-Risiken

Gesetze und Verordnungen bei OP-RisikenJede Operation birgt verschiedene Risiken und der Gesetzgeber schreibt vor, dass der Patient vor jedem Eingriff umfassend aufgeklärt werden muss, damit er die für ihn richtige Entscheidung treffen kann. Natürlich geht man davon aus, dass eine einfache Blinddarm-OP keine Komplikationen mit sich bringt, doch schon bei der Narkose kann es zu unerwarteten Schwierigkeiten kommen. Bereits vor dem obligatorischen Arzt-Patientengespräch muss der Fragebogen vom Patienten ausgefüllt werden. Darin wird nach der Einnahme von Medikamenten gefragt und auch Vorerkrankungen oder bekannte Allergien müssen angegeben werden. Blutgerinsel, Herzkrämpfe, Chronische Bronchitis oder Asthma sind Krankheiten, die unbedingt angegeben werden müssen und auch über erhöhten Blutdruck muss der Arzt informiert werden. Beim Gespräch selbst weist der Arzt auf vorhandene Risiken hin und geht dabei auch genau auf die Risiken ein die für den betreffenden  Patienten besonders groß sein könnten. Die Unterschrift auf der Einwilligungserklärung ist nur dann gültig, wenn der Arzt seinen Patienten vollständig aufgeklärt hat und der Patient dabei nicht unter Beruhigungsmitteln stand. Das Augenlaser Risiko beispielsweise beinhaltet auch immer eine mögliche Verschlechterung und der behandelnde Arzt muss vor der Operation darauf zu sprechen kommen. Er ist verpflichtet seinen Patienten über alle möglichen Komplikationen und Ergebnisse aufzuklären und sollte dabei auch interessiert auf Fragen seines Patienten eingehen. Gesetzlich geregelt werden dabei verschiedene Punkte rund um die Einverständniserklärung und die Belehrungen zu den Risiken sind vom Gesetzgeber detailliert festgehalten worden. Verstöße dagegen können den Arzt seine Approbation kosten. Trotzdem sollte man sich als Patient vor einer geplanten OP selbst gut informieren, damit man beim Arzt-Patientengespräch gezielt nachfragen kann wenn es noch ungeklärte Details gibt.
Versicherungsvertragsgesetz

Versicherungsvertragsgesetz

VersicherungsvertragsgesetzMit dem Gesetz zur Reform des Versicherungsvertragsgesetzes wurde das Versicherungsvertragsgesetz zum 1.1.2008 überarbeitet und von Grund auf reformiert. Übergangsfristen waren zum Jahresende 2008 abgelaufen. Das neue Gesetz ist für den Versicherungsnehmer besser, weil es Verbesserungen für ihn enthält. So müssen jetzt bei Vertragsabschluss alle zum Vertrag gehörenden Unterlagen inklusive der Bestimmungen, die für eine vorzeitige Auflösung des Versicherungsvertrages insbesondere bei Lebensversicherungen Gültigkeit haben, komplett vorliegen. Außerdem gibt es eine Verjährungsfrist von drei Jahren, welche die Ausschlussfrist, die im ehemaligen VVG enthalten war, ersetzt. Des Weiteren wurde die Verpflichtung der Versicherungen gegenüber den Kunden in das Gesetz einbezogen. Damit müssen Versicherungen – aber auch Banken – eine umfassende Beratung durchführen und diese Beratung dokumentieren (§§ 6, 60-62). Dieses Dokument wird dann vom Kunden unterschrieben. Im Internet können sich Verbraucher auf den entsprechenden Webseiten über das Gesetz sowie die verschiedenen Versicherungen informieren. Das gilt auch für Geldanlagen und Girokonten. Bei Girokonten ist darauf zu achten, dass die Kreditkarten kostenlos beim Konto enthalten sind. Das Versicherungsvertragsgesetz in seiner Neufassung beinhaltet wesentliche Änderungen, z. B. beim Widerrufsrecht bei Lebensversicherungen (§ 152 VVG) und anderen Versicherungen (§ 8 VVG). Die Versicherung ist zu Schadensersatz verpflichtet, wenn die Beratung nicht umfassend bzw. nicht korrekt durchgeführt wird (§ 63 VVG). Darüber hinaus ist der Versicherungsnehmer nur zu Angaben verpflichtet, die in Textform abgefragt werden (§ 19 VVG). Schätzt die Versicherung einen Umstand falsch ein, so liegt das Risiko bei der Versicherung und nicht mehr – wie vor dem 1.1.2008 – beim Versicherungsnehmer. Hat der Kunde Änderungen nicht an die Gesellschaft weitergegeben, so darf die Versicherung innerhalb von fünf Jahren ihre Rechte geltend machen – hat der Kunde jedoch vorsätzliche bzw. arglistig falsche Angaben gemacht, so verlängert sich die Frist für den Versicherer um weitere fünf Jahre auf zehn Jahre. Durfte die private Krankenversicherung überfällige Beiträge innerhalb von zwei Wochen anmahnen und den Versicherten in Zahlungsverzug setzen, so muss sie nach § 194 Abs. 2 VVG jetzt eine Mindestfrist von zwei Monaten einhalten, jedoch den Versicherungsschutz ohne Minderung aufrechterhalten. Außerdem wurde die Klagefrist ersatzlos gestrichen. Das reformierte Gesetz verlangt von den Versicherungen die Offenlegungspflicht. Das bedeutet, dass vor Vertragsunterschrift alle Bestimmungen des Versicherungsvertrages dem Kunden zu übergeben sind. Dazu zählen alle Zuschläge, die in den Beiträgen enthalten sind (Abschlusskoten und Kosten für die Verwaltung (§ 7 VVG)).